Sonderkündigung 1&1 Umzug

(-_-)

Commander
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Hallo zusammen,

wir haben zum 15.10.2020 einen neuen Mietvertrag, die alte Wohnung ist zum 31.12.2020 gekündigt. Die Schlüssel bekommen wir bereits morgen und werden nach und nach umziehen.

Am alten Wohnort läuft noch bis Mai 1&1 DSL 100, in der neuen Wohnung sind lt. 1&1 Verfügbarkeitscheck lediglich 50 MBit/s möglich.
Da Vodafone (bis 8.11. stark vergünstigt) Gigabit anbietet, lt. Nachbarn auch ohne Einbrüche und erwähnenswerte Ausfälle, kommt uns die Idee der Sonderkündigung, um doppelte Kosten einzudämmen.

Doofe Frage, aber wie verhält sich das nun bei einer Sonderkündigung? Bleibt der Anschluss bis Ablauf der Kündigungsfrist geschaltet und die Zugangsdaten gültig? Wäre eine Kündigung zum 31.12. überhaupt rechtens, da das Mietverhältnis erst in 2 Wochen beginnt?

Vielen Dank schonmal :)
 
aus eigener Erfahrung: Nie wieder Kabel von Vodafone. 2x probiert in zwei Wohnungen, beide Male immer wieder massive Probleme.
 
Sonderkündigung gibt’s nur, wenn am neuen Wohnort gar keine Versorgung möglich ist. Ihr werdet mit der Herunterstufung auf 50 Mbit/s leben müsen.

Ist euch das zu wenig, könnt ihr parallel aber trotzdem einen Vertrag bei Vodafone abschließen, weil das Kabelfernsehnetz unabhängig vom Telephonnetz ist. Die beiden haben nichts miteinander zu tun. Die monatliche Gebühr für den 1&1-Vertrag müßt ihr dann aber trotzdem weiter zahlen, egal ob ihr den nutzt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls es ein Wechsel Angebot gibt von Vodafone, kannste am neuen Wohnort bis Ende deines DSL Vertrags kostenlos Kabelnetz benutzen. Gab es früher bei Unitymedia, weiß nicht ob es sowas noch gibt.
 
DeusoftheWired schrieb:
Sonderkündigung gibt’s nur, wenn am neuen Wohnort gar keine Versorgung möglich ist. Ihr werdet mit der Herunterstufung auf 50 Mbit/s leben müsen.
Die Telekom schreibt
Sie haben in der Tat ein Sonderkündgiungsrecht, da wir am neuen Wohnort den Anschluss nicht eins zu eins zur Verfügung stellen können.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/...eite-nach-Umzug-Sonderkuendigung/td-p/2109334
Ob das gesetzlich so festgelegt ist oder reine Kulanz weiß ich allerdings nicht.
 
Und wenn 1und1 Dir ein Sonderkündigungsreicht einräumt, dann natürlich nur frühestens ab Beginn des neuen Mitvertrages. Und eine Sonderkündigung sieht auch vor, 3 Monate weiter zahlen zu dürfen, ab Kündigungszeitpunkt. Also wäre es in Deinem Fall die Ersparnis von zwei Monaten.
 
till69 schrieb:
Sonderkündigung ist möglich wenn die aktuelle Bandbreite am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden kann.

Ich weiß, Chip ist nicht so der Bringer als Quelle, trotzdem: https://praxistipps.chip.de/11-kuendigung-wegen-umzug-geht-das_33145

chip.de schrieb:
Umzug Inland: Kann 1&1 Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht mit Internet oder Telefon versorgen, gilt das Sonderkündigungsrecht (siehe unten). Das gilt auch, wenn die Leistung nur vermindert möglich ist zum Beispiel wenn die Internet-Geschwindigkeit von 16 Mbit/s auf 6 Mbit/s sinkt.

€dit: Auch verdammt, ich hab nicht statt auch gelesen. x_X

Hm, noch mal Chip: https://praxistipps.chip.de/dsl-vertrag-kuendigen-sonderkuendigungsrecht-bei-umzug_99272

chip.de schrieb:
Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen dann zu, wenn der Anbieter am neuen Standort nicht die gleiche Leistung liefern kann. Die Geschwindigkeits-Einbußen müssen allerdings erheblich ausfallen, zum Beispiel um 50 Prozent. Für die Kündigung besteht nach § 46 Abs. 8 TKG eine dreimonatige Frist zum Monatsende. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens nicht durch eine AGB-Regelung ausgeschlossen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
bzw hier auch die AGBs von 1und1
3. Umzug – ohne Anbieterwechsel
3.1. 1&1 wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte erbringen, soweit 1&1 diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort anbietet. 1&1 kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste bestimmt.

