Sind Vermieter ALG2 Bezieher feindlich?

Also wir wohnen in Hamburg - südlich der Elbe. Bis ins Zentrum sind es keine 15 Minuten. Dennoch hört für viele Leute in Hamburg Hamburg genau an der Elbe auf. Südlich der Elbe zu wohnen ist ein NoGo. Hier wird viel lieber in Szene-Vierteln wie Schanze gemekert, dass die Mieten so hoch sind.

In anderen Städten ist das Bild nicht anders ... Linksrheinisch und Rechtsrheinisch als weiteres Beispiel. Je nach Flussufer unterscheiden sich dann doch die Mietpreise sehr stark allein aufgrund der Beliebtheit/Ruf.

Aus meiner Sicht habe ich kein Verständnis für jemand der in der Schanze 1000€ für 60m² bezahlt und sich darüber aufregt obwohl es keine 20 Minuten weiter bezahlbarer Wohnraum existiert.
 
Ich rede aber nicht von Szene-Vierteln und wohne auch in keiner Luxuswohnung, es gibt aber Viertel wo man nicht freiweillig hinzieht.

Deine Sozialwohnungen kannst du auch vergessen, der Bereich ist seit Jahren tot es werden nur noch Luxusbauten hingesetzt oder Luxus saniert und wenn die normalen Wohnungen weniger werden, der Bedarf aber rapide ansteigt dann steigen auch die Kaltmieten.

mir wurde in Hamburg ein Job angeboten, Brutto 1500€ wie sollte ich deiner Meinung nach da die 1/3 Regel einhalten?
 
Nochmal: es geht nicht darum, dass man diese Regel immer einhalten kann. Es ist eine Regeln, die Auskunft darüber gibt, wie das Verhältnis zwischen Miete und Nettogehalt sein sollte. Wenn dann in Hamburg eine abgeratzte 2-Zimmerwohnung 1000 Euro kostet, gibt die Regel eben Aufschluß darüber, dass die Mieten in Hamburg gnadenlos überzogen sind.
 
Angebot und Nachfrage, wenn sich auf um eine normale Wohnung 100 Leute "streiten", dann steigen natürlich die Kaltmieten (Nebenkosten steigen ja eh ständig), das hast du aber nicht nur in Hamburg, nur das die Gehälter in diesen Regionen nicht parallel mit steigen.
 
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Ja ich weiß. In armen Ländern lassen sich Arbeitnehmer auch ausbeuten, weil im Streitfall hunderte anstehen und ohne Mucken Deinen Job machen würden. Das bedeutet aber im Umkehrschluß nicht, dass es okay ist.
 
Bayern ist wohl er nicht arm, trotzdem wollen die da auch nichts mehr zahlen und wenn man irgendwo hinziehen muss sieht es doch was die Mieten angeht anders aus, was hier einige wohl auch vergessen.
 
Ist halt wie überall: Menschen haben lieber Menschen mit finanzieller Sicherheit um sich und es geht immer mehr in die Richtung, dass Menschen nach ihrem Einkommen bewertet werden :(
 
Das lässt sich nicht verallgemeinern. Bei einem Vermieter-Mieter-Verhältnis geht es um Geld und eine dafür vereinbarte Leistung. Da ist es selbstverständlich, dass der Vermieter sein Geld haben möchte. Der Mieter nutzt ja auch die Mietsache.

Da könntest Du auch Deinem Bäcker vorwerfen, dass die Welt schlecht sei, weil er Geld für das Brötchen haben möchte, das Du gerade von ihm erhalten hast.
 
1/3 des Einkommens (ist ja für die Rechnung mal egal wo's herkommt), da muss ich mal kurz rechnen.
Im Studium hatte ich ca. €500-700 zur Verfügung - schön dass ich immer wieder einen Vermieter gefunden habe, der wie ich der Meinung war, dass es letztlich mein Problem ist, wie ich mein Leben bezahle, wenn ich nach Abzug der WM nnur noch knapp €200 übrig habe.
Allerdings gehöre ich auch zu den Leuten, die unabhängig von der eigenen finanziellen Situation Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit die Miete gezahlt werden kann. Notfalls werden eben ein paar Sachen verkauft.
1/3 von diesem Geld (gehen wir mal von den sicheren €500 aus) das wären dann gerundet €167 - wo bitte soll man für das Geld wohnen? De meisten Vermieter hier wollen dafür nichtmal einen ungeheizten feuchten Kellerraum hergeben.

