Schulgelände während der Pause verlassen?

Sobald er 18 ist, hat sich Aufsichtspflicht erledigt Leute. Er kann und darf das Schuldgelände verlassen, seine eigenen Versicherungen (beim Wohnen bei den Eltern laufen KV und Haftpflicht über die Eltern) greifen ab dem Moment, in dem er das Schulgelände verlässt.
 
Die Oberstufe ist auf freiwilliger Basis, daher wird das auch anders gehandhabt. Abgesehen davon bildet man sich in dem Alter tüchtig was auf seine 18 Lenze ein. Ich bin nicht wesentlich älter, aber glaubt mir: Man bildet sich bloß ein, so erwachsen zu sein, wie man glaubt ;)

Der letzte Thread "mein Lehrer hat mein Handy übers Wochende behalten" wurde geschlossen. Mal sehen, wie lange dieser hier lebt. :)

Wenn es so wichtig ist zum REWE zu gehen, dann tu es vor der Schule. Auf sein vermeintliches Recht zu pochen bringt als "kleiner Schüler" mal gar nichts.
 
Bei und darf man aber der 10.Klasse also Oberstufe den Hof verlassen.

Gymnasium im Saarland

www.info-gym.de ^^
 
Wenn du 18 bist dürftestt du dir jedenfalls die Erlaubnis das Schulgelände zu verlassen selbst schreiben... (man kann ja dann auch selbst eine Entschuldigung für Kranksein schreiben) Du musst dann aber die Konsequenzen auch selber tragen, da du mit 18 "verantwortungsbewußt" genug bist, um für dich selber zu sorgen.
 
Regeln sind dazu da um sie zu ... - ob du es tust, oder nicht liegt be dir.
 
@Zwirbelkatz ja das mit dem handy hab ich auch gelesen, fand ich sehr spannend :)

gut hast recht man bildet sich etwas ein aber mir gehts einfach ums prinzip....

außerdem wenn man sich vor der schule was warmes holt ist es nach 6 stunden direkt kalt und schmeckt nichtmehr so gut...
 
Dumbledoof

"Freiheitsberaubung"? Dieser Logik zufolge dürfte Dich ein Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichten, brav Deine Stunden auf der Arbeit abzuleisten. Wäre ja auch Freiheitsberaubung. :p

Du wirst nicht gezwungen, dort zu bleiben -- Dir wird einfach auferlegt, dass Du es zu tun hast. Tust Du es nicht, musst Du mit den etwaigen Konsequenzen leben, generell ein Anschiss vom Direx, der sich gewaschen hat.

Ein großer Unterschied.
 
SB94 schrieb:
korrektur (soweit ich weiß): bis er eine Einkommensgrenze überschritten hat oder älter als 25 Jahre ist

Was bei Ihm noch nicht der Fall sein dürfte, also die Einkommensgrenze
 
@Sun-Devil

An und für sich sollte diese Regelung nur für Schüler unter 18 Jahren gelten.

Also wenn ich mich als Arbeitnehmer von meinem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit entferne und mir passiert ein Unfall dann habe ich auch ein Problem das der Berufsgenossenschaft, dem Arbeitgeber zu erklären.
 
bloß leider handelt es sich hier um pausen, deshalb kann man das nicht so vergleichen
 
Aus Versicherungsgründen schon.
 
marcol1979 schrieb:
Also wenn ich mich als Arbeitnehmer von meinem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit entferne und mir passiert ein Unfall dann habe ich auch ein Problem das der Berufsgenossenschaft, dem Arbeitgeber zu erklären.

Man ist dann Nicht mehr über die Berufsgenossenschaft versichert, das Stimmt.
Soweit kein Problem, da zahlt dann eben die "Normale" Versicherung.
Man hat nur Ein "Problem", Die Berufsgenossenschaft Zahlt viel Besser!


Das selbe ist es bei der Schule auch, Die Zahlt besser.
wer das Schulgelände verlässt, der ist natürlich nicht mehr über die Schule Versichert, ist Logisch.

Ab dem Moment greift aber die Normale Versicherung.
Es macht also für mich Überhaupt keinen Unterschied ob ich nun während der Pause von einem Radfahrer Angefahren werde, oder ob ich Abends um 8 Während des Stadtbummels Angefahren werde.

