"Schönheitsfehler" Notebookauf > Rückgabe

kkc1945

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Okt. 2010
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974
Hallo liebes Forum und lieber Helfer,

ich hatte für die Firma meines Vaters einen Lenovo ThinkPad T400 empfohlen.
Die Firma ITSCO Gmbh war der richtige Ansprechpartner dafür, da sie ihren Verkauf
in Frankfurt haben.
Mein Vater begab sich dorthin und kaufte gleich 2 von den ThinkPads (Notebook).
Erst später bemerkte er, dass eines der Notebooks einen Fehler im Display hat und zwar
ein Punk, ein Pixelfehler, genau in der Mitte.
Daraufhin begab er sich wieder zur Filiale und wollte das Gerät zurückgeben, aber die meinten,
dass es nicht möglich sei, denn wie gesehen, so gekauft.

Was ist Eure Meinung dazu? Hat man ein Rückgaberecht bzw Nachbesserungsrecht?

Hier der Link:

http://www.itsco.de/ibm/lenovo/ibm/..._253ghz_centrino_2_vpro_6474_i136_11970_0.htm

Grüße

kkc
 
Nüchtern betrachtet, weder noch. Es gibt kein Rückgaberecht, wenn man lokal vor Ort kauft. Und Pixelfehler werden in Klassen eingestuft. Und keine Pixelfehler müssen explizit beim Kauf als Merkmal artikuliert werden. Weil Pixelfehler bei den meisten Displays keinen Mangel darstellen.

Ergänzung:

War das Neuware? Wohl eher nicht. Spielt aber im Grunde keine weitere Rolle.
 
Vielen Dank für deine Antwort :)
Ne, diese sind gebraucht bzw werden zusammengestellt von gebrauchten Teilen
 
Displays oder Laptops sind das einzige was ich immer online kaufen würde.
Eben wegen dem besagten Wiederrufsrecht ohne Angabe von Gründen.

Ein einzelner Pixelfehler ist kein Reklamationsgrund, daher stehst du beim Kauf vorort schlecht da..
 
Als Firma sieht es sowieso immer schlechter aus. Die Beweislast bei Gewährleistung liegt meine ich dann immer bei der Firma als Käufer und ein Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen hat man als Firma auch nicht.
 
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