Smartphone von ebay-Kleinanzeigen

Bigboernie

Lt. Junior Grade
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Hallo,
ich muss hier mal ne Frage stellen...:confused_alt:

Ich suche grad ein neues Smartphone.
Jetzt werden die Dinger ja auch bei ebay-Kleinanzeigen angeboten.

Ich hab da ein Gerät gefunden das mir gefällt und das im Preis attraktiv ist (ca. 100€ unter dem Neupreis bei nem seriösen Händler).
Der Verkäufer hat von sich aus angeboten ich könnte mit Paypal Käuferschutz bezahlen.

Das Gerät ist angeblich erst 5 Tage alt und der Verkäufer hätte doch lieber kein Android sondern ein IPhone.
Jetzt hat der Verkäufer auch zugesagt die Original-Rechnung zwecks Garantie mit zu liefern.

Jetzt kommt mein Aber: Ich konnte schon einen Blick auf die Rechnung werfen. Das Handy hat der Verkäufer auf Pump gekauft. Also ein Bundle mit Mobilfunkvertrag. Das bedeutet ja das der Verkäufer das Ding gar nicht komplett bezahlt hat.
Der Verkäufer bekommt auf diese Art Geld in die Tasche und muss das Gerät noch zwei Jahre abstottern.

Hat jemand Ahnung wie die Sache aussieht wenn der VK seine Raten nicht mehr bezahlt?
 
Das solltest du auf jeden Fall lassen, der Verkäufer ist nicht der Eigentümer so lange das Telefon nicht abbezahlt ist. Mit so einem Ärger würde ich gar nicht erst anfangen, nacher ist es auf falschen Namen gekauft, IMEI wird gesperrt usw.

Falls du es unbedingt versuchen willst, lass dir vorher den Vertrag zeigen und guck dir den Punkt zum Eigentumsvorbehalt genau an.
 
Dann bekommt der Verkäufer von seinem Vertragspartner eine Mahnung.
 
okatomy schrieb:
Dann bekommt der Verkäufer von seinem Vertragspartner eine Mahnung.

Das ist zwar richtig, aber wenn es mit einer falschen Identität gekauft wurde, könnten sie trotzdem auf die Idee kommen die IMEI zu blacklisten, womit das Handy dann tot wäre.
 
cartridge_case schrieb:
Bei Kleinanzeigen? Wovon träumst du nachts?
Oh man da stand doch nix von ebay Kleinanzeigen bei dem seriösen Händler meinte da eher so was wie Alternate, Mindfactory, Amazon (ohne Marketplace) usw...
 
cartridge_case schrieb:
Stand da nix von?!

Dann leben wir wohl in getrennten Universen.
Du solltest nochmal lesen, was er geschrieben hat, bevor du die Leute so dumm von der Seite anmachst.
Er hat gesagt, dass der Preis bei Kleinanzeigen ca. 100€ unter dem Preis liegt, der von einem seriösen Händler aufgerufen wird.
Ergänzung ()

Ob das Handy Eigentum des Verkäufers ist, kann man nur sagen, wenn man den Vertrag kennt. Es gibt beides.
 
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Ich habe bei kleinanzeigen mein iphone xs max gekauft. 400€ günstiger als bei apple. Meine alten iphone habe ich da immer verkauft obwohl mein Vertrag noch lief. Sehe da kein Problem, da es ja nicht gestohlen wurde. Mach zur not nen Kaufvertrag und vergleiche die imei
 
Du musst im klaren sein, dass das Phone nicht mehr >neu< ist, sondern aufgemacht und benutzt. Das er einen Vertrag hat ist für dich eigentlich bums egal. Denn wenn er nicht zahlt, ist er im Verzug. Der Preis des Gerätes ist in der Gesamtforderung enthalten. Kein Händler möchte die gebrauchte Gurke - bei nicht zahlen - zurück, nur die vertraglich vereinbarten Raten, bzw. Verbindlichkeiten. Die Garantie/Gewährleistung ist daher unberührt. Wenn das Phone an den Vertrag gekoppelt wäre, hätte es ein Simlock, sodass Du es ohne weiteres als dritte Person nicht nutzen könntest.
 
Ich hab jetzt mal ne email an sparhandy.de (steht auf der Rechnung die ich einsehen konnte) geschrieben und die gefragt wies aussieht wenn die von Ihrem Kunden kein Geld mehr bekommen und der das Gerät nicht zurück geben kann weil er es vertickt hat.
 
AGB:
https://www.sparhandy.de/download/agb/sh_agb.pdf
V. Lieferung; Eigentumsvorbehalt1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der Geräte-Einmalzahlung im Eigentum der SH.
Es handelt sich zwar um ein Verbundgeschäft, aber der Eigentumsübergang erfolgt schon mit Bezahlung der Einmalzahlung.

Ob der Verkäufer bei Kleinanzeigen jetzt seinen Vertragspflichten nachkommt kann dir egal sein, er ist trotzdem Eigentümer des Handys.
 
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