News Smart Delivery Glasses: Amazon stattet Fahrer mit AR-Brillen aus

Schinken42 schrieb:
Darauf bezog ich mich.
Für den ursprünglichen Besteller wird das auch definitiv so sein. Ob/was für eine grundsätzliche Regelung da für Nachbarn und Co getroffen wird ist ne andere Sache. Und ob das was am Papier steht (ggf. Aufnahme wird für Nachbarn ausgenommen) dann aktiv auch vom Zusteller umgesetzt wird...
 
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sleuftdude schrieb:
Besser so eine Arbeit, als keine Arbeit.
Arbeiten nur um des Arbeitens willen? Hast du sonst nix in deinem Leben? Vor allem wenn die "Arbeit" mehr moderner Sklavenarbeit ähnelt. Aber klar, Jeff Bezos der arme muss mehr verdienen :stacheln:
 
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Cleric schrieb:
Ok, wenn du dir da sicher bist.

Ich hatte das etwas anders in Erinnerung. Wenn jemand offensichtliche Schutzmaßnahmen an seinem Grundstück hat wie z.B. hohe Hecken oder ein anderweitiger Sichtschutz, sieht die Sache nach meiner Erinnerung anders aus. Wenn jemand erst mit Betreten des Grundstücks quasi hinter diesen "Vorhang" schauen kann, ist das nicht mehr zulässig.
Ja, es kommt noch auf die Höhe des Aufnahmegeräts an. Das Thema kam erst wieder auf, sei dem Google die Update-Fahrten für Google Maps durchführt.
 
Bright0001 schrieb:
Wer rechnet bitte damit, beim Öffnen der Haustür ungefragt und unangekündigt gefilmt zu werden? Klingel mal mit laufender Handykamera bei deinen Nachbarn, und schau mal, wie "entspannt" die darauf reagieren. :lol:
Sachlichkeit.... Wo bist du?

Bright0001 schrieb:
Also als erstes hat der BGH da festgestellt, dass die Aufnahme gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen unzulässig war, und im Kontext der Interessensabwägung nicht automatisch als Beweismittel ausgeschlossen werden kann/sol
Das ist per se immer der Fall im Zuge der Persönlichkeitsrechts. Sind aber die Voraussetzungen erfüllt, d.h. Vorlage zur Zulassung als Beweismittel und ist das Öffentliche Interesse höher gewichtet, als jenes Persönlichkeitsrecht in einer Einzelfallentscheidung durch das Gericht, kann es zulässig sein.

Entscheidend ist und war in meinem Kommentar nur der Zusatz, dass man eben laut BGH heute stets damit zu rechnen habe, quasi überall aufgezeichnet zu werden. Das sind die entscheidenden Sätze, die immer erst in den Erläuterungen bzw. auch in juristischen Aufsätzen ehemaliger/lehrender Richter zu aktueller Rechtssprechung auftauchen.
 
Ryden85 schrieb:
Nein. Dann lieber keine.
Und schön vom Geld der anderen leben. Das ist genau das, was hier falsch läuft. Arbeitsmoral gibt es hier nicht. Das ist Deutschland…. Armes Deutschland.
 
@sleuftdude Du fällst total auf die "propaganda" rein. Die CDU propagiert ja immer wieder wir hätten ja so viele Faulenzer. ist aber glatt gelogen. Schau dir die tatsächlichen Daten an, auch bei bedürftigen denn welche Anteile warum bedürftig sind.
Es gibt so gut wie keine Verweigerer. absolute Minderheit.
 
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Kuristina schrieb:
Das ganze Thema wird sich nur auf eine Echtzeitanalyse beschränken. So wie es die Videos im Artikel zeigen. Keine Speicherung von dir im Bademantel. :) Wozu auch.
Bademantel? Der Amazon Fahrer kennt mich nackt.
 
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Natürlich hast du aber mindestens eine Transparente Unterhose an, sonst würdest du ja ganz ohne Kleidung das Öffentlicher ärgernis erwecken :D
 
Eisbrecher99 schrieb:
Das ist per se immer der Fall im Zuge der Persönlichkeitsrechts. Sind aber die Voraussetzungen erfüllt, d.h. Vorlage zur Zulassung als Beweismittel und ist das Öffentliche Interesse höher gewichtet, als jenes Persönlichkeitsrecht in einer Einzelfallentscheidung durch das Gericht, kann es zulässig sein.
Klar, soweit gehe ich mit. Die Frage bleibt nur: Inwiefern ist das relevant? Wenn Amazons Fahrer durchgehend Video-Aufnahmen machen, also sowohl im Straßenverkehr als auch vor Haus- und Wohnungstüren der Bürger, bleibt es ja trotzdem rechtswidrig, Verwertbarkeit vor Gericht hin oder her.

