DerOlf
Admiral
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- März 2010
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@Meridian1
Mir persönlich ging es um allgemein vom SGB II nicht berührte Rechte und Pflichten. Und darum, dass Mieter UND Vermieter schlicht selbst schuld sind, wenn sie ihre Pflichten nicht wahrnehmen und dabei drauf vertrauen, dass auch die andere Seite nicht von ihrem Recht Gebrauch macht.
Aber das Wissen um persönliche Rechte und Pflichten ist scheinbar nicht so besonders weit verbreiitet.
Eine Kenntnis des SGB II schadet daher prinzipiell nicht - ein sehr guter Hinweis.
Leider hilft der bloße Text der entsprechenden §§ nicht Jedem weiter. Die entsprechenden Ausgaben der RÜ (oder Urteilsdokumentationen) schon eher - aber auch das verstehen Menschen ohne ein paar Semester Jura nur selten komplett (also inkl. der möglichen rechtlichen Auswirkungen für den eigenen Fall).
Mir persönlich ging es um allgemein vom SGB II nicht berührte Rechte und Pflichten. Und darum, dass Mieter UND Vermieter schlicht selbst schuld sind, wenn sie ihre Pflichten nicht wahrnehmen und dabei drauf vertrauen, dass auch die andere Seite nicht von ihrem Recht Gebrauch macht.
Aber das Wissen um persönliche Rechte und Pflichten ist scheinbar nicht so besonders weit verbreiitet.
Eine Kenntnis des SGB II schadet daher prinzipiell nicht - ein sehr guter Hinweis.
Leider hilft der bloße Text der entsprechenden §§ nicht Jedem weiter. Die entsprechenden Ausgaben der RÜ (oder Urteilsdokumentationen) schon eher - aber auch das verstehen Menschen ohne ein paar Semester Jura nur selten komplett (also inkl. der möglichen rechtlichen Auswirkungen für den eigenen Fall).
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