3.2. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kauf-männisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann 1&1 gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da die-ses vertraglich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). 1&1 wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen
 
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Also ne hübsche Geschichte ausdenken, warum man die Bandbreite braucht und gut is. Oder Wechselangebot von Vodafone wie oben schon geschrieben wurde.
 
Danke. Den Wechselbonus kannte ich noch gar nicht, der löst natürlich alle Probleme :)
 
rg88 schrieb:
aus eigener Erfahrung: Nie wieder Kabel von Vodafone. 2x probiert in zwei Wohnungen, beide Male immer wieder massive Probleme.
Das ist so pauschal doch Quark.

Man muss lediglich wissen, dass es ein shared-medium ist und dann genau das machen, was der TE @(-_-) gemacht hat: über Ausbau in der Gegend informieren und Nachbarn fragen.

Ich hab bei mir durch ein Angebot den 1000er CableMax von Vodafone bekommen für dauerhaft 39,99. Mein Segment ist ordentlich ausgebaut und Nachbarn hab ich nur alte Leute, du kannst dir also vorstellen, wie viel die da Internet nutzen...

...selbst freitags 18 Uhr hab ich 1098 Mbit/s down und 61 Mbit/s up und das wirklich immer. Ich arbeite jetzt dauerhaft im HomeOffice und mache auch privat wirklich viel am Rechner, d.h. ich komme derzeit locker auf 10+ Stunden Onlinezeit täglich und habe wirklich noch nie Probleme gehabt.

Wenn man sich natürlich nicht informiert und mitten in einer Großstadt im Hochhaus Vodafone bucht -> selbst schuld.
 
Bei mir waren ist auch Störungen, nicht nur Performance Probleme. Der Support ist auch unterirdisch
 
(-_-) schrieb:
Am alten Wohnort läuft noch bis Mai 1&1 DSL 100, in der neuen Wohnung sind lt. 1&1 Verfügbarkeitscheck lediglich 50 MBit/s möglich.
Da Vodafone (bis 8.11. stark vergünstigt) Gigabit anbietet, lt. Nachbarn auch ohne Einbrüche und erwähnenswerte Ausfälle, kommt uns die Idee der Sonderkündigung, um doppelte Kosten einzudämmen.
Der genannte Wechselbonus gilt aber nur, wenn du den VDSL Anschluss zuvor an den neuen Wohnort umziehst.
Generell muss der Anschluss immer wenn möglich mit umziehen, weil du sonst ggf. die Leitung blockierst und damit ggf. schadenersatzpflichtig gegenüber deinem Nachmieter wirst.

(-_-) schrieb:
Doofe Frage, aber wie verhält sich das nun bei einer Sonderkündigung? Bleibt der Anschluss bis Ablauf der Kündigungsfrist geschaltet und die Zugangsdaten gültig? Wäre eine Kündigung zum 31.12. überhaupt rechtens, da das Mietverhältnis erst in 2 Wochen beginnt?
Der alte Anschluss bleibt (je nach Anbieter) solange aktiv, bis du den Umzug durch die Meldebescheinigung nachweißt. Dann wird er abgeschaltet und du musst noch für 3 Monate weiterbezahlen. Das ist im TKG so geregelt.

Ob die Kündigung ordentlich und fristgerecht ist (rechtens ist hier das falsche Wort) liegt einzig und alleine an deinem Vertrag.

Wenn dir kein VDSL100 geschaltet werden kann hast du beim gemeldeten(!) Umzug das beschriebene Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Relevant für Kündigungstermin + 3 Monate ist die Meldebescheinigung bzw. deren Eingang beim Anbieter.

Wenn nur VDSL 50 geht musst du das nicht akzeptieren. 1&1 wird dir das aber sicher erstmal so reinwürgen wollen.

Ich würde folgendes machen:
Ziehe den VDSL Anschluss schnellstmöglich um. Fordere bei der Runterstufung auf VDSL 50 einen Preisnachlass.
Buche Vodafone Kabel und portiere (neue) die 1&1 Rufnummer (Bei anderem Vorwahlbereich für die neue Wohnung bekommst du beim Umzug eine neue Rufnummer von 1&1)
Damit greift bis Mai der Wechslerbonus und danach bist du den 1&1 VDSL Anschluss los. Vodafone kündigt deinen 1&1 Vertrag durch die Portierung fristgerecht.
 
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