Schule - Was haltet ihr HIERVON???

BessenOlli

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2.314
Hi Leute!

So, jetzt erkundige ich mich mal im besten Forum der Welt! ;-)

Folgendes:

Mit meinem Zeugnis hätte ich die 11 wiederholen müssen.
Zwei Noten entstanden dabei völlig willkürlich, da ich kein sonderlich angepasster Mensch bin und dementsprechend unbeliebt im Lehrerkollegium!

Das ist kein Mist, selbst der Sohn eines Lehrers gibt mir inoffiziell Recht!

Also habe ich gegen diese 2 Noten Widerspruch in Köln eingereicht!

Habe dann die ferien nichts gehört, glaubte schon an einen "Formfehler", aber dann das:

Am ersten Tag (gestern) erfahre ich dann dass die Schule auch nichts von Köln gehört hat!!!

----Ratlosigkeit bei allen----

Also jetzt bin ich dann vorläufig(???) in der 11 (noch immer)!

Was glaubt ihr was ich genau machen soll???
- Morgen mal irgendwo bei dem Amt in Köln anrufen?
- Einfach mal weiter warten und in die 11 gehen???
- Wie stehen die Chancen in Köln, was denkt ihr???

Hmmm, also ich hab' keinen Plan!

Bin für alle Tipps offen!

Gruß
Be§§eN <-- im schwebenden Verfahren!

PS: Sowas gibt's nur hier - NRW!!! *gg*
 
Klasse nicht wiederholen

Ich an würde mir an deiner Stelle schnellstens einen Rechtsanwalt besorgen. Gegen ein Jahresabschlusszeugnis kannst du nämlich nicht nur Widerspruch einlegen, sondern vor einem Verwaltungsgericht sogar klagen.
Dies gilt jedoch nur für das Endzeugnis nicht für einzelne Zensuren auf mündliche oder schriftliche Leistungen!

Hierbei sind jedoch auch gewisse Fristen einzuhalten.
Besorge Dir die Adresse und Nummer eines Rechtsanwaltes, über die Rechtsanwaltskammer in Köln, der sich auf so etwas spezialisiert hat (?) oder sich mit so etwas auskennt.

Klage kannst du nach einer gewissen frist sogar erheben (gegen die Widerspruchsbehörde), wenn die Behörde nichts tut.

Also geh zu einem Anwalt!

chris75

p.s.: Vor dem Verwaltungsgericht brauchst du zwar keinen Anwalt und das Gericht muss von sich aus ermitteln, aber besorg dir besser trotzdem einen RA!
 
Wie jetzt?
gegen das ganze zeugnis, nicht einzelne Noten?
Aber es ist ja größtenteils gerecht (mehr oder weniger)!

Ist das mit dem Rechtsanwalt nicht ein finanzielles Risiko?
Muss ich da wenn ich nicht durchkomme Gerichtskosten zahlen wenn ich klage?

Beschreib mir das bitte genauer, ich hab' echt nen Hals mit der verdammten klumpenschule wo ich da bin!

Danke!!!

Gruß
Be§§eN

:n8:
 
Versuch einer Erklärung

Also die einzelnen Noten auf mündliche bzw. schriftiche Leistungen gelten nicht als Verwaltungsakt.
(Verwaltungsakt ist eine Handlungsform einer Behörde [geht hier aber wohl zu sehr ins juristische])
Das gesamte Zeugnis, welches ja über die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe entscheidet gilt hingegen als Verwaltungsakt.
Gegen Verwaltungsakte kann sich jeder wehren, da wir in einem Rechtsstaat leben.
Dies geschieht zuerst in Form eines Widerspruches, wenn das Gesetz diesen nicht für überflüssig hält.
Da du das Zeugnis anfechten willst, ist ein Widerspruch notwendig. Diesen Widerspruch hast du bei der zuständigen Behörde einzulegen. (Welche da jetzt zuständig ist, weiß ich auch nicht. Frag bei deiner Schule nach!)
Dieses muss, da du zu deinem Zegnis keinen Rechtsbehelf erhalten hast, innerhalb eines Jahres geschehen.
Also schreib einen Brief nach Köln (per Einschreiben+Rückschein, zwecks Beweis), in welchem du Widerspruch gegen das Zeugnis einlegst.
Sollte sich die Behörde in Köln nicht innerhalb einer relativ kurzen Zeit in Form eines Widerspruchbescheides bei dir melden (Gesetz: 3 Monate; in besonders dringenden Fällen kürzer), kannst Du zum nächsten Verwaltungsgericht gehen und dort auf der Geschäftstelle erklären, dass du gegen die Behörde in Köln klagen willst (ist das die Bezirksregierung oder was?).

Das Verwaltungsgericht hat Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. der Verwaltungsrichter muss von Amtswegen alles wichtige zu diesem Fall herausfinden. Deshalb musst du dir auch vor dem Verwaltungsgericht nicht unbedingt einen Rechtsanwalt zulegen.
Um sofort in die 12. Klasse versetzt zu werden könntest du ebenfalls einen Antrag stellen.

Meiner Meinung nach werden die Noten der Fächer, welcher deiner Meinung nach o.k. sind nicht verändert.
Bezüglich der Klage (gegen wenn sie zu richten ist) kann ich dir nichts genaueres sagen, da dies Landesrecht betrifft und ich in Berlin lebe.

