Selbstverschuldeter Wasserschaden

hxe1990

Lt. Commander
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Hallo liebe Community,

aufgrund einer Verstopfung in der Dusche habe ich mit einer Spirale versucht den Abfluss innerhalb der Dusche zu reinigen und musste dafür den Siphon von der Verschraubung lösen. Nun wurde innerhalb der Zeit in der dieser gelöst war geduscht und dadurch ist ein Wasserschaden in der Wohnung unter uns entstanden. Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen wer in diesem Fall haftet.

MfG Vince
 
Da war doch sicher die Dichtung schon vorher kaputt, die Versicherung zahlt dann auch den Schaden.
Falls du deiner Versicherung den Vorgang so schilderst bezahlst du sicher selber.
 
Ich würde sagen deine Privathaftpflichversicherung. Du hast durch deine Aktion einen Schaden bei jemanden anderen verursacht. Oder was ist unklar an der Sache?
 
Durch das Lösen der Dichtung und die anschließende Dusche ist es zu einem Wasserschaden in der Wohnung unter mir gekommen. Habe nun schon mehrfach gelesen, dass die Hausratsversicherung des Vermieters in jedem Fall haftet daher meine Frage :/
 
Und warum genau sollte die Hausgemeinschaft diesen Schaden tragen? Du hast ihn doch verursacht. Und Deine Versicherung muss da einspringen.
 
Es kommt ja immer drauf an wie man es der Versicherung vermittelt .. ich warte erstmal ab wer sich wann wo meldet und berichte dann mal über weitere Vorgehensweisen
 
Na Super. Und wofür dann die Frage hier? So, wie Du es geschildert hast, bist Du derjenige, der den Schaden zu tragen hat.

Was Du da Deinem Vermieter oder der Versicherung erzählst, wie das ganze den passiert ist, das ist Deine Sache. Aber dann ist Deine Frage ja obsolet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Vermieter bzw. dessen Hausratversicherung hat - sofern er nicht der Bewohner der Wohnung unter dir ist - hat nichts mit dem Schaden zu tun. Maximal die Wohngebäudeversicherung könnte für Schäden an Wänden und Decken aufkommen, das war aber nicht deine Frage. Hausratversicherung versichert bewegliche Gegenstände in geschlossenen Räumen, Möbel, Kleidung, etc..

Für einen Folgeschaden in der Wohnung unter dir kommt nach einem Rohrbruch in der Regel deine Hausratversicherung auf, sofern der Schaden, der in deiner Wohnung entstand als versichert gilt. Wenn nicht, wirds wohl über die Haftpflicht laufen.
 
Gebäudeversicherung scheidet unter anderem deswegen aus, da es ein Abwasserschaden und kein Leitungswasserschaden ist.
 
Cool. Ich brauch auch neues Inventar. Ich geh dann mal den Abfluss der Badewanne zerlegen, dreh das Wasser auf und erzähle der VS Märchen, damit die dar zahlt.

-.-

Auch der Versuch des Versicherungsbetrugs ist strafbar... nur so nebenbei.
 
Ich hab nie behauptet die Versicherung betrügen zu wollen ...
 
Wie wäres es mit einem Anruf beim Versicherungsberater bzw. -makler? Die können Dir auch die richige Auskunft passend zu Deinen Versicherungsverträgen geben. Der Schaden wurde von Dir fahrlässig verursacht, somit musst Du auch damit rechnen einen Teil der Kosten selbst übernehmen zu müssen - aber das klärst Du besser mit Deiner Versicherung.

Was den Bericht an die Versicherungbetrifft, so wäre die Wahrheit im Interesse aller Beteiligten - und man braucht auch nichts "passend formulieren". Du bist ja nicht der erste, dem so ein Missgeschick passiert; und genau für sowas hat man ja eine Haftpflichtversicherung.
 
Is auch schon alles geklärt war gestern nur etwas in Panik :)
 
Hallo @hxe1990,

schreibe mir doch einfach mal das Ergebnis. Warum?

Du hast alles richtig gemacht, um den Schaden zu reduzieren. Die Öffnung der Verschraubung eines Siphons kann keinen Schaden verursachen. Warum? Wir reden hierbei um eine offene Leitung, die eh vorhanden sein sollte.

Wenn Du hierdurch einen Hausrat-Schaden eine Wohnung tiefer verursacht haben solltest, ist Deine Privathaftpflicht-Versicherung für diesen Falls zuständig. Sollte derjenige unter Dir eine Hausratversicherung haben, ist diese Versicherung als Erstes dafür zuständig.

P.S.

Gebäudeversicherung scheidet unter anderem deswegen aus, da es ein Abwasserschaden und kein Leitungswasserschaden ist.

Ableitungs- und Zuleitungsrohre "innerhalb" des Gebäudes gelten mitversichert.
 
Zuletzt bearbeitet: (Zwei Sätze von mir gelöscht. Die Wortwahl war nicht in Ordnung)
Du hast Recht.
Da war ich wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand. Nach den den neuen Bestimmungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbestimmungen von 2010 gelten auch die Abwegungen als mitversichert.

§ 3 3. Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim-mungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder ab-handen kommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der
VGB 2010 (Wfl) Version 01.01.2013
Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Wfl) – Abschnitt A Seite 7 von 37
Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsan-lagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. .
 
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

"versicherte Sachen" ist hierbei ein sehr wichtiger Punkt. Lassen wir mal das Wort "bestimmungswidrig" außen vor. Es geht bei Dir ja um die Gebäude-Versicherung.

Bildlich vorgestellt:

Kippe das Haus um 180 Grad. Alles, was nicht rausfällt, gehört zur Gebäude-Versicherung.

oder damit verbundenen Schläuchen

Es galten eigentlich immer nur "echte Rohre" versichert. Na ja, irgendwann kam die Fußbodenheizung und diverse Heizungs- bzw. Energie-Systeme. Eine Erweiterung der Definition war erforderlich.

Für die Hausrat-Versicherung gibt es hierfür allerdings auch ein schönes Beispiel:

"Die Waschmaschine"

Warum? Die Waschmaschine wird über einen Schlauch angeschlossen und ist somit kein Bestandteil des Rohrsystems.
 
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