Eisbrecher99 schrieb:
Entscheidend ist und war in meinem Kommentar nur der Zusatz, dass man eben laut BGH heute stets damit zu rechnen habe, quasi überall aufgezeichnet zu werden. Das sind die entscheidenden Sätze, die immer erst in den Erläuterungen bzw. auch in juristischen Aufsätzen ehemaliger/lehrender Richter zu aktueller Rechtssprechung auftauchen.
Das ist eine starke Verzerrung des Entscheids, der sowohl im Tonus als auch in konkreter Formulierung ein ganz anderes Lied singt; Der Part, dass man sich freiwillig in den Straßenverkehr begibt und öffentlich zur Schau stellt, ist nur ein Teilaspekt und nicht der Kern der Urteilsbegründung, denn da geht es in erster Linie um Rechtsfindung und Interessensabwägung zweier privater Parteien. Aus der BGH Pressemitteilung:
Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers.

Das Geschehen ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat. Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist. Unfallanalytische Gutachten setzen verlässliche Anknüpfungstatsachen voraus, an denen es häufig fehlt.

Der mögliche Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer (mitgefilmter) Verkehrsteilnehmer führt nicht zu einer anderen Gewichtung. Denn ihrem Schutz ist vor allem durch die Regelungen des Datenschutzrechts Rechnung zu tragen, die nicht auf ein Beweisverwertungsverbot abzielen.

Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit hohen Geldbußen geahndet werden und vorsätzliche Handlungen gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht sind mit Freiheitsstrafe bedroht. Im Übrigen kann die Aufsichtsbehörde mit Maßnahmen zur Beseitigung von Datenschutzverstößen steuernd eingreifen.

Oder konkret aus dem Urteil, wo der Sachverhalt diskutiert wird:
VI ZR 233/17 - Entscheidungsgründe S.15 schrieb:
Durch eine solche permanente Aufzeichnung wird regelmäßig eine Vielzahl von Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen. Es wird festgehalten, wann ein Betroffener sich an einem bestimmten Ort, mit welchem Verkehrsmittel, ggf. in welcher Begleitung oder in welcher Verfassung aufhält. Eine weite Verbreitung dieser Aufzeichnungsmöglichkeiten durch Dashcams im Straßenverkehr könnte bei entsprechender technischer Gestaltung bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen zahlreicher Verkehrsteilnehmer ausgebaut werden und den Aufenthalt in der Öffentlichkeit unter einen dauernden Überwachungsdruck stellen, insbesondere durch die Speicherung, Zusammenführung und bleibende Verfügbarkeit der Aufnahmen. Diese Daten werden aber für eine Unfallrekonstruktion größtenteils nicht benötigt.
Der Aspekt war am Ende wenig relevant, weil es sich ja trotzdem nur um eine Einzelperson mit einer Dash-Cam gehandelt hat - aber da brauchts kein Staatsexamen, um zu wissen, wie der Fall bei unzähligen, mit Kameras ausgestatteten Lieferanten läge, deren Videoaufnahmen beim Datacenter-Schwergewicht namens Amazon landen.
 
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Sani- schrieb:
Also bei VW am Band verdient man so 50k im Jahr für ne 35(?)h Woche. Kommt mir jetzt nicht wie harte Abzocke vor.
Aber dir ist hoffentlich auch klar, das VW massiv in der Krieseist, und deren Fahrzeuge zu teuer? Woher DAS wohl kommt.....?
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slogen schrieb:
Für Brillenträger ist es doch auch nervig ständig die Brille zu wechseln.
Ich meine am Ende des Artikels, wurde angesprochen, das Gläser mit unterschiedlichen Stärken eingesetzt werden können, also nix mit auf diese Art als Fahrer "rausreden"=)
Ergänzung ()

Alexander2 schrieb:
Wer schnell sein will nimmt mehrere Quest auf einmal an und Fährt eine sinnvolle zielroute ab, aber dann bist du schon PRO!
Wird im Liefersystem schon hinterlegt sein, in welcher Reihenfolge du zu fahren hast, da macht keiner mehr was selber - es könnte ja einige Sekunden pro Kunden länger dauern.....=/
Ergänzung ()

rob_zup schrieb:
Bademantel? Der Amazon Fahrer kennt mich nackt.
Ich überlege gerade, ob das für den wohl eher ein Schock - oder eine Freude sein mag?=)))))
 
