Sind Vermieter ALG2 Bezieher feindlich?

E

Eure_Hoheit

Gast
Abend,

kurz mal zu meiner Situation, bin aktuell (noch) in einer Berufsumschulung, beziehe ALG2 und bin auf Wohnungssuche. Ja und das ist das Problem, seit fast 2 Jahren suche ich nun schon eine Wohnung in meiner Umgebung aber wenn der Begriff ALG2 fällt wird gleich abgeblockt vom Vermieter/ Makler. Mir ist schon klar das viele Vermieter sicherlich schon schlechte Erfahrungen mit ALG2 Beziehern hatten(Warum auch immer) aber das niemand einem ne Chance gibt?
Klar, ich könnte bis zum Ende der Ausbildung warten und dann mit einem Job weiter auf Wohnungsuche gehen(was ich letztenendes wohl auch tun muss) und mich mit diesem Problem dann nicht mehr rumärgern aber es regt einen halt auf.
Hat jemand hier vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht was das Problem angeht?
 
Es gibt sowas wie sozialen Wohnungsbau ... hier müssen die Vermieter die Wohnungen u.a. für ALG2 Empfänger zur Verfügung stellen (bekommen dafür aber eine Förderung)

Einfach mal beim Amt nachfragen, wo entsprechende Wohnungen in deiner Nähe sind. Problem gelöst.
 
Ja das denke ich ja auch, Miete gibts immer pünktlich etc. Vielleicht sind die hier in meiner Region nur schlecht auf ALG2 zu sprechen, könnte natürlich auch sein. Nein Ausbildungsvergütung gibt es nicht da es ja eine Umschulung ist, ich bekomme zum ALG2 derzeit nur einen Mehrbedarf in Höhe von ~ 130€.
 
Hallo

cartridge_case schrieb:
viele sind froh über solche mieter die auf jeden fall pünktlich zahlen, da es ja das amt übernimmt

Lübke schrieb:
dass sich vermieter über pünktliche und zuverlässige zahlung vom amt freuen

Wie kommt Ihr darauf ? Das Amt überweist das Geld an den ALG2 Empfänger und der ALG2 Empfänger überweist das Geld an den Vermieter. Es gibt leider einige ALG2 Empfänger die das Geld anderweitig ausgeben und Ihre Miete nicht bezahlen und vor denen haben die Vermieter Angst.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag doch beim Amt nach, wer in eurer Region Sozialwohnungen anbietet.

Verärgert können die Vermieter ja auch sein, da sie wissen ob ihre Wohnungen ALG II berechtigt sind oder nicht ... ist dies nicht der Fall, war die Wohnungsbesichtigung umsonst. Schonmal darüber nachgedacht?!?
 
Ich gehe einmal davon aus, dass du dich nach Wohnungen umsiehst, die nicht nur von der (eher geringen) Größe, sondern auch der Warmmiete ALG2-fähig sind (regional unterschiedlich). Auch solltest du nicht direkt an der oberen Höhe der Mietgrenze kratzen, wenn du nicht mit der nächsten Mieterhöhung bereits Probleme mit dem Amt bekommen möchtest. Allerdings könntest du ohnehin keinen Mietvertrag ohne vorherige Bewilligung durchs Amt unterschreiben, wenn das Amt zahlen soll ;).

Ggf. kannst du deine Chancen auf eine Wohnung erhöhen, wenn du potenziellen Vermietern anbietest, die Miete direkt vom Amt unter Umgehung deines Kontos überweisen zu lassen. Diesen Zahlungsweg kannst du ja beim Amt durchaus freiwillig beantragen. Damit bekämen Vermieter eine hohe Zahlungssicherheit - könnte helfen, speziell wenn sie in der Vergangenheit mit ALG2-Beziehern, die selbst zahlten bzw. zahlen sollten, schlechte Erfahrungen machen mussten.
 
