Sonderkündigung bei Alice Möglich?

muzaffe

Banned
Registriert
Juli 2010
Beiträge
507
Ich bin neuerdings umgezogen, doch statt der vollen 16.000 DSL Bandbreite stehen mir nur noch 8.000 zur Verfügung (16.000 angeblich in dieser Straße nicht möglich obwohl immer noch Stadtgebiet). Außerdem wurde mir die Auslandsflatrate (Festnetz) mitten im Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt. Das habe ich erst bei der letzten Telefonrechnung (211 Euro) gemerkt.


Ein Alice Kundenbetreuer meinte jedoch dass es kleingedruckt in den AGBs steht, dass sich Alice das Recht vorbehält die Auslandsflat jederzeit zu kündigen. Gut, ich habe auch viel telefoniert aber den Vertrag nur abgeschlossen eben wegen der Auslandsflat.

Wie ist die Rechtslage? Kann ich kündigen obwohl meine Vetragslaufzeit noch über 1 Jahr beträgt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Es heißt immer bis zu 16.000. Bei Dir kommen halt nur 8.000 an. Würdest Du zu einem anderen Provider gehen, hättest du dasselbe.

Wenn das mit der Auslandstelefonie in den AGBs steht, hast Du auch deswegen kein Sonderkündigungsrecht.
 
Wenn Alice dir wirklich was kündigen sollte müssen Sie dich auch darüber in Kenntnis setzen. Selbst dann wäre das höchst ungewöhnlich für ein Unternehmen.
 
muzaffe schrieb:
...Außerdem wurde mir die Auslandsflatrate (Festnetz) mitten im Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt. ...

Wenn du eine Auslandsflat im Vertrag hattest und die gekündigt wurde, dann kannst du aussteigen.

ABER: Alice kann sich mit einer versehentlichen Berechnung der Auslandsgespräche berufen und dir den falsch berechneten Betrag zurück überweisen. Nur bei einer wirklichen Kündigung der Leistung kommst du raus, aber diese Kündigung muss dann auch ausgesprochen werden, der Fehler gibt dir kein Kündigungsrecht.
 
@BlubbsDE

Bei kabel BW bekommt man Internet über den Kabelanschluss, also eine 32.000er Leitung.

also stimmt deine Aussage so nicht

@killaray

habe wie gesagt ca. 10-20 Stunden im Monat ins Ausland telefoniert und habe die Kündigung nicht schriftlich erhalten. Ein Unternehmen mit dem "allsehendem Auge" auf dem Logo kann auch kein gutes Unternehmen sein. Die alice Mitarbeiterin meinte dass das ganze Alice Geld kostet und Alice pro Minute zahlen müsste und ich es übertrieben habe. Das kann aber nicht sein, meine Kollegen telefonieren auch täglich in das Land und denen ist sowas nicht passiert.

@ Fu Manchu

das klingt wirklich kompliziert. Habe es leider nicht ganz verstanden. Heisst das ich kann die 211 Euro zurückfordern?
 
Zuletzt bearbeitet:
muzaffe schrieb:
...also stimmt deine Aussage so nicht

Die stimmt schon. Du hast einfach keinen Anspruch auf die vollen 16K und wenn Kabel mehr schafft dann schön, aber deren Technik ist IMO eine andere, kein DSL (oder?). Du kannst gerne zu Kabel gehen, aber auch die garantieren keine 100% Durchzug.
 
Herrje.

Kabel ist nicht DSL.

Aufgrund der Technik kann man im Vorfeld bei Kabel immer genau die Bandbreite sagen. Bei DSL nicht.
 
@ Fu

das heißt also dass ich entweder kündigen kann oder mein Geld zurückbekomme, das mir fürs telefonieren ins Ausland berechnet worden ist?

Werde nie wieder einem Unternehmen das das allsehendes Auge als Firmenlogo hat Geld in den Rachen stecken. Überwachung hin oder Her aber mein Geld kriegt ihr nicht mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
muzaffe schrieb:
...das heißt also dass ich entweder kündigen kann oder mein Geld zurückbekomme, das mir fürs telefonieren ins Ausland berechnet worden ist?...

IMO