Das ganze ist natürlich Alters unabhängig.
Daher, einfach mal zum Sekreteriat gehen fragen wie man das "Problem" lösen kann.
 
Die Jüngeren Schüler machen nunmal öfter unfug als die erwachseneren, deswegen sind die Schulordnungen an diesen Schulen strenger.
An meinem Beruflichen Gymnasium, wo das durchschnittsalter 24jahre betrug, gab es derartige Ordnungen nicht und als Student sowieso.

Vllt ist ja früher zu oft unfug gemacht worden in der Gegend um die Schule und es waren Schüler, die dann somit den Ruf der Schule runter ziehen und jetzt wird härter durchgegriffen^^
 
Wie schon einige richtig geschrieben haben:
Sobald du das Schulgelände unerlaubt verlässt, so verlierst du deinen Unfallschutz durch die Schule.
Das heißt, die Versicherung, die zur Schulzeit eintritt (Schulweg, Schulzeit, Heimweg), fällt aus und warscheinlich deine eigene ebenso.
Dabei spielt das Alter, wenn nicht anderst in der Schulordnung fesgehalten, keine Rolle. Im übrigen sollte es da ein Absatz geben, der das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes untersagt.
Falls nicht, hat's sich ja eh erledigt..

Bei uns (Fachgymnasium) stört das allerdings keinen, sei denn es ist grad Unterricht. : )
Im Endeffekt, ist eine Frage des Alters und die Fähigkeit Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, ob der Lehrer etwas dagegen sagt oder gar unternimmt.
 
GNR schrieb:
und warscheinlich deine eigene ebenso.

Kann mir dies Bitte Einer Erklären?
dies wird ja immer wieder gesagt, kann ich mir aber nicht vorstellen.

daher wäre ich euch Über eine entsprechende Quelle Dankbar!
 
Weil eigen verschulden? Oder zumindest teilweise, denn die Schulversicherung verfliegt da du dich unerlaubt entfernt hast, kann mir nicht vorstellen, dass dann deine Versicherung ohne zu boykottieren zahlt. Quelle habe ich nicht, deswegen auch das "warscheinlich".
 
und eben das entbehrt doch jeglicher Grundlage.

wenn ich nicht mehr im Auftrag der Schule/Arbeitstätte handle, dann rühren die Entsprechenden Versicherungen keinen Finger, das ist klar.
aber wieso sollte das auch nur den geringsten Einfluss auf die Krankenversicherung haben?

es ist ja im Grunde ein recht simple Frage: Schulunfall Ja/Nein?
Ja --> die Versicherung der Schule Zahlt
Nein --> die eigene Versicherung muss zahlen.

Mit einem: "Aber wenn er nicht da gewesen wäre, wäre der Unfall nicht passiert..."
können sich Versicherungen nicht raus reden, wäre ja noch schöner.
Fahrlässig wurde auch nicht gehandelt, denn wieso sollte das Verlassen des Schulgeländes Fahrlässig sein?

ob nur die medizinische Seite (durch die normale Krankenversicherung) oder auch mögliche Haftpflichtfolgen bzw. sogar Rentenzahlungen (durch die UKH) abgesichert sind!
http://www.johanneum-herborn.de/index.php?option=com_content&view=article&id=688:verlassen-des-schulgelaendes-elterninformation&catid=1&Itemid=60
das 1. Beste was ich gefunden habe.
wie gesagt, die Schulversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft zahlen schlicht und ergreifend Besser.
Krankenversichert ist man aber in jedem fall!
ergo, macht es keinen Unterschied ob ich mich während der Mittagspause oder Während des Stadtbummels ein Bein Breche...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war damals bei meiner Realschule auch so. Die haben auch gesagt warum: Wenn jemand auf der Straße überfahren wird gibt es Stress mit der Versicherung. Damit muss sich die Schule rumplagen, das kostet Zeit und Geld. Da haben die kein Bock drauf, deswegen wird es verboten.
Wenn die dir drohen deine Kopfnote herabzusetzen dann ist das pech. Aber Lehrer hatten schon immer unantastbare Allmacht. Finde dich damit ab.
 
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