Schnell HD4890 für 96 euro

Wenn die den Preis ändern, gilt das als Ablehnung deines Angebotes oder anders formuliert:

Wird ein verbindliches Angebot des Käufers vom Verkäufer abgeändert, gilt dies als neues Angebot des Verkäufers. Das ursprüngliche Angebot des Käufers wurde somit abgelehnt und ist konklusiv als nichtig zu betrachten. Das neue Angebot des Verkäufers muß erst vom Käufer angenommen werden, damit ein gültiger Kaufvertag gemäß §433 BGB zustande kommt.

Fazit: Wenn ihr die Karte für 100€ bestellt habt, sie aber für 250 geliefert wird, so kann euch niemand zur Annahme zwingen, da dieser Artikel zu dem Preis nicht bestellt wurde.
Steht aber nun in eurer Bestellbestätigung statt 100€ 250€, dann würde ich schleunigst stornieren!

Alle, bei denen noch 100€ drin stand, dürfen sich freuen und haben evtl. noch eine Chance.

Drohen muß denen aber keiner. Die Chancen sind gleich Null und sind wir mal ehrlich:
Wer denen aufgrund eines Fehlers in der Datenbank ne schlechte Bewertung gibt, der tickt auch nicht ganz normal.
Sowas kommt halt vor. Außerdem war der Preis eh schon total unrealistisch! Selbst für 100€ mehr wäre es immer noch zu billig gewesen.
 
Verständlich - es wäre ja auch zu schön gewesen , um wahr zu sein ;)...
 
ich muss euch leider enttäuschen. hab grade angerufen und nach meiner bestellung gefragt. als bestätigungsmail sind bei mir noch die 96 euro ausgewiesen. angeblich ist meine bestellung aber für 215,96 € bei denen eingegangen und die würden auch definitiv berechnet werden.
ich hab lediglich die möglichkeit den auftrag zu stornieren oder eben die vollen 215,96 € zu bezahlen.
ärgerlich >.<
 
@ FHZW:

Wie ist denn, wenn ich eine Auftragsbestätigung bekommen habe, wo der Preis noch mit 96 € angegeben war und in der nächsten mail, der Bestellbestätigung schon mit 215€ ?

Ich hab doch eine Auftragsbestätigung, somit was in der Hand?!

Wenn die dann eigenmächtig den Preis ändern, ist dies doch ein neues Angebot?!
Denn bestellt wurde für 96€, nicht für 215€.

Wenn die Bestellbest. von der Auftragsbest. abweicht, ist diese doch nicht mehr gültig???

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast bestellt für 95@, wenn die ein neues Angeot machen, bzw. abändern, ist das deren Sache.

Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich stornieren, denn sind wir mal ehrlich, für 100€ geht die Karte nicht raus...
 
@rene81
in der von dir sogenannten "auftragsbestätigung" steht, wie schon mehrmals hier gesagt:

Vielen Dank für Ihren Auftrag bei Bestseller-Computer.
Mit dieser E-Mail erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen gewünschten Artikel.
Beachten Sie bitte, dass diese Mail nicht als Auftragsbestätigung gilt.

Wir müssen vor einer verbindlichen Annahmeerklärung unseren Warenbestand überprüfen.
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung zustande.

lesen!
du hast gar nichts!

ich hab 2 meiner bestellungen storniert und mir n paar lüfter und die längst fällige lüftersteuerung geordert...
der preis meiner nachnahme-bestellung hat sich bisher noch nicht geändert...
 
Dann storniere ich lieber.

Danke.

mfg
 
ich würd sagen das wird nix mehr... hab grad eine E-mail bekommen in der stand, das die Grafikkarte nicht für 95€ verkauft werden kann
also....
*closed*??
 
Hab grad Bestseller Computer GmbH geschrieben, "dass ich vom Kauf zurücktrete, falls die bestellte Grafikkarte nicht für 96,21€ lieferbar ist".

mfg
 
Die Problematik noch immer nicht verstanden? Du kannst nicht vom Kauf zurücktreten, weil es nie einen Vertrag gab.
 
Bullet Tooth schrieb:
Das hatte wir doch schon bei der 4850 die für 80€ vor einem halben Jahr angeboten wurde in einigen Shops. Aber die trottel von T-Systems haben dann doch an ein paar Leute geliefert obwohl alle anderen Shops abgesagt hatten.

So nicht ganz korrekt - habe meine auch für knapp 80 Euro bekommen und zwar nicht von T-Systems. Lag aber daran, dass ich mich geschickt verhalten und auch etwas Glück mit dem Schriftverkehr hatte ;).