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Azeron schrieb:
Sagt ihnen die Brille dann auch dass sie Pakete nicht einfach so vor die Tür stellen sollen? Falls nein, bringt auch diese Technik nichts.
Das kann dir bei jedem Paketdienst passieren. Willst du das vermeiden lässt du an eine Packstation liefern , diese gibt es auch von Amazon was in der Regel Kioske (wie die Hermes Shops) sind was den Vorteil hat das diese von morgens 6/7 bis abends 24 Uhr durchgehend geöffnet haben. Davon hast meistens mehrere aus deiner Umgebung sogar zu Auswahl welcher dir in deiner täglichen Routine vom Laufweg am Besten passen würde. Wo du abholst wenn du es willst oder Alternativ wenn vorhanden an einen Nachbarn der Rentner ist und daher fast immer da ist um deine Pakete an zu nehmen.
Azeron schrieb:
Ich bestelle immer so dass es die Post liefert. Auf die Amazonlieferanten ist kein Verlass. Dann warte ich halt einen Tag länger aufs Paket.
Das kommt immer auf den Fahrer an. Muss aber sagen das mir bisher meistens sogar das Paket hoch bis zur Wohnungstür gebracht wurde. Wenn es aber wie jetzt auf Weihnachten zu geht wirst du bei Praktisch jedem Paketdienst es haben da sie aus Zeitgründen wegen der Masse an Pakete nur klingeln und dann unten in den Hausflur legen. Außer du hast Waren über einem bestimmten Warenwert wo sich der Fahrer bei Amazon ein Autogramm bzw. sogar eine mehrstelligen Code ABHOLEN MUSS. Dieser Code wird dir am Tage der Lieferung per Mail und/oder SMS zugesendet. Ohne diesen darf der Amazon Fahrer das Paket weder ablegen noch zustellen.
 
Augmentierungsphase 1 gestartet.
In der nächsten Phase macht man dann Neuralink konkurrenz.
 
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sleuftdude schrieb:
Und schön vom Geld der anderen leben. Das ist genau das, was hier falsch läuft. Arbeitsmoral gibt es hier nicht. Das ist Deutschland…. Armes Deutschland.
Ohne solche Jobs müsste man auch nicht Menschen Importieren wie Ware. Amazon sucht sich auch immer die billigsten raus. Die letzten 2-3 Jahre ist es mit den Amazon Fahrern auch dermaßen Bergab gegangen, die Arbeiten vielleicht billig aber sie bringen der Gesellschaft keinerlei Vorteil. Und wenn Amazon einen findet, der es billiger oder besser macht, müssen wir den auch durchfüttern.

Ich würde niemals im Leben für Amazon arbeiten und boykottiere es auch, wo immer ich kann. Amazon ist eins der Probleme, die uns aushöhlen.Zahlen keine Steuern, machen die Preise kaputt und überfluten uns mit billig Arbeitern.
 
seyfhor schrieb:
Wenn das System dann noch mit Micro und Lautsprecher ausgestattet wird, dann muss der Fahrer nichtmal mal reden.
Frag mich nur wie das mit dem Datenschutz ist, wenn die Brille dann zukünftig auch alle Menschen, denen sie begegnet und an die geliefert wird nach Hause meldet und sich für eine bessere User Experience merkt.
Dann rennt der Fahrer auf dem Innenhof vor nem 40 Parteien Wohnblock direkt auf die zu weil die Brille sagt, du bist sein Ziel.

Keine Angst, bis dahin sind die Menschen zu reinen Unterhaltungsobjekten degeneriert. Datenschutz und son Schmarn spielt dann eh keine Rolle mehr.
 
Cleric schrieb:
Und das soll in Deutschland rechtlich zulässig sein? Dass die im Zweifel auf meinem Grundstück filmen? Evtl. sogar den Empfänger filmen? Ohne schriftliches Einverständnis?


Trust me bro ;)
Wird bestimmt bei der Bestellung eingeholt
 
Treffen die dann wenigstens das richtige Haus? Schon 2mal wurde ein Paket im Gebäude nebenan in den Hausflur geworfen. Natürlich mit Fotobeweis vom Fahrer.
Und natürlich will keiner von den ….. nebenan was von einem Paket gewusst haben.
 
D.h. diese Brille filmt dann Privatgrundstücke und Leute die die Tür öffnen ohne deren Einwilligung ? Klingt nach nem Fall für Verbraucherzentrale und Datenschutzbeauftragten.
 
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