Sind Vermieter ALG2 Bezieher feindlich?

@Meridian1

Mir persönlich ging es um allgemein vom SGB II nicht berührte Rechte und Pflichten. Und darum, dass Mieter UND Vermieter schlicht selbst schuld sind, wenn sie ihre Pflichten nicht wahrnehmen und dabei drauf vertrauen, dass auch die andere Seite nicht von ihrem Recht Gebrauch macht.
Aber das Wissen um persönliche Rechte und Pflichten ist scheinbar nicht so besonders weit verbreiitet.

Eine Kenntnis des SGB II schadet daher prinzipiell nicht - ein sehr guter Hinweis.
Leider hilft der bloße Text der entsprechenden §§ nicht Jedem weiter. Die entsprechenden Ausgaben der RÜ (oder Urteilsdokumentationen) schon eher - aber auch das verstehen Menschen ohne ein paar Semester Jura nur selten komplett (also inkl. der möglichen rechtlichen Auswirkungen für den eigenen Fall).
 
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@Meridian1

Danke.

@Eure_Hoheit

Geh bitte zu deinem Vermittler und lass deine Möglichkeiten prüfen. Informiere dich parallel selber. Fakt ist, dass es auch noch Menschen als Vermieter gibt. Grundlegend solltest du, wenn die Wohnung nicht unangemessen ist, keine Probleme haben ein passende zu finden.

Soweit ich weiß, kann man mit dem potentiellen Vermieter und dem Jobcenter eine Einigung finden, dass die Miete direkt vom Amt auf das Konto des Vermieters geht. Informiere dich bitte parallel über Wohnungsbeschaffungs-/Umzugskosten und Erstausstattung. Das Amt unterstützt dich, wenn sie ihre Arbeit richtig machen in vielen Belangen und übernimmt auch viele Kosten.

Zum Beispiel kann auch eine Kaution als zinsloses Darlehen übernommen werden, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt. Die Sicherheitsleistung wird, wenn sie gezahlt wird immer direkt auf das Vermieterkonto eingehen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/uebernahme-von-umzugskosten-nach-absatz-sgb-ii_005215.html

@Privatvermieter

Würde mir ein Vermieter mit einer sehr saftige Kaution kommen und parallel nach Möglichkeit noch über 300% Nettoverdienst zur Warmmiete fordern, wobei der Mietpreis an sich schon recht hoch ist, würde ich ausführenden fragen - ob er noch ganz sauber im Kopf ist. (Ja ich bin direkt, auch im echtem Leben.)

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Ein Vermieter bekommt von mir zwei Nettokaltmieten, ansonsten kann er seine Wohnung jemand anderen überlassen. Und ich wohne nicht in einem Betonbunker, mein primäres Einkommen liegt aber auch nicht um Faktor drei über der Warmmiete, aber fast. Aufgrund des Einkommens durch die Vollzeitarbeit und dem Nebengewerbe ist mein Netto-Einkommen variable, wenngleich ein Grundgehalt existent ist.

Eine Schufa-Auskunft und eine Vormieterbescheinigung sind auch eine Sicherheit. Liquidität an sich ist kein Garant für pünktliche Mietzahlungen, dass wissen wir aus der Vermietung von Geschäftsräumen. Es gibt auch Menschen mit ausreichend Geld, die wenigstens eher unpünktlich ihrer Mietzahlung nachkommen.

Warum sollte ich einem ALG2er der keine Schulden hat und die Vormieterbescheinigung aufzeigt, dass vorhergehende Miete immer pünktlich gezahlt wurde, keine angemessene Wohnung vermieten? Wenn sein auftreten und die Kommunikation noch gut ist, sehe ich da kein Problem.
 
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