Schweizer Mietwohnung

Pady1990

Lt. Commander
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Guten Tag liebe CB Community,

Ich hab ein wichtiges Anliegen auf das mir Google nichts sagen konnte.
Ich bin letztes Jahr im November in eine neue Wohnung gezogen und dort ist vertraglich festgehalten das eine Mindestzeit von einem Jahr pflicht ist, sprich bis November 2019.
Ist auch alles in Ordnung, das wusste ich und zieh ich auch (leider) durch.
Daher hatte ich auf diesen November 2019 gekündigt und jetzt kam heute das ich nur per März, Juni und September kündigen könnte und ich daher erst fristgerecht zum 30.03.2020 kündigen könnte und ja das steht auch in meinem Vertrag, hatte ich nur völlig vergessen ( klar mein Fehler ) aber die grosse Quizfrage ist eben, ist dies überhaupt zulässig?

Was ich raus gefunden habe, das eine festgelegte Mietdauer zulässig ist und mit dieser hab ich auch kein Problem ( auch wenn ich gerne früher raus würde, aber das ist persönliches Pech ) aber das man nur zu bestimmten Monaten kündigen kann, finde ich einfach falsch und vielleicht weiss das zufällig jemand?

Ich komm lediglich früher raus wenn ich einen Nachmieter finde und da bin ich schon dran, aber wer weiss ob da was geeignetes kommt und auch angenommen wird und meine neue Wohnung ist schon so gut wie sicher ( nein noch nichts unterschrieben, aber ich will unbedingt dort rein) und ich könnte gerade echt platzen vor Wut.

Vielen Dank.

Grüsse,
Pady1990
 
Was steht denn im Vertrag bezueglich der Kuendigungsfrist?
 
Pady1990 schrieb:
...Was ich raus gefunden habe, das eine festgelegte Mietdauer zulässig ist und mit dieser hab ich auch kein Problem ( auch wenn ich gerne früher raus würde, aber das ist persönliches Pech ) aber das man nur zu bestimmten Monaten kündigen kann, finde ich einfach falsch und vielleicht weiss das zufällig jemand?...
Das klingt für mich nach einem unbefristetem Mietvertrag mit Mindestmietdauer, nicht nach einem Mietvertrag mit festgelegter Mietdauer. Das unterscheidet die Rechtslage erheblich!
Sinnvoll wäre es, hier den ganzen Passus des Vertrages betreffs Mietzeit und Kündigungsfristen einmal zu posten.

Kannst schon mal selber hier über das Schweizer Mietrecht nachlesen.
 
Es ist ein unbefristeter Mietvertrag, die "Besonderheit" ist eben, das nur an diesen 3 Monaten im Jahr gekündigt werden darf, dabei beträgt die Kündigungsfrist trotzdem die 3 Monate und die mindest Mietdauer hat ein Jahr betragen, darum gehts ja nicht.
Es geht mir einzig und alleine ob es rechtens ist gewisse Monate sich rauszusuchen wo man kündigen darf, weil mein Jahr hätte ich ja im November diesen Jahres abgewohnt.
Und auf der Seite war ich schon, meine spezifische Frage wird dort auch nicht beantwortet.
 
Was ist so schwierig, an dem verlinkten Text nicht zu verstehen?
Die Kündigungstermine sind entweder im Vertrag festgehalten oder es gelten die ortsüblichen Termine. Diese erfahren Sie bei den Schlichtungsbehörden.
Anscheinend stehen genau diese Kündigungsmonate in Deinem Mietvertrag und was bei Dir ortsüblich ist, kennen wir mangels Angabe Deines Wohnortes nicht.
 
Schwierig daran ist das ich schon in gefühlt 100 Wohnungen war, weil ich gerne an neuen Orten bin und viel umziehe und ich sowas noch nie hatte und es eine verdammte Frechheit finde, aber da schenkt sich ja die Schweiz oder Deutschland nichts, Geld Geld Geld...Menschlichkeit ist heute nicht mehr im Trend und ja ich bin selbst Schuld sowas überhaupt unterschrieben zu haben, brauchen wir nicht diskutieren. Hab aus der Verzweiflung auch die Geschäftsleitung angeschrieben, keine Chance. Mir bleibt nur der Weg über einen Nachmieter.

Ich wohne im Kanton Zürich in der nähe von Regensdorf.
 
Also ich bin ja sonst eher "Verbraucherfreund" aber wenn es klar im Vertrag stand und Du es unterschrieben hast, dann ist es keine Frechheit...
Es gibt nun mal die Vertragsfreiheit und Du erwartest ja auch, nicht eines Tages in deine Wohnung zu wollen und die ist einfach neu vermietet und dein Kram steht auf der Strasse. Ergo Vertraege vor dem Unterschreiben lesen und (wenn moeglich) anpassen oder einfach nicht unterschreiben.
Viel Glueck bei der Suche eines Nachmieters!
 
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Also aus persönlicher Erfahrung und nach Erfarungen von einigen Freunden, kann ich dir sagen dass es üblich ist, nicht nur eine mindestdauer des Vertrags zu haben, sondern auch nur fixe Termine zu welche man den Mietvertrag kündigen kann.

ich lebe Zurzeit mit meiner Freundin und hatten eine Mindestdauer von 3 Jahren, anschliessend mit 3 Monaten Frist auf jeweils ende Dezember und ende Juni kündbar.

Einige freunde haben nur die möglichkeit Jährlich zu kündigen.

in meiner alten Wohnung konnte ich mit jeweils 3 monaten Vorankündigung auf jeden ende Monat kündigen, ausser ende Dezember.

Ich habe aber ehrlich gesagt das Konzept nie in Frage gestellt, und kann dir nicht bestätigen ob es rechtmässig ist oder nicht. Ich kann dir aber sagen dass es eine gängige Praxis in der Schweiz ist.

Liebe Grüsse aus dem Tessin
 
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Klar, habt ihr natürlich recht aber so lernt man für die Zukunft, sowas wird nicht mehr unterschrieben.
Problem war, das mir eben die Zeit davon gelaufen ist letztes Jahr weil ich immer auf Risiko kündige, das heisst kündigen und dann in den 3 Monaten eine neue Wohnung finden und bisher gings immer gut.

Ich kannte das eben nicht, die Mindestdauer hatte von einem Jahr hatte ich ausser einmal jedes mal, das ist tatsächlich gängige Praxis , das andere war jetzt zum 1. mal, weswegen mir das auch völlig entfallen war.

Naja egal, danke für die Antworten und 3 Leute haben sich schon gemeldet, bin optimistisch und vielleicht stellt sich das noch als was gutes heraus und ich kann am Ende früher raus wie November.
 
Wendest du dein „Nomadisches-Verhalten“ in Deutschland an, wäre höchstwahrscheinlich deine Kreditwürdigkeit am arsch und du würdest eh kaum noch eine Wohnung bekommen :schaf:
 
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