Das würde ich dann sowieso so regeln lassen das das Amt die Miete direkt überweist. Mit der Warmmiete ist das sowieso ein Problem, für das was das Amt maximal zahlen würde gibt es hier einfach keine halbwegs vernünftigen Wohnungen.
 
aber wenn der Begriff ALG2 fällt wird gleich abgeblockt vom Vermieter/ Makler.
Das der Makler direkt abblockt ist ja klar. Denn der will ja bezahlt werden. Und das Amt bezahlt keine Maklergebühren. Also scheitert es da sowieso.

Auch den Vermieter kann ich verstehen. Denn der Mieter hätte keinerlei Sicherheiten anzubieten. Auch passiert es schnell mal das ne Miete verzögert eintrifft, weil der Mieter es versäumt seinen Nachfolge-Antrag zu stellen. Oder der Mieter hat Sanktionen erhalten.
Zudem sind Mietnomaden auch meist ALG2-Empfänger.

Aber es gibt diverse Baugenossenschaften die Sozialwohnungen anbieten. Dort sollte man als erstes nachfragen.

Allerdings könntest du ohnehin keinen Mietvertrag ohne vorherige Bewilligung durchs Amt unterschreiben, wenn das Amt zahlen soll
Es ist zwar grundsätzlich so, dass das Amt einem Umzug zustimmen muss, aber es geht auch so, falls man einen Grund angeben kann.
Ich war auch zeitweise in ALG2 und musste umziehen, da sich meine WG aufgelöst hatte. Den Mietvertrag hatte ich unterschrieben und dann zusammen mit der Wohnungskündigung und meiner Begründung ans Amt geschickt.
Da gab es auch keine Probleme.

immer noch die frage: wo suchst du welche größe zu welchem preis?
Wenn er Alleine wohnt, dann stellt sich die Frage nach der Größe nicht so wirklich. Das wären dann maximal 45qm.
Wobei auch da gibt es Ausnahmen. Ein Bekannter hat eine 65qm-Wohnung genehmigt bekommen. Denn die war billiger als alle kleineren in der Umgebung (war ne Wohnung auf einem Bauernhof).
 
@ WhiteShark
Das ist zwar richtig, dass viele Baugenossenschaften dies anbieten. Viele sind aber dazu übergegangen eine Schufa-Auskunft einzuholen. Und diejenigen, die z.B. in einer Verbraucherinsolvenz sind, werden dann abgelehnt. Andere sind dazu übergegangen, dass der Interessent einen Bürgen vorhalten muss, wenn er Sozialleistungen bezieht. Jedenfalls setzt sich diese Entwicklung in unserer Region gerade durch bzw. ist eigentlich schon zur Regel geworden.
 
Ich suche in Schleswig Holstein, östlich von Hamburg. Die Wohnung darf bis zu 50m² groß sein und warm maximal 385 € kosten.
 
Nein, Vermieter sind nicht allgemein ALG2-Bezieher feindlich. Wie bereits erwähnt ist der Umstand der Unterstützungsleistungen eher eine Sicherheit für den Vermieter. Allerdings ist die Arbeitslosigkeit sowohl für den Arbeitslosen als auch für den potenziellen Vermieter eine Situation, die man nicht gerade als "nachhaltig geregelt" bezeichnen kann. Und als Vermieter wünscht man sich natürlich einen Mieter, der einer regelmäßigen Arbeitstätigkeit nachgeht und dadurch so viel Geld verdient, dass die Mieteinnahmen nicht gefährdet sind. Hätte ich z.B. die Wahl zwischen einem Bewerber, der als Sportlehrer an der örtlichen Realschule arbeitet und einem ALG2-Bezieher, würde ich den Lehrer vorziehen. Außer es sprächen andere, gewichtige Kriterien gegen diese Person.

Am schlimmsten sind übrigens Schwarzarbeiter, die unregelmäßig arbeiten, und aus Angst vor Überführung keine staatlichen Leistungen beantragen. Wenn man hier schon mal einen fünstelligen Euro-Betrag abschreiben musste (Mietschulden, Beschädigungen der Mietsache und finanziell gab es nichts zu holen), schaut man sich den nächsten Mieter ganz genau an und wählt den mit der größten Sicherheit.