Nach dem Studium beziehe ich nun HartzIV - da ich leider noch keine Arbeit gefunden habe. Zum Glück ist auch das für den Vermieter kein Problem, da ich für die Miete einen Dauerauftrag laufen habe - Folgeanträge früh genug stelle usw.. Er kennt mich aber auch schon eine Weile, und weiß, wie ich ticke. Ausserdem ist meine finanzielle Situation durch ALG2 tatsächlich etwas besser geworden.
Allerdings beträgt die Miete noch immer etwas mehr als 1/3 der Bezüge - und ich wohne in einer WG.
Die 300% Regel mag als ungefähre Richtschnur etwas taugen, aber dennoch bedeutet das eben für nicht wenige, dass sie nicht mehr als €300-400 für die Miete übrig haben. Die Einhaltung dieser Regel mag für den Vermieter Sicherheit bedeuten, für den Wohnungssuchenden ist sie eigentlich eher ein Ärgernis.

Probleme mit Mietzahlungen hatte ich bisher nicht, und dass man regelmäßige Nachforderungen auf Nebenkosten (tw. bis zu €500) nicht mal eben aus der Portokasse zahlt, ist zumindest meinem Vermieter auch klar. So etwas zahlen wir in Raten - womit er zum Glück auch keine Probleme hat. Er kann sich ja notfallsan der Kaution bedienen, wenn er das Konto dann wieder auffüllt (mit meinen Raten bspw.).

Aber ich kann auch die Vermieter verstehen. Häuser verursachen nunmal Fixkosten (Grundsteuer, Frisch- und Abwasser, Müllentsorgung, Heizung evtl. noch zusätzlich eine Pacht usw.) und die muss der Vermieter zahlen - ganz unabhängig von der Zahlungsmoral seiner Mieter. Mich würde es da auch zecken, wenn die Bagage nicht zahlt - oder immer erst ein paar Wochen nachdem ich zahlen MUSSTE.
Allerdings würde ich mich über einen Hartz IV Empfänger eher freuen - solange der zahlt, denn dieses Geld ist langfristig sicherer, als jedes Gehalt (einen Job kann man auch ohne eigenes Zutun verlieren - ich sage nur Auftragslage, Sozialschlüssel etc. ), und viele Gewohnhietsmalocher haben tatsächlich mit ihrem ersten Gang aufs Amt viel größere Probleme, als mit Folgeanträgen.

BtT: Vielleicht haben Vermieter keine eindeutige abneigung gegen ALG 2 Empfänger, aber die Zuneigung zum Geld ist (verständlicherweise) um einiges dominanter. Und reiche Scke übernehmen auch gerne mal kleinere Reparaturen, die eigentlich der Vermieter zahlen müsste. Natürlich ist mir so ein Mieter lieber, als jemand der um jede im Vertrag nich eindeutig geregelte Schönheitsreparatur feilschen will/muss.

Langzeitarbeitslose, die plötzlich mit einem neuen Tuareg vorfahren, sollte man grundsätzlich beim Amt anschwärzen. Von Hartz IV alleine kann sich niemand einen neuen Tuareg leisten, und sonderlich kreditwürdig sind solche Leute im Allgemeinen auch nicht. Das Geld muss also aus anderen Kanälen kommen. Das ist mMn kein Langzeitarbeitsloser, sondern eher ein Vollzeitkrimineller. Nebenbei: Wenn wegen Schulden ganze Häuser zwangsversteigert werden können, sollte das mit einem Tuareg wohl auch gehen (Kuckuck drauf und gut is).
Dein Bekannter hätte einfach mal beim Amt melden sollen, dass die Miete nicht bei ihm ankommt. So kann er sich eigentlich nur selbst in den Arsch kneifen. Wer seine Rechte nicht wahrnimmt, dem ist eben nicht zu helfen.