Die Gerichtskosten trägt immer der Unterlegene. Aber ein erfahrener Anwalt wird dir schon im Vorgespräch mitteilen können, ob eine Klage Sinn macht. Die Kosten für diese Information wirst du Wohl oder Übel investieren müssen (er kann dir auch verraten, was das Verfahren vor Gericht kostet).

Frage dich aber zuerst selbst, ob du dich da nicht in was verrannt hast, nur weil der Sohn eines anderen Lehrers meint du wärest ungerecht behandelt worden. Standest du vielleicht noch in anderen Fächern auf der Kippe und man entschied sich auf der Lehrerkonferenz in diesen beiden Fächern für die schlechtere Note? Warst du besser als andere Schüler mit einer besseren Note?

Also schlafe eine Nacht darüber, sprich mit deinen Eltern und erkundige dich dann bei der Rechtsanwaltskammer nach einem geeigneten Anwalt.

Wenn du noch Fragen hast, werde ich versuchen zu antworten. Ich bin jedoch nur Jurastudent und kann dir daher nur Tipps geben, aber keine juristische Beratung!

chris75

p.s.: Die Gerichtsart ist wichtig, wenn du alles selber machen willst! Also: Verwaltungsgericht
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

wenn du ein Problem mit deinen Noten hast dann solltest du das tunlichst noch im gleichen Schuljahr mit den entsprechenden Lehrern versuchen zu klären. Im Nachhinein glaube ich hast du sehr schlechte Chance. Da eine positive Entscheidung vor Gericht für dich eine ganze Welle davon lostreten würde....
 
Re: Versuch einer Erklärung

Original erstellt von chris75
(er kann dir auch verraten, was das Verfahren vor Gericht kostet

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist generell kostenfrei, Gerichtskosten werden also nicht erhoben. Im Erfolgsfall muß die Gegenseite Deine Anwaltskosten tragen; bei einer Klageabweisung, Verfahrenseinstellung oder einem für Dich negativen Urteil zahlst Du die selber.

Laß Dir von der Rechtsanwaltskammer einen Verwaltungsrechtler mit dem Spezialgebiet Schulrecht vermitteln und rufe ihn an. Falls dieser keine Erfolgsaussichten für Dich sieht, wird er Dir das schon am Telefon sagen, und das mit ein bißchen Glück sogar kostenfrei. Anderenfalls geht´s dann halt richtig los ...

Allerdings wirst Du die Willkür bei der Notenvergabe wasserdicht beweisen müssen, und da sehe ich das Hauptproblem.

Ciao, Tiguar
 
Cool, danke für die Infos!

Aber wie ist das mit den Fristen denn - wenn ich in die 12 kommen würde müsste es ja bald passieren!
Sonst geht ja wesentlich zuviel vom Unterrichtsstoff für mich verloren!

Was genau kann (könnte) ich tun um möglichst bald in die 12 versetzt zu werden?

Englisch & Deutsch hatte ich 3 (schriftlich 2+, mündliche Mitarbeit hat's dann aber versaut)!

Mathe 5 - Ist nicht so mein Fall & die Lehrerin war schlecht (jeder durchschnittlich 0,8 in der Note abgestiegen, also jeder ca. eine Note schlechter!!!)

Bis dahin hatte ich aber ja kein Problem!

Dann bekomme ich dann überraschend mein Zeugnis zugeschickt, blabla nicht versetzt - und Informatik & Sport plötzlich 5!

Das dürfte auch interessant sein, da ich darin einen Grund für diese plötzliche Entwicklung sehe:

https://www.computerbase.de/forum/threads/schule-verleumnung-durch-lehrer.15992/

Da ich aber in Englisch (und in Deutsch) wegen meiner schriftlichen Leistungen nicht "abgeschossen" werden konnte haben die Lehrer das dann wohl so gemacht!

Das zeigt dann wie effektiv dieser "Klub der anonymen XXXXX-Freunde" funktioniert - ich bin der Angeschissene!

Gruß
Be§§eN
 
Zuletzt bearbeitet:
Hört sich alles irgendwie Spanisch an.
Also bei uns in Bayern ist Sport kein Vorrückungsfach, wenn das bei dir auch so ist, kommt es nur auf Mathe und Informatik an.
Welche Einzelnoten hattest du denn bei Informatik?
Die kannst du ja wohl erfragen, bzw. müssen sie dir mitteilen.
Dann kannste ja ausrechnen wir oder warum du eine 5 erhalten hast.
Ich hab zwar keine Ahnung wann bei euch die Schule wieder losgeht, aber lange bleibt dir da bestimmt nicht Zeit.
Ich drücke dir die Daumen !
 
also mit der 5 in sport find ich arg komisch. also wenn du nich gerade im sportunterricht den lehrer und mitschüler dauernd beleidigst und dich nirgendwo anstrengst könnte ich es viell. noch verstehen, aber ich hab noch nie jemanden gesehen der ne 5 in sport bekommen hat. das sieht echt arg danach aus, dass dich da irgendwer abschiessen will.
5 in informatik kann ich mir auch kaum vorstellen, hab ich auch noch nie jemanden gesehen( einen bisher mit ner 4, aber das war auch son kiffer der nie gekommen ist und nix gepeilt hat). hattest du informatik mit oder ohne klausur belegt?

ich seh das problem, dass die lehrer auf jeden fall zusammen halten werden und du nicht beweisen werden kannst, dass du tatsächlich benachteiligt worden bist. aber einen versuch ists werd. noch haste ja zeit, soviel stoff wirste noch nicht verpasst haben, ist ja erst 3 tage schule.

VIEL GLÜCK!!!!!


mr.e
 
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