Sollten minder schwere Darstellungen von §184c legalisiert werden?

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SakuraNatsu

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Der Bundesrat hat gestern das neue Sexualstrafrecht gebilligt, welches eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz des sexualisierten Nacktbildes einer 13-jährigen (Kinderpornografie) vorsieht. Wäre es in Anbetracht dieser drakonischen Strafe nicht sinnvoll, wenn man um parthenophile Personen zu entlasten minder schwere Darstellungen des §184c (Jugendpornografie) legalisieren würde? Wenn man zertifizierte Seiten anbieten würde, in denen Mädchen zwischen 14 und 17 beispielsweise nackt posieren, ohne das es zum Geschlechtsverkehr kommt, würden diese Personen nicht Gefahr laufen auf illegalen Seiten an Mädchen unterhalb dieses Alters zu geraten und somit auf's Verderben zuzusteuern.

Wie seht ihr das?
 
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