@KTelwood (#54)
Dein Beitrag zeigt zweierlei:
1. Vermieter SIND ALG2-Bezieher feindlich.
2. Sie haben recht gute Gründe dafür.
Zu den Mieterhöhungen:
Bei einem Mieterwechsel darf eine Miete stärker angehoben werden, allerdings liegt die höhe dieser Anhebung NICHT allein im Ermessen des Vermmieters, auch richtet sie sich nicht nur nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Grenze, die eine Mieterhöhung um maximal 33% erlaubt (wahrscheinlich KM, da Nebenkosten ja eigentlich nur auf den Mieter übertragen werden) - und das auch nur bei Mieterwechsel.
In der Tat wird diese Grenze oft bis zum Maximum ausgereizt, was verständlich ist, treibt es doch die Mieten, den Mietspiegel, und damit die "zumutbare" Maximalmiete in einem Bereich in die Höhe. Und dabei denke ich nicht an einen Mietwechsel, bei dem ein 30 Jahre alter Mietvertrag aufgelöst wird - in einem solchen Fall kommt man selbst mit einer maximalen Mieterhöhung oft nichtmal in die nähe normaler Wohnungspreise.
Nebenbei sind auch Mietminderungen gesetzlich recht genau geregelt (es gibt Tabellen, in denen genau festgehalten ist, bei welcher art von Mangel die KALT-Miete um wieviel Prozent gekürzt werden darf), vor allem ist es wichtig (nicht nur für die Vermieter), dass einer Mietminderung eine Androhung mit Fristsetzung vorauszugehen hat (schriftlich!) - einfach weniger zahlen ist nicht. Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zu gebe, die Mängel zu beheben. Erst wenn das nach Ablauf der gesetzten Frist nicht geschehen ist, darf die Miete gekürzt werden - sonst macht man damit auch als Mieter nur Schulden - es sei den man macht sich eben aus dem Staub (was zur Folge hat, dass ein eingeschalteter Anwalt eben auch zum Einwohnermeldeamt muss).
Wiederholte, unangekündigte, unbegründete oder überzogene Mietminderungen werden je nach Gericht als Grund für eine fristlose Kündigung betrachtet. Wenn der geschickte Handwerker die Mängel nicht feststellen kann, ist er entweder ein Idiot, oder die Mängel waren nicht vorhanden und die Mietminderung somit widerrechtlich.
Ich kann deinem Bekannten nur empfehlen, sich mit einem Anwalt in verbindung zu setzen - der Fall ist klar, und daher muss der Angeklagte (PKH hin oder her) dann sogar Die Kosten dieses Anwalts zahlen, wenn schon nicht die des Gerichts, oder seines eigenen Anwalts.
Das kostet Geld und Nerven, aber der Verlierer ist dabei eigentlich immer der Mietnomade. Das größte Problem wird wohl sein, einen Anwalt zu finden, der gegen grundsätzlich Zahlungsunfähige klagt, denn am Ende ist er es, der seiner Kohle hinterher rennen muss.
Aus Vermietersicht ist das wie gesagt alles zu verstehen - Wohnungen bauen, pflegen usw. kostet eine Schweinekohle. Und wenn man schlechte Erfahrungen mit ALG2lern hat, lässt man von denen vielleicht wirklich lieber die Finger.
Aus meiner ganz persönlichen Sicht halte ich aber ebenfalls für verständlich, dass ich Vermietern keinen Meter weit mehr traue - leider habe ich als Mieter nicht die Wahl - ich muss mit einem dieser "Gierhälse" einen Vertrag machen. Und genau da liegt der Hund begraben. Ein ALG2ler hat nicht die Wahl und ist daher auf Vermieter angewiesen, denen er wenigstens beweisen kann, dass er nicht schlechter ist, als jemand der eine Eigentumswohnung kauft. Auch als Vermieter würde ich sagen: in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - was in diesem Fall bedeutet, davon auszugehen, dass sogar Hartz4-Empfänger gewillt sind ihre Miete zu bezahlen (am Amt scheitert es in den allermeisten Fällen jedenfalls nicht). Trifft es mal nicht zu, so hilft genau wie in der anderen Richtung nur ein Anwalt.