Zum Thema wurde hier aber bereits alles gesagt - eine Bestellbestätigung reicht nicht. Weiß auch gar nicht, warum das jedes Mal alles neu erklärt werden muss.
 
ganz eifach
viele von den käufern hier denken immer noch vllt haben sie noch eine kleine Chance. Bestseller computer müsste mal allen sagen,d asas das nichts wird. dann würden sie das raffen :-)
 
Naja so ganz einfach ist es nicht. Es handelt sich wohl um einen Eklärungsirrtum seitens Bestseller-Computer. Das ganze kann man nun mit vielen Kleinigkeiten weiterführen, wobei am Ende wohl eher nicht viel bei herrum kommt.
 
Absender:
Bestseller Computer GmbH
Blumenstrasse 27
71106 Magstadt
http://www.bestseller-computer.de
EMail: service@bestseller-computer.de


Guten Tag [NAME]

( Ihre Kundennummer lautet: [NUMMER] )

wir haben aktuell folgende Bestellung von Ihnen vorliegen.

Zu Ihrer Information senden Wir Ihnen eine Übersicht
der Aktuellen Zusammenstellung.


1 G1024P Club3D (R) HD4890 1024MB 2xDVI/TV Art:22051



Wegen eines Fehlers im Verarbeitungsvorgang der EDV wurde dem Produkt
leider ein falscher Preis zugeordnet. Wir müssen Ihre Bestellung daher le
ablehnen. Wir haben Ihre Anfrage daher storniert.

Unverzüglich nach Eingang Ihrer Bestellung haben Sie eine E-Mail mit
Bestätigung Ihrer Bestelldaten erhalten. Darin wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass mit dem per E-Mail bestätigten Eingang der
Bestelldaten noch kein Kaufvertrag zustande kommt.

Entgegen einer verbreiteten Ansicht kommt allein mit der Bestellung
durch einen potenziellen Kunden noch kein Kaufvertrag zustande.
Vielmehr ist eine Annahmeerklärung des Anbieters erforderlich.Denn in
gedruckten Katalogen oder auch in Online-Shops dargestellte Waren
mit Verkaufspreisen stellen kein rechtsverbindliches Angebot des
Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr ist darin
lediglich eine sogenannte "invitatio ad offerendum" zu sehen, also eine
Aufforderung an den potenziellen Kunden, daraufhin ein eigenes
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.

Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages
geht dann erst von dem potenziellen Kunden mit dessen Bestellauftrag
aus. Das von dem potenziellen Kunden ausgehende Angebot kann der
Anbieter dann annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung kommt kein
Kaufvertrag zustande.

Im Übrigen bestünde bei der gegebenen Sachlage auch ein
Anfechtungsrecht. Vorsorglich wird auch die Anfechtung erklärt.

Wir bedauern die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten sehr.

Ihr Bestseller-Computer-Team

Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart HRB 245558
Ust-Id: DE 226582221


Sind Sie zufrieden mit unserem Service?
Wenn ja, würden wir uns über eine positive Bewertung z.B. bei
http://www.geizhals.net/de freuen. Wenn wir Sie nicht zufriedenstellen
konnten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid: service@bestseller-computer.de

Geschäftsführer: Achim Mötting, Klaus Keller
Handelsregister: Amtsgericht Böblingen HRB 245558
Umsatzsteuer-Id: DE 226582221

Das hier kam eben.
Naja, blöd, dass ich das Geld schon überwiesen habe.
Werden sie mir jetzt wider zurück überweisen müssen!
 
Bueller schrieb:
Die Problematik noch immer nicht verstanden? Du kannst nicht vom Kauf zurücktreten, weil es nie einen Vertrag gab.

Doch, habe es verstanden.

Ich habe die Bestellung storniert, besser ausgedrückt?!
Denn ohne, hätte ich uU. die Ware geliefert bekommen, jedoch zu einem anderen Preis. Und mit Lieferung, ist es ein Kauf!

mfg
 
rofl wie kann man denn so bedeppert sein und schon das geld überweisen?
 
Mist, auch gerade ein Storno bekommen...
 
René81 schrieb:
Doch, habe es verstanden.

Ich habe die Bestellung storniert, besser ausgedrückt?!
Denn ohne, hätte ich uU. die Ware geliefert bekommen, jedoch zu einem anderen Preis. Und mit Lieferung, ist es ein Kauf!

mfg

wieder nix verstanden!
mit lieferung ist es kein kauf.
bei lieferung zum preis zu dem du ein angebot gemacht hast kommt ein gültiger kaufvertrag zustande.

lieferung zu einem neuen preis muss als neues angebot angesehen werden.
erst durch die annahme der lieferung nimmst du dieses angebot an.
wenn du die annahme der lieferung verweigerst hast du in solch einem fall lediglich das neue angebot abgelehnt.
 
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