Selbstständigkeit und Umgang mit Kundendaten

klecksii

Ensign
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Apr. 2021
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151
Tag zusammen!

Ich habe eine Frage an die Selbstständigen. Wie geht man mit persönlichen Daten des Kunden um?
Muss man, wenn man bzw. bevor man Kundendaten aufnimmt (z.B. bei Erstellung eines Vertrages), klar darstellen was mit diesen Daten geschieht? Also wozu sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden usw…

Es gibt so etwas ja auch für Webseiten, die sogenannte DSGVO. Gibt es sowas auch außerhalb des Internets für Selbstständige? Wie nennt man das dann?

Würde mich sehr über Antworten freuen. Danke!
 
Ich würde sagen: AGB oder Disclaimer
 
Nicht ausreichend. Es gibt Kanzleien, externe Datenschutzbuden etc.

Grundsatz ist: Bemühen hilft, gar nichts machen kann katastrophal enden.
 
Die DSGVO gilt halt nicht nur für Webseiten sondern für nahezu alle personenbezogenen Daten, die erhoben verarbeitet und/oder gespeichert werden.
 
Danke für die Info!
Kann man denn ein gesondertes DSGVO-Blatt dem Kunden geben, für die Dinge nicht über die Webseite laufen (also Datenübermittlung)? Oder müssen auch die Daten die außerhalb der Webseite erfasst werden ebenfalls in die selbe Datenschutzerklärung der Webseite?

Dann könnte man ja alles, was über die Webseite erfasst wird in die Datenschutzerklärung einfließen lassen. Und für alles, was außerhalb der Webseite erfasst wird (z.B. per Telefon oder face to face) gibt es dann ein gesondertes Blatt.

Wie ist es üblich? Gesondert, oder wird einfach alles in die Datenschutzerklärung der Webseite gepackt?
 
Wenn deine Kunden keine Privatpersonen sind, dann fallen diese Daten doch nicht wirklich unter der DSGVO?
 
Nachdem es am Anfang um persönliche Daten ging, gehe ich davon aus, dass hier Daten "natürlicher Personen" gemeint sind und damit die DSGVO auch zutrifft (Art. 1).

Keine Ahnung,was dabei üblich ist (nein, ich lese die 200 Sieten Datenschutzerklärung auf den Webseiten in der Regel nicht, aber die EU wollte diesen Schwachsinn ja) und welchen Aufwand Du treiben willst. Am Ende hilft nur die Aussage von Idom sich jemand zu suchen, der davon wirklich Ahnung hat und Dich im konkreten Einzelfall beraten darf.

Welchen Sinn es schon nur haben soll, zwei Dateinschutzerklärungen zu erstellen (eine für Kontakte per Web, eine für andere Kontakte), erschließt sich mir schon mit Art. 15 er DSGVO nicht
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Das mag sich aber im konkreten Einzelfall durchaus anders darstellen, wenn z.B. die Webseite nur zur Darstellung der Kontaktmöglichkeiten dient die Datenspeicherung erst mit der konkreten Kontakaufnahme auf anderem Weg beginnen sollte.
 
Dem TE würde ich dringend den BEsuch eines entsprechend spezialisierten Dienstleisters nahelegen...

Pogrommist schrieb:
dann fallen diese Daten doch nicht wirklich unter der DSGVO?
unter die DSGVO fallen die Daten aller natürlicher Personen. Dazu gehören auch Namen, Adresse und Emails die im Rahmen geschäftlicher Beziehungen ausgetauscht werden.
 
Das ist so nicht ganz richtig. Es fallen alle Daten darunter, die einen Personenbezug erlauben. Bei Name und Adresse ist das eindeutig. Email wird auch noch als personenbezogene Daten eingestuft, da auch hier sich ein Personenbezug herstellen lässt. Bei z.B. der Blutgruppe, der Haarfarbe oder der Kleidergröße ist das schon nicht mehr der Fall. Der einzelne Datensatz oder die Kombination dr Daten darf halt keinen Personenbezug ermöglichen.
 
Erkekjetter schrieb:
Dem TE würde ich dringend den BEsuch eines entsprechend spezialisierten Dienstleisters nahelegen...


unter die DSGVO fallen die Daten aller natürlicher Personen. Dazu gehören auch Namen, Adresse und Emails die im Rahmen geschäftlicher Beziehungen ausgetauscht werden.
also mir ist keine private Wohnadresse eines Ansprechpartners meiner Geschäftspartner bekannt :)
Ansonsten wirst du wohl Recht haben
 
Und alleine diese Diskussion zeigt, dass nur der Einzelfall und zwar von fachkundigen Personen geprüft werden kann.
 
Als Dienstleister würde ich jedem Kunden automatisch einen AVV zuschicken, die kann man ziemlich generisch halten damit die auf den Kunden anpassen minimal Arbeit macht.
Man muss den natürlich erstmal einen Entwurf vorbereiten, aber da kommt man Datenschutzgesetzen sei Dank kaum rum.

https://www.dr-datenschutz.de/wann-brauche-ich-einen-auftragsverarbeitungsvertrag-avv/

Mit unterschriebenem AVV ist man aus dem Thema Datenschutz nicht raus, aber wenigstens ist damit erstmal die täglichliche Aktivität rechtlich gedeckt damit man seinem Werk nachgehen kann.

Pogrommist schrieb:
Wenn deine Kunden keine Privatpersonen sind, dann fallen diese Daten doch nicht wirklich unter der DSGVO?
Natürlich tun die das, sofern du im Laufe deiner Arbeit nicht-öffentliche Informationen der Mitarbeiter des Kundenunternehmen erhälst.

Kommt natürlich auch darauf an, was man macht.

Wenn man Kurier ist nur nur den Auftrag bekommt, Gegenstand X von Standort A nach B zu fahren - ja ist wurscht.
Aber z.B. als IT-Dienstleister bekommt man ganz Schnell Zugriff auf persönliche Daten - spätestens mit Domain-Admin Account kannste technisch gesehen (fast) überall rein schauen.
 
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