Das gilt allerdings auch für die Mieter. Die wenigsten kennen ihre Rechte gut genug, um bei Vermietern sehr beliebte Schweinereien überhaupt als unrecht zu erkennen. Ich muss jetzt mal mit nem Anwalt telefonieren, weil ich gerne meine Letzte Kaution zurück hätte - wenigstens teilweise.
Gegen einige Posten der Endabrechnung kann ich mich nicht wehren, aber die ganze Wohnung auf Kautionskosten grundsanieren (inkl. baulicher Änderungen) ist nicht, vor allem nicht wenn der Vermieter es bei JEDEM Mieterwechsel so versucht, dabei lügt dass sich die Balken biegen und einbehaltenes Geld tw. nichtmal für die Behebung evtl. tatsächlich entstandener Schäden aufwendet. Einen schon beim Vormieter entstandenen Schaden haben wir auf eigene Kappe behoben, damit der nicht schon wieder in der Abrechnung auftaucht.
Der Typ hat bisher nichtmal auf den Einspruch und die nachgereichte Begründung des Selben reagiert (und diese Schreiben sind schon über ein Jahr alt).
Wäre ich selbst Anwalt, ich würde dem eine Frist vor den Latz knallen. Entweder reagiert er auf meinen Einspruch, oder er muss die komplette Kaution rausrücken zuzügl. Zinsen aus 7 Jahren Mietzeit, dann kann er sogar das in dieser Zeit beschädigte Waschbecken selber bezahlen.
Ein schwarzes Schaaf, und sicher nicht die Regel, aber wer solche Vermieter "genossen" hat, der kann schon auf die Idee kommen, Mietrückstände in Kautionshöhe zu hinterlassen. Damit kann man dann wenigstens die nächste Kaution zahlen, und es ist ausnahmsweise mal der Vermieter, der hinter dem Geld herrennen muss, statt es mit hahnebüchenen Begründungen einfach einzubehalten (man kann die Miete ja z.B. auf ein gemeinsamens Mietkonto überweisen, dann kann es jederzeit gezahlt werden, aber eben erst nach Abschluss evtl. notwendiger Verhandlungen).
Ich möchte hier keinem Vermieter zu nahe treten, aber ein paar von euch sollte man mal in einen Sack stecken und ordentlich draufhauen - das ändert zwar nichts, aber man kann sich wenigstens ein bisschen abreagieren. Aber das gilt wiederum auch für Mieter (wer einmal alleiniger Hauptmieter einer Groß-WG war, weiß wovon ich da spreche - die einzige Situation, in der ich einmal Mietschulden hatte und am ende auf einen Großteil der Kaution "freiwillig" verzichten musste - Dreckspack war das damals).

Allen Mietern kann ich nur eines ans Herz legen: Der Vermieter ist solange nicht dein Freund, bis das Mietverhältnis endgültig beendet ist - egal wie korrekt er sich vorher verhalten hat.
 
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Es dürfte doch wohl erkennbar sein, dass es ich bei der Regel "1/3 des Einkommens für die Miete" nicht um ein Naturgesetz handelt. Warum reitet ihr da so drauf rum? Selbstverständlich trifft das nicht zu, je weiter man aus der Mitte rückt und andere Ansprüche an seine Wohnung stellt.
 
Danke aranax.

Und was "Mieter" und "Freundschaft" anbelangt, Vermieten und Mieten ist ein Rechtsgeschäft, keine Freundschaft. Dass sich dabei beide vertragskonform verhalten sollten, dürfte klar sein. Mit wem man dann so ein Verhältnis eingeht, muss jeder selbst entscheiden. Da es um Mietsache und Mietzins (= Miete nicht Zinsen) geht, schaut sich der Mieter die Mietsache vor dem Vertragsverhältnis an, genauso wie der Vermieter sein Geld haben will. Und dass sowohl Mieter als auch Vermieter an einem ordentlichen Zustand der Mietsache interessiert sind, liegt in der Sache begründet.

Schwarze Schafe gibt es immer und überall.
 
Naja, ich habe vielleicht auch etwas dolle auf die Kacke gehauen - was durchaus nicht unabhängig ist von meinen bisherigen Vermietern.

Den letzten konnte man im Prinzip nur durch die Androhung "rechtlicher Schritte" dazu bringen, etwas an seinem Haus in Ordnung zu bringen (und dabei ging es nur selten um Dinge, die nicht eindeutig von Vermieter zu zahlen sind - bauliche Mängel z.B. hat es je nach Regen- und Windintensität ab und zu mal bei uns reingeregnet - auf's Parkett), und selbst dann hat er meist nur seine Kinder geschickt (natürlich alles allround-Handwerker - nee ist schon klar).
Ich denke, der Zustand der Bausubstanz sollte den Besitzer mehr interessieren, als seine Mieter - oder liege ich da falsch?

