Schwarzfahren

http://www.wupsi.de/

...[ Die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, im Volksmund kurz wupsi genannt, ist der lokale ÖPNV Anbieter in Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. ]...
 
Ich hab mal auf deren Homepage und in deren Beförderungsbedingungen nachgeschaut: Die Schülerkarten sind nur gültig, wenn ein Schülerausweis vorgelegt wird. Wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen Schülerausweis dabei hat, hat man 14 Tage Zeit, diesen der Verwaltung der Wupsi vorzulegen, dann muß man nur eine Gebühr von 7 Euro zahlen. Das Personal könnte den Fahrausweis einziehen, bis der Ausweis vorgelegt wird. Legt man den Ausweis in diesen 14 Tagen nicht vor, wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld in Höhe von 40 Euro fällig. (7.3(4) und 7.4(1), (2) und (4) der Beförderungsbedingungen http://www.wupsi.de/downloads/6553/6559/6634/VRS_Tarif2007.pdf)

Kann es sein, daß Du den Ausweis nicht vorgelegt hast? Dann wäre ein erhöhtes Beförderungsentgeld gerechtfertigt. Wieso die gleich nen Anwalt einschalten und saftige Gebühren berechnen, versteh ich auch nicht.
 
Also, die 7€ sind gerechtfertigt.
Der Rest ist Willkür. :D
 
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Falsch, so wie es bei ihm gelaufen ist ist es Willkür.
Er sagt ihm habe keiner gesagt er könnte seinen Ausweis binnen 14 Tagen vorlegen.
Er war also nocht nicht dort.
Er hat aber auch schon Post vom Anwalt.
 
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-.-
1. Er hat 7€ bezahlt.
2. Der Kontrolleur hat ihm wahrscheinlich nicht gesagt, dass er den Ausweis binnen 14Tagen vorlegen könnte um so einer wirklich teuren Strafe zu entgehen.
3. Beförderungsbedingungen != "Strafenkatalog"
4. Keiner kann von Dir verlangen jetzt auch noch die AGB's vom Bus-/Bahn- und Flugverkehr auswendig zu wissen.
Klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aber der Satz hat hier nu wirklich keine Bedeutung.

Ansonsten müßte man an jeder Tür vom Bus, Bahn und Flugzeug (achja Schiff habsch och noch vergessen) die AGB's aushängen.
 
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Zu 4.: Doch, genau das kann man von Dir verlangen, oder zumindest daß Du sie kennst. Egal, welchen Vertrag Du abschließt, es gelten die AGB des Händlers und der Kauf einer Fahrkarte ist ein Vertrag.

Du musst Dich schließlich auch an Gesetze halten, auch wenn Du sie nicht kennst. Wie Du selbst sagtest: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du akzeptierst ja schließlich auch, daß er die 7 € zahlen muß und das ist auch nur in den Beförderungsbedingungen geregelt.

Die müssen übrigens meines Wissens tatsächlcih aushängen und zwar in den Bahnhöfen.
 
Jetzt noch 3. und 4. verbinden und Du verstehst mich. ;)
...
Wenn er sich daran halten soll aber die ihm keine Chance geben ist das Absicht und damit auch Willkür.


Aber warten wir einfach mal was bei ihm rauskommt. Dann können wir weiterdiskutieren.
Wie einer schon im laufenden Text schrieb, wirds wohl nicht mehr ohne gesetzliche Vertretung zu schaffen sein.
Weil wenn die zugeben einen Fehler gemacht zu haben ... ist Weihnachten 2009 auch schon wieder vorbei.
 
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Ich glaub, Du weißt nicht mal was Willkür ist. Willkür ist, wenn etwas ohne Regeln entschieden wird und je nach Laune immer anders entschieden wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Willkür
Diese Entscheidung entspricht aber den AGB und ist damit keine Willkür. Und die AGB hat er mit Betreten des Bahnhofs bzw. des Zuges akzeptiert.
Doch, AGB können auch Strafkataloge sein, auch wenn es Dir nicht gefällt. AGB regeln das Umfeld von Vertragsverhältnissen und dazu gehören auch Strafen bei Verstößen gegen die AGB.

Daß es Dir nicht gefällt, heißt dummerweise nicht, daß es unzulässig ist.

Wieso geben die ihm keine Chance, sich daran zu halten? Wurde ihm verboten, die AGB zu lesen?
Wohl kaum. Daß er sie nicht gelesen hat, kann er ja nun nicht der Wupsi vorwerfen. Es sei denn, er kann nachweisen, daß an seinem bahnhof keine AGB aushängen und daß er die Beförderungsbedingungen auch nie erhalten hat, aber normalerweise gehören zu einem Antrag für dauerkarten auch immer die Beförderungsbedingungen.
 
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lol?

Plyfix schrieb:
Ich glaub, Du weißt nicht mal was Willkür ist. Willkür ist, wenn etwas ohne Regeln entschieden wird und je nach Laune immer anders entschieden wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Willkür

Das auch... aber wiki ist keine Komplettlösung. :p
http://www.phillex.de/willkuer.htm

...ich dachte gerade Deinen Nick in der Internetadresse zu sehen... Plyfix || Phillex || P....x hehe

Plyfix schrieb:
Diese Entscheidung entspricht aber den AGB und ist damit keine Willkür.

Die Entscheidung sicherlich aber nicht die willkürliche Entscheidung ihm sofort den Antwalt anzuhängen.

Plyfix schrieb:
Und die AGB hat er mit Betreten des Bahnhofs bzw. des Zuges akzeptiert.

Doch, AGB können auch Strafkataloge sein, auch wenn es Dir nicht gefällt. AGB regeln das Umfeld von Vertragsverhältnissen und dazu gehören auch Strafen bei Verstößen gegen die AGB.

Das ist "Allgemeinwissen". ;)

Plyfix schrieb:
Daß es Dir nicht gefällt, heißt dummerweise nicht, daß es unzulässig ist.

Hab ich das so zwischen die Zeilen geschrieben?

Plyfix schrieb:
Wieso geben die ihm keine Chance, sich daran zu halten? Wurde ihm verboten, die AGB zu lesen?
Wohl kaum. Daß er sie nicht gelesen hat, kann er ja nun nicht der Wupsi vorwerfen. Es sei denn, er kann nachweisen, daß an seinem bahnhof keine AGB aushängen und daß er die Beförderungsbedingungen auch nie erhalten hat, aber normalerweise gehören zu einem Antrag für dauerkarten auch immer die Beförderungsbedingungen.

UM DEN AUSWEIS VORZULEGEN!
... der Rest ist wie gesagt "Allgemeinwissen".


Ich hab damals zu meine Abizeiten auch keine AGB's zu meinem Schülerausweis bekommen.
Das Gleiche heutzutage beim Semesterticket... nie gesehen.
Dafür hatten&haben wir ein extra aktuelles Foto drauf, damit ein Vergessen des Personalausweises völlig überflüssig wird.

So ein Foto auf dem Ausweis ist Gold wert.




Frieden oder willste wirklich darauf warten, dass ich aufhöre? :D
 
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