Schulgelände während der Pause verlassen?

Dumbledoof

Cadet 1st Year
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Aug. 2010
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Hallo CB´ler

Ich bin 17 Jahre alt und gehe noch auf die Realschule der 10. kl
Vor einigen Wochen hat ein Lehrer von uns behauptet, dass wir zu keiner Zeit das Schulgelände verlassen dürfen auch nicht zu unserer großen Mittagspause (30minuten)
direkt neben der Schule liegt ein Einklaufszentrum mit einem Rewe etc, der auch warmes und besseres Essen austeilt als bei uns am Schulkiosk.
Er meinte wenn er uns da mal irgendwie erwischt brummt er uns 10 sozialstunden auf und will unsere arbeits / sozialverhalten note eins runtersetzen.
Da wir nun einen 18.Jährigen in unserer Klasse haben und ich auch bald 18 werde wollte ich mal von euch wissen ob der uns das überhaupt verbieten darf? ich mein wir sind doch voljährig er kann uns doch nicht verbieten ob wir aus dem Schulgelände rausgehen oder nicht? Als wir das angesprochen hatten mit unserem Lehrer meinte er: "Da ihr auf der Realschule seid dürft ihr das nicht machen. währt ihr auf dem gymnasium oder auf der Oberstufe o.Ä. wäre das egal." wo ist da die gerechtigkeit?
stimmt das was der sagt?
Könnte ich mich denn auch dagegen wehren wenn ich 18bin und der mir sowas anhängen will?

Wär cool einige Antworten zu bekommen

MfG Dumbledoof
 
wieso lang rumorakeln, sondern schulordnung lesen bzw gleich rektor/sekretariat um schriftliche aussage bitten.

alternativ: erziehungsberechtigte nen wisch schreiben lassen was sie einem fuer schulaufenthalt erlauben und was nicht und vorlegen.

anno dazumal zu meiner zeigt gabs da noch keine solche paranoia. regeln gabs seit ewigkeiten, aber wen juckts.

wenn alles nichts hilft, nicht erwischen lassen.
 
Wenn ihr das Schulgelände verlasst und euch passiert ein Unfall, zb. von einem Auto angefahren werden, dann habt ihr ein grosses Problem.
Ich als Versicherung würde euch keinen Cent zahlen.
Im Endeffekt ist das nur eine Absicherung der Schule, wer sich vom Gelände entfernt haftet selber für seinen Unfug!
 
Also ich war auf nem Gymnasium und da war das auch so. Mal kurz eben zum Bäcker wurde toleriert, aber sonst nichts.
Ist wohl ne Versicherungssache.
 
Ich kann Dir nur eins mit Sicherheit sagen, sollte Dir etwas ausserhalb der Schule passieren, bist Du nicht versichert bzw die Schule übernimmt keine Haftung.
Man kann auch sagen auf eigene Gefahr.
 
An und für sich sollte diese Regelung nur für Schüler unter 18 Jahren gelten. Ob es einen speziellen Passus in eurer Schulordnung gibt, der auch den 18-jährigen (und eventuell älter ;)) das Verlassen des Schulgeländes untersagt, sollte dir aber sicher eine Person der Obrigkeit ((Di-)Rektor o.ä.) aufzeigen können.
 
Also bei uns auf dem Gym herrscht ne ähnliche Situation. Allerdings läuft in Pausen oder Freistunden die halbe Schule rüber zum Edeka ... Glaube die Lehrer habe langsam keine Lust mehr, uns alle zu ermahnen^^

Diese Regel besteht allerdings bei uns auch. Allerdings gibt es so „Sonderausweise“, die es erlauben, wenn man zwei oder mehr Freistunden hat, das Schulgelände zu verlassen. Allerdings verfällt dann der Versicherungsschutz.

Mfg
 
hmm ich sage nein wegen der versicherung du darfst nicht raus aber bei sowas höre ich nicht auf lehrer da ich selber jeden tag raus bin um eine zu rauchen naya ich wurde erwischt mit der kippe und weil ich drausen war hab meinen schul direktor noch angelogen das ich nur eine cola holen war naya ich habe schon 20 klassen konferenzen deswegen gehabt naya
 
Bei uns war das so, dass wir da nen Schriftstück von den Eltern brauchten, auf dem draufstand: Ich erlaube meinem Kind ..., dass es den Schulhof in Pausen und Freistunden verlassen darf. Ich übernehme dafür die Verantwortung. Und dann von den Eltern unterschrieben.

Das Ganze dann an den Klassenlehrer und fertig. Als wir dann 18 waren war es den Lehrern eh egal. Aber einfach mal beim Klassenlehrer nachfragen.
 
Ja, also ich bin jetzt in der Oberstufe und seitdem interessiert es keinen mehr, wenn man vom Schulgelände geht :D Vorher durften wir das auch nicht. Hatten auch einen 18 Jährigen in der Klasse, offiziell durfte er es auch nicht. Aber ob die das dürfen weiß ich nicht, vielleicht hat es was mit Versicherungsschutz etc zu tun, wie so häufig..
Ansonsten, einfach nicht erwischen lassen ;)
 
Hey,

würde mal die Schulordnung lesen. Und wenns da nicht drinsteht mal bei der Schulleitung nachfragen und um Klärung bitten... weil das wird ja bestimmt auch noch andere interessieren?!

An meiner Schule gabs auch mal die Diskussion und da hats geheißen, dass "wir" nur mittags vom Schulgelände durften... blöde Regelung wenn ihr mich fragt...