Natürlich haben Mietverhältnisse nichts mit Freundschaft zu tun. Ich wählte diesen Begriff, weil ich es oft erlebt habe, dass Vermieter vor der Kautionsabrechnung die nettesten Schaafe waren. Solange man bei ihnen wohnt und zahlt, sind sie nett (weil sie ja das Mietverhältnis nicht unbedingt auflösen wollen, solange es für sie funktioniert). Allerdings sollte man als Mieter nicht glauben, dass das viel mehr als Fassade ist. Mehr wollte ich damit nicht sagen.

Ich bin mMn beim letzten mal einem klassischen Kautionsbetrüger aufgesessen - ich hätte es eigentlich ahnen können, nachdem der Vormieter einmal da war, und lautstark kommentierte, was von seiner Kaution dann so alles doch nicht gemacht worden ist.
 
Aus "Vermieter Sicht", warum die Diversen Regelungen bei ALG2 Himmel und Hölle sind.

1.(Himmel) Geld vom Amt egal was kommt, wenn es eine Abtrittserklärung gibt. Das ist positiv, Geld kommt solange bis das Amt pleite ist....oder...

2.(Hölle)Der ALG2-Bezieher seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder z.b. o übertrieben viel heizt, dass das Amt einfach nur den Maximalbetrag zahlt und den Rest nicht.
Was hier als "Strafe" für den Mieter vorgesehen ist, bleibt fast immer am Vermieter hängen. Der hat Kosten und muss diese Weiter bezahlen.

"Dem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen"

2.1(Hölle) Der ALG2er ohne Abtrittserklärung, mal kommt die Miete mal nicht. Je nach dem wie gut er mit dem Geld haushaltet. Wenn das Budget mitte des Monats alle ist, geht man halt ans Geld für die Miete, der Vermieter muss erstmal warten.
Und weil es nix zu holen gibt darf der dann bis zum St.Nimmerleinstag warten.

Folgende Fälle sind so bei Bekannten passiert (letztes halbes Jahr T_T)

2x Auszug ohne Übergabe der Wohnung, eine komplett Ramponierte Bude (eingetretene Wohnungstür z.b. durch Schrank ersetzt), eine steht noch zur "Besichtigung" aus. Insgesamt mehrere tausend Euro "Schulden" an Nebenkosten und Mieten. Beides ALG2.
Die Leute sind einfach verschwunden, als mehrere Mieten ausstanden (vom Amt nicht weitergezahlt weil die sich nicht kümmerten).

ALG2 Ohne Abtrittserklärung - Miete selber "gemindert" um etwa 50€ jeden Monat, also dem Vermieter immer wieder aus Fadenscheinigen Gründen 50€ vorenthalten und gedroht mit mieterbund und sonstwas (Rolladen Klappern, Waschbecken tropfte 4mal...nur nicht wenn der Klemptner da war..), aber vom Amt schööön die ursprüngliche Miete weiterbezogen und eingesteckt.

Wieder ALG2, wegen anderer Auflagen beim Lüften und Heizen Gesparrt, nun Schimmel in der Bude.

Ich hab nix gegen Hartz4. Da kann man so schnell reingeraten. Aber manche von denen müssten wirklich mit allem an die Hand genommen werden. Eigentlich brauchen die Statt einer Wohnung eine Ganztagsbetreung. Warmmiete und NK sollte nicht mehr mit dem Mieter sondern mit dem Arge Mitarbeiter abgerechnet werden. Der sollte wöchentlich da mal vorbeischauen.
Besonders traurig ists einfach für die Kinder solcher Menschen die nichtmal ihr leben auf die Kette bekommen.

Ich kenns nur so, dass sich die (halbwegs erfolgreichen) Selbständigen, neben einem Abbezahlten Eigenheim Miethäuser bauen und Kaufen die im Ruhestand als Einnahmequelle dienen sollen.
Dann leben die Leute die ihr Leben lang gearbeitet haben heutzutage eigentlich von 5-10x Hartz4 in Miet Form. Gäbe es das nicht, dann würden auch die Wohnungen leer stehen.
Das wird Häufig beim "Stammtisch" vergessen wenn über die "faulen Idioten" hergezogen wird.