Mietnomaden sollten meiner Meinung nach allerdings tatsächlich zum Abschuss freigegeben werden - genau wie Kautionsbetrüger.
Ich habe eben schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht - klar, das waren alles schwarze Schaafe, aber das gilt ganz genauso auch für ALG2 beziehende Mietnomaden - alles andere als Standard, aber je nach erfahrung eben verdammt nah an einer Norm.
Nebenbei sollte man bei den Mieten sehr genau zwischen Kalt- und Warmmiete unterscheiden. Im Grunde hat der Vermieter nur bei der Kaltmiete den Finger drauf - alles andere wird (hoffentlich) nur an die Mieter weitergegeben. Eine zu hohe Warmmiete kann man daher nicht pauschal dem Vermieter in die Schuhe schieben, daran sind oft eher die allgemeinen Preise z.B. der Stadtwerke und städtischen Umweltbetriebe schuld. Mit den Presien für Strom, Gas oder Heizung hat ein Vermieter oft sogar nur indirekt etwas zu tun (z.B. über die Energiebilanz seines Mietobjektes, Stichwort: Dämmung - oder über die Architektur, in einer tageslichtlosen Höhle brennt eben ständig das Licht, wenn jemand da ist). Das ist je nach Fall unglaublich kompliziert.
Ich zahle z.B. momentan €300,00 (all incl.) für mein WG-Zimmer, und mit etwas mehr als 1/3 davon hat der Vermieter nichts zu tun, denn es sind Kosten für Strom, Heizung, und allgemeine Nebenkosten. Ein Teil davon ist allein meine Verantwortung, und den Rest gibt der Vermieter nur weiter, um seine Festkosten für das Haus zu decken - voll OK, und dennoch etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass ich dafür theoretisch knapp 30qm bewohnen darf (12qm Zimmer + 1/3 der Gemeinschaftsräume).
WM+Strom+Tel/Inet = €10,00/qm, und das ist mMn NICHT "zu viel".
KM = €10,00/qm wäre allerdings in meinen Augen absoluter Wucher - fast überall. Aber jedesmal, wenn ich Wohnungsanzeigen durchsehe, fallen mit ein paar Objekte negativ auf, die aufgrund ihrer "Szeneviertel"- Lage eben bei knapp 50qm dann €500 kosten sollen, und zwar kalt.
Da ist es gar billiger, seiner Tochter für ihr Studium ne Eigentumswohnung zu kaufen. Die kann man ja danach dann zu den gleichen Wucherpreisen vermieten

. Mir ist ebenfalls wiederholt aufgefallen, dass diese Wucher-Wohnungen so gut wie nie leer stehen.
Sinkende Mieten?
Da halte ich es für wahrscheinlicher, dass jemand ohne Raumanzug zum Mond radelt. Übersättigter Markt hin oder her, jeden Morgen steht jemand auf, der bereit ist, das Produkt zu den genannten Konditionen zu kaufen. Und das hat nichtmal was mit Marktgesetzen zu tun - nur mit dem Grundbedürfnis nach einem Dach über dem Kopf, und der Notwendigkeit einer Meldeadresse jenseits von "dritter Karton auf der Linken Seite, bei der Autobahnbrücke neben dem Lidl" angeben zu können.
Natürlich gibt es auch immer Mieter, die ihren Vermieter als "Miethai" titulieren, weil der ihnen die Wohnung eben nicht für umme überlässt - da fehlen auch mir die Worte, obwohl ich wahrhaft kein Vermieterfreund bin. Wohnen kostet Geld, weil es auch Geld kostet, Wohnungen zur Verfügung zu stellen - und den ganzen Stress den ich meinen Vermietern bisher (mMn zurecht) gemacht habe, möchte ich ehrlich gesagt ums verecken nicht haben. Daher verstehe ich auch nicht, dass die Leute diesem Stress nicht durch wenigstens gesetzeskonformes Verhalten aus dem Weg gegangen sind. Alles andere ist doch aus Vermieter- wie aus Mietersicht eigentlich nur ein Glücksspiel.
Und nicht zuletzt, auch Vermieter müssen von irgendwas leben, als sollte ein Haus auch nicht nur so vermietet werden dürfen, dass es gerademal seine fixkosten deckt. Aber das versteht sich ja eigentlich von selbst.