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- Apr. 2009
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Moin moin,
einige Schulen haben den Passus, dass nach der 6. Stunder der reguläre Unterricht endet. In diesem Fall darf man dann in der "großen" Mittagspause auch schnell was zu Essen jagen.
Aus meiner eigenen Erfahrung (Angefahren in der ersten großen Pause) meine ich in Erinnerung zu haben, dass es versicherungstechnisch einen Passus gibt, der einem gestattet, zum Nahrungseinkauf das Gelände auf direktem Wege zum Laden verlassen zu dürfen, wenn die Distanz maximal 150m beträgt. Da bin ich aber nicht sicher. Wie die Vorredner schon sagten: IM ZWEIFEL DIE SCHULLEITUNG FRAGEN.
LG
einige Schulen haben den Passus, dass nach der 6. Stunder der reguläre Unterricht endet. In diesem Fall darf man dann in der "großen" Mittagspause auch schnell was zu Essen jagen.
Aus meiner eigenen Erfahrung (Angefahren in der ersten großen Pause) meine ich in Erinnerung zu haben, dass es versicherungstechnisch einen Passus gibt, der einem gestattet, zum Nahrungseinkauf das Gelände auf direktem Wege zum Laden verlassen zu dürfen, wenn die Distanz maximal 150m beträgt. Da bin ich aber nicht sicher. Wie die Vorredner schon sagten: IM ZWEIFEL DIE SCHULLEITUNG FRAGEN.
LG