Zur Wohungssituation in Großstädten (Hamburg, Berlin, Köln...)

Natürlich darf ein Vermieter bei Neu-Vermietung seine Mieten erhöhen, und zwar so wie er meint. Denn wenn die Anfrage es hergibt dann kann man mehr verlangen. Keiner ist dazu gezwungen plötzlich in Szene-Viertel zu ziehen.

Was die Politik zu dem Brennenden Thema in der Röhre hat:

Mietpreisbremse

Führt zu:
1. Der Vermieter darf nicht mehr das Geld nehmen was angemessen wäre, Statt also 1200€ für die Bude darf er nur 700€ nehmen. Trotzdem darf er sich den solventesten Mieter aussuchen, am ende spart nur DER, eventuell hätte der sogar 1200€ hingelegt...

2. Neubauten lieber mit 3-4 500.000€ Eigentumswohnungen statt 400€KM-MietWohnungen, nur logisch, denn wer möchte den bei der selben Investionssumme Geld verschenken? Oder sich hinterher die "Rendite" wegnehmen lassen? Oder Freiwillig Lebenslangen Ärger mit 10-20 Parteien und Wohnungsinseraten, statt 5 Neue Golf-Club freunde gehobenen Alters? ;)

3.Gänzlicher Baustopp für "Bezahlbaren Lebensraum", oder würde ein nomaler Mensch MillionenEuros investieren, damit jemand anderes davon BILLIG wohnen kann? Verlangen kann man das von keinem.


Letzlich würde eher eine De-Regulierung helfen, und "Bauen Bauen Bauen". Mehr Wohnungen beudetet höheres angebot bedeutet geringere Preise. Mit den Akutellen Konzepten wird Leuten eher dazu geraten selbst bestehende Häuser nicht mehr zu sanieren.
Neue Wohnungen = Bezahlbare Wohnung.
 
KTelwood schrieb:
Keiner ist dazu gezwungen plötzlich in Szene-Viertel zu ziehen.

Unabhängig vom Hartz IV
Ich weiß nicht, ob Du in einer der vier deutschen Großstädte lebst aber in Hamburg z.B. sind die Mieten auch schon in einfacheren Stadtteilen (Eilbek) bei 10 €/qm angekommen.
 
Aber sicher nur, wenn das Gebäude in den 2000ern gebaut wurde und die Ausstattung als gehoben zu bezeichnen ist.
 
Und wieder wird nur nördlich der Elbe geschaut. Wilhelmsburg und Harburg liegen halt außerhalb des Fokus eines Hamburgers ... und deshalb lässt sich so schön über die erhöhten Mieten streiten ;)
 
@KTelwood (#54)
Dein Beitrag zeigt zweierlei:
1. Vermieter SIND ALG2-Bezieher feindlich.
2. Sie haben recht gute Gründe dafür.

Zu den Mieterhöhungen:
Bei einem Mieterwechsel darf eine Miete stärker angehoben werden, allerdings liegt die höhe dieser Anhebung NICHT allein im Ermessen des Vermmieters, auch richtet sie sich nicht nur nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Grenze, die eine Mieterhöhung um maximal 33% erlaubt (wahrscheinlich KM, da Nebenkosten ja eigentlich nur auf den Mieter übertragen werden) - und das auch nur bei Mieterwechsel.
In der Tat wird diese Grenze oft bis zum Maximum ausgereizt, was verständlich ist, treibt es doch die Mieten, den Mietspiegel, und damit die "zumutbare" Maximalmiete in einem Bereich in die Höhe. Und dabei denke ich nicht an einen Mietwechsel, bei dem ein 30 Jahre alter Mietvertrag aufgelöst wird - in einem solchen Fall kommt man selbst mit einer maximalen Mieterhöhung oft nichtmal in die nähe normaler Wohnungspreise.
Nebenbei sind auch Mietminderungen gesetzlich recht genau geregelt (es gibt Tabellen, in denen genau festgehalten ist, bei welcher art von Mangel die KALT-Miete um wieviel Prozent gekürzt werden darf), vor allem ist es wichtig (nicht nur für die Vermieter), dass einer Mietminderung eine Androhung mit Fristsetzung vorauszugehen hat (schriftlich!) - einfach weniger zahlen ist nicht. Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zu gebe, die Mängel zu beheben. Erst wenn das nach Ablauf der gesetzten Frist nicht geschehen ist, darf die Miete gekürzt werden - sonst macht man damit auch als Mieter nur Schulden - es sei den man macht sich eben aus dem Staub (was zur Folge hat, dass ein eingeschalteter Anwalt eben auch zum Einwohnermeldeamt muss).
Wiederholte, unangekündigte, unbegründete oder überzogene Mietminderungen werden je nach Gericht als Grund für eine fristlose Kündigung betrachtet. Wenn der geschickte Handwerker die Mängel nicht feststellen kann, ist er entweder ein Idiot, oder die Mängel waren nicht vorhanden und die Mietminderung somit widerrechtlich.
Ich kann deinem Bekannten nur empfehlen, sich mit einem Anwalt in verbindung zu setzen - der Fall ist klar, und daher muss der Angeklagte (PKH hin oder her) dann sogar Die Kosten dieses Anwalts zahlen, wenn schon nicht die des Gerichts, oder seines eigenen Anwalts.
Das kostet Geld und Nerven, aber der Verlierer ist dabei eigentlich immer der Mietnomade. Das größte Problem wird wohl sein, einen Anwalt zu finden, der gegen grundsätzlich Zahlungsunfähige klagt, denn am Ende ist er es, der seiner Kohle hinterher rennen muss.