[das sind viele Antworten:)]
 
@sun-devil in der Schulordnung steht davon nichts.
und @ die anderen es ist doch dann lediglich die versicherung der schule, die dann nicht einspringt aber trotzdem hat man eine eigene unfallversicherung?
 
Ja, darf er. Als Schüler (auch mit 18) unterliegst du der Fürsorgepflicht der Schule. Sprich, die sind verantwortlich, wenn dir was passiert. Wenn du auf die Straße gehst und dir dort was passiert, gibts gleich 2 Probleme.

1. Die Schule ist der Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.

2. Du verlierst ggf. den Versicherungsschutz.

Beispiel. Wenn die Schule meint, auf dem Schulhof ist es sicherer als draußen, dann solltest du dich dran halten. Gehst du dennoch raus und es passiert ein Unfall (du gehst auf die Straße, Auto versucht auszuweichen, erwischt dich leicht und rammt dann auch noch andere Autos), dann kann es passieren, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, da DEINE Versicherung nicht zahlen wird (sie versucht, dass auf die Schule abzuwälzen, die Versicherung der Schule aber zu Recht behaupten kann, dass du ja gar nicht auf dem Schulgelände warst, als der Unfall passierte..

Sollten deine Eltern nun rumschreien, dass doch die Schule hätte aufpassen müssen, dann haben Sie zwar recht (und die Schule könnte Probleme bekommen), dennoch muss die Schule keine Kosten übernehmen. Besonders auch im Hinblick darauf, dass du als Quasi-Erwachsener dich über die Regeln hinweggesetzt und unverhältnismäßig einem Risiko ausgesetzt hast. Wärst du 5 Jahre alt, dann würde die Schule allerdings voll haften, da man davon ausgehen kann und muss, dass die Schule dich daran hindern kann, dass du das Gelände verlässt.

Und bevor du rumzweifelst: Habe eine Weile in der Schulverwaltung gearbeitet und hatte so einen Fall, wo der Schüler einen Finger verlor, als er sich selbigen in einer Tür wegklemmte. Da er zu dem Zeitpunkt unerlaubterweise das Schulgelände verlassen hatte, haben wir und unsere Versicherung nichts zahlen müssen. Allerdings gab es ein personalrechtliches Nachspiel für den verantwortlichen Lehrer, der Hofaufsicht hatte.
 
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Soweit ich weiß gibt es bis einschließlich der 10 Klasse keine Möglichkeit das Schulgelände legal während der Schulzeit zu verlassen. Unabhängig davon ob man 18 ist oder nicht. Auch ist dabei die Schulform egal. Und zu der regulären Schulzeit gehören eben auch die Pausen. Ab der 11. Klasse ist es auch möglich in den Pausen oder Freistunden das Schulgelände zu verlassen. Was dann eben nur das Gymnasium betrifft.
Wenn ich mich richtig erinnere hat das versicherungsrechtliche Gründe.
 
also ich bin jetzt gym, 11. Jahrgang, niedersachsen, 16. Jahre und unsere Lehrer behaupten auch immer, dass es verboten sei das schulgelände zu verlassen "Aus versicherungstechnischen Gründen", heißt es immer. Allerdings wird das von uns und von den meisten Lehrer erfolgreich ignoriert. Also da labert eurer Lehrer schon mal Schwachsinn und für mich hört es sich so an als wolle er euch runtermachen. Wenn du volljährig bist kann dir kein Mensch der Welt verbieten das Schulgelände zu verlassen. Es wäre allerdings auch interessant zu wissen in welchem Bundesland du lebst, da sich das Schulrecht in den einzelnen Bundesländern sehr unterscheidet.
 
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Das ist eine versicherungstechnische Frage.

Lehrer haben die Aufsichtspflicht, und müssen daher ihre Schützlinge im Auge behalten.

Aus genau diesem Grunde ist Schülern unter 18 Jahren generell das Verlassen des Schulgeländes verboten. Tun sie es doch, erlischt der Versichungsschutz, der durch die Schule gewährt wird. U.U. kann der Lehrer in Schwierigkeiten geraten, allerdings wird bei älteren Schülern dann eher zugunsten des Lehrers angenommen, dass diese es besser hätten wissen müssen.

Wer sich also nicht erwischen lassen will, sollte besser aufpassen, dass er keinen Unfall hat.
 
Würde mal behaupten, daß sich das mit der Aufsichtspflich über 14 erledigt hat.
Selbst Grundschüler mit 6 Jahren gehen selbstständig und ohne Aufsicht von der Schule in den Hort rüber(500m bei uns).

Uns hat mit 14 keiner am verlassen der Schule gehindert, oder sowas auch nur erwähnt.
Versicherungstechnisch springt sowieso die private Haftpflicht(haushalts)-Versicherung ein.
 
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Ich wohne in Hessen.
in unserer schulordnung steht lediglich "das verlassen des schulgeländes ist verboten"
aber da steht nicht drin, dass das auch für volljährige gillt, keine ahnung ich sehe das etwas als "freiheitsberaubung" da man doch im grunde selbst entscheiden kann wohin man will vorrausgesetzt man hat kein verbrechen begonnen.
 
Ich denk mal, dem Lehrer gehts da um Unfallversicherung. Wenn man in der Pause das Schulgelände verlässt und wenn dann etwas passiert, kann es ganz schön teuer kommen! Dann is die Frage nämlich, wer zahlt. Unfallversichert bist du auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg (dazwischen natürlich auch, wenn du brav auf dem Schulgelände bleibst :D ). Und dann gibts da noch einige Sonderregelungen, da mach dich mal darüber schlau, dann weißt du, was ich meine. Mit dem Alter hat das auch nichts zu tun.
 
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