Und das ist leider kein Einzelfall, wie ich von anderen Vermietern leider immer wieder zu hören bekomme. Nicht ohne Grund ist das Internet voll mit Tipps für Vermieter, welche Informationen man sich vor der Entscheidung für einen Interessenten einholen sollte. Und Makler machen das riesen Geschäft, weil Vermieter den Auswahlprozeß gerne an Dienstleister weitergeben, die ungeniert auch nach dem letzten Nachweis über die Liquidität des Kandidaten fragen.
 
Als ich meine Wohnung das erste mal vermietet habe, waren auch ALG2-Bezieher unter den Bewerbern. Problem für mich als Vermieter war eigentlich nur die Sache mit der Kaution, die hat das Amt nicht bezahlt (Hessen, Rhein-Main). Und wenn der Bewerber die 1200€ nicht flüssig hatte, kommen schon Zweifel auf über die Zahlungsfähigkeit des Bewerbers. Und ohne Kaution vermieten? Never! Das kleine bisschen Sicherheit hätte ich schon gerne.
Seitdem nur Leute mit unbefristeten Arbeitsverträgen und einem Nettoeinkommen was mindestens 300% der Miete entspricht.
 
ostzonaler schrieb:
Seitdem nur Leute mit unbefristeten Arbeitsverträgen und einem Nettoeinkommen was mindestens 300% der Miete entspricht.

Da fallen ja schon viele Arbeitnehmer raus und in Zukunft noch mehr. Denn die Mieten steigen mindestens im Gleichtakt zur offiziellen Inflation jährlich, Gehälter abseits von Tarifen sind hingegen in Deutschland oft auf Jahre bis Jahrzehnte eingefroren.
 
Viel wichtiger als 300% Nettogehalt der Monatsmiete, wäre eine anständige Kaution. 3 Kaltmieten sind ein Witz im Vergleich dazu was für Schäden angerichtet werden können.
 
Hallo

Apollons Axle schrieb:
Da fallen ja schon viele Arbeitnehmer raus

Das macht nichts und ist sogar gut so, mit der Methode fällt das ganze Grobzeugs raus. Lieber wenige gute Bewerber als viele schlechte Bewerber, jeder der schon mal Mietnomaden hatte weiß wie teuer und nervlich belastend das sein kann.

Apollons Axle schrieb:
Denn die Mieten steigen mindestens im Gleichtakt zur offiziellen Inflation jährlich

Genau das ist das Problem, man sollte sich eine Wohnung passend zu seinem Gehalt suchen. Jemand der sich eine Wohnung sucht die beim anmieten schon die Häfte oder mehr seines Nettolohns kostet wird wegen der Mietsteigerungen zwangsweise im Laufe der Zeit in finanzielle Probleme geraten.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur das niemand mehr als 3 Kaltmieten bezahlen wird.
Soviel Schaden wie theoretisch angerichtet werden kann, soviel Kaution kann man niemals verlangen.

Aber auch 300% Nettogehalt ist irgendwie etwas zu pauschal. Bei einer 300-400€ Wohnung kann man durchaus erwarten das derjenige das 3fache verdient.
Bei einer Wohnung für 1000€ sieht das schon anders aus. Da reicht ja schon 200%, oder sogar weniger.

Das ist zwar richtig, dass viele Baugenossenschaften dies anbieten. Viele sind aber dazu übergegangen eine Schufa-Auskunft einzuholen. Und diejenigen, die z.B. in einer Verbraucherinsolvenz sind, werden dann abgelehnt. Andere sind dazu übergegangen, dass der Interessent einen Bürgen vorhalten muss, wenn er Sozialleistungen bezieht. Jedenfalls setzt sich diese Entwicklung in unserer Region gerade durch bzw. ist eigentlich schon zur Regel geworden.
Eine Schufa-Auskunft ist durchaus als normal anzusehen.
Bei einer Privatinsolvenz sollte einem eigentlich das Amt bei der Wohnungssuche helfen, gibt ja extra Sozialwohnungen.
 
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