Aus Vermietersicht ist das wie gesagt alles zu verstehen - Wohnungen bauen, pflegen usw. kostet eine Schweinekohle. Und wenn man schlechte Erfahrungen mit ALG2lern hat, lässt man von denen vielleicht wirklich lieber die Finger.
Aus meiner ganz persönlichen Sicht halte ich aber ebenfalls für verständlich, dass ich Vermietern keinen Meter weit mehr traue - leider habe ich als Mieter nicht die Wahl - ich muss mit einem dieser "Gierhälse" einen Vertrag machen. Und genau da liegt der Hund begraben. Ein ALG2ler hat nicht die Wahl und ist daher auf Vermieter angewiesen, denen er wenigstens beweisen kann, dass er nicht schlechter ist, als jemand der eine Eigentumswohnung kauft. Auch als Vermieter würde ich sagen: in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - was in diesem Fall bedeutet, davon auszugehen, dass sogar Hartz4-Empfänger gewillt sind ihre Miete zu bezahlen (am Amt scheitert es in den allermeisten Fällen jedenfalls nicht). Trifft es mal nicht zu, so hilft genau wie in der anderen Richtung nur ein Anwalt.

Mietnomaden sollten meiner Meinung nach allerdings tatsächlich zum Abschuss freigegeben werden - genau wie Kautionsbetrüger.
Ich habe eben schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht - klar, das waren alles schwarze Schaafe, aber das gilt ganz genauso auch für ALG2 beziehende Mietnomaden - alles andere als Standard, aber je nach erfahrung eben verdammt nah an einer Norm.

Nebenbei sollte man bei den Mieten sehr genau zwischen Kalt- und Warmmiete unterscheiden. Im Grunde hat der Vermieter nur bei der Kaltmiete den Finger drauf - alles andere wird (hoffentlich) nur an die Mieter weitergegeben. Eine zu hohe Warmmiete kann man daher nicht pauschal dem Vermieter in die Schuhe schieben, daran sind oft eher die allgemeinen Preise z.B. der Stadtwerke und städtischen Umweltbetriebe schuld. Mit den Presien für Strom, Gas oder Heizung hat ein Vermieter oft sogar nur indirekt etwas zu tun (z.B. über die Energiebilanz seines Mietobjektes, Stichwort: Dämmung - oder über die Architektur, in einer tageslichtlosen Höhle brennt eben ständig das Licht, wenn jemand da ist). Das ist je nach Fall unglaublich kompliziert.

Ich zahle z.B. momentan €300,00 (all incl.) für mein WG-Zimmer, und mit etwas mehr als 1/3 davon hat der Vermieter nichts zu tun, denn es sind Kosten für Strom, Heizung, und allgemeine Nebenkosten. Ein Teil davon ist allein meine Verantwortung, und den Rest gibt der Vermieter nur weiter, um seine Festkosten für das Haus zu decken - voll OK, und dennoch etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass ich dafür theoretisch knapp 30qm bewohnen darf (12qm Zimmer + 1/3 der Gemeinschaftsräume).
WM+Strom+Tel/Inet = €10,00/qm, und das ist mMn NICHT "zu viel".
KM = €10,00/qm wäre allerdings in meinen Augen absoluter Wucher - fast überall. Aber jedesmal, wenn ich Wohnungsanzeigen durchsehe, fallen mit ein paar Objekte negativ auf, die aufgrund ihrer "Szeneviertel"- Lage eben bei knapp 50qm dann €500 kosten sollen, und zwar kalt.
Da ist es gar billiger, seiner Tochter für ihr Studium ne Eigentumswohnung zu kaufen. Die kann man ja danach dann zu den gleichen Wucherpreisen vermieten ;). Mir ist ebenfalls wiederholt aufgefallen, dass diese Wucher-Wohnungen so gut wie nie leer stehen.

Sinkende Mieten?
Da halte ich es für wahrscheinlicher, dass jemand ohne Raumanzug zum Mond radelt. Übersättigter Markt hin oder her, jeden Morgen steht jemand auf, der bereit ist, das Produkt zu den genannten Konditionen zu kaufen. Und das hat nichtmal was mit Marktgesetzen zu tun - nur mit dem Grundbedürfnis nach einem Dach über dem Kopf, und der Notwendigkeit einer Meldeadresse jenseits von "dritter Karton auf der Linken Seite, bei der Autobahnbrücke neben dem Lidl" angeben zu können.

Natürlich gibt es auch immer Mieter, die ihren Vermieter als "Miethai" titulieren, weil der ihnen die Wohnung eben nicht für umme überlässt - da fehlen auch mir die Worte, obwohl ich wahrhaft kein Vermieterfreund bin. Wohnen kostet Geld, weil es auch Geld kostet, Wohnungen zur Verfügung zu stellen - und den ganzen Stress den ich meinen Vermietern bisher (mMn zurecht) gemacht habe, möchte ich ehrlich gesagt ums verecken nicht haben. Daher verstehe ich auch nicht, dass die Leute diesem Stress nicht durch wenigstens gesetzeskonformes Verhalten aus dem Weg gegangen sind. Alles andere ist doch aus Vermieter- wie aus Mietersicht eigentlich nur ein Glücksspiel.
Und nicht zuletzt, auch Vermieter müssen von irgendwas leben, als sollte ein Haus auch nicht nur so vermietet werden dürfen, dass es gerademal seine fixkosten deckt. Aber das versteht sich ja eigentlich von selbst.
 
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Das sind einzelne, subjektive Erfahrungen, die zu Klischees hochstilisiert und dann verallgemeinert werden. Was man allerdings aus Deinen Ausführungen lernen kann ist, dass das Problem keines ist, das sich mit Worten wie "Vermieter", "Mieter", "ALG2" o.ä. beschreiben lässt. Es ist vielmehr eine Wesensfrage und damit per se von Mensch zu Mensch verschieden. Sähe ein Bankräuber aus wie ein Bankräuber, wäre die Polizeiarbeit deutlich einfacher. Solche Systematiken existieren jedoch ebenso wenig, wie die vermeintliche Tatsache, dass alle Bezieher des "ALG2" grundsätzlich krumme Hunde sind, die die Miete prellen und die Mietsache zerstören.

Die Frage "Sind Vermieter ALG2 Bezieher feindlich?" müsste also präzisiert werden in "Sind alle Vermieter ALG2 Bezieher feindlich?" und "Gibt es Vermieter, die ALG2 Bezieher feindlich sind?". Die erste Frage kann mit "nein", die zweite mit "ja" beantwortet werden.
 
Da aus meiner Sicht in diesem Thread zum grossen Teil recht lückenreiche Kenntnisse über das SGB II vorliegen, empfehle ich gerade zu der Übernahme der Kosten der Unterkunft eine intensive Lektüre des § 22 SGB II. Insbesondere die Miete darf nur unter den Voraussetzungen nach § 22 Abs. 7 SGB II direkt an den Vermieter abgeführt werden.

Das Mietverhältnis ist übrigens rein privatrechtlicher Natur. Was die Ämter dann damit zu tun haben sollen und warum sie für die Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter ausserhalb der o.g. Regelung aufkommen sollen, erschliesst sich mir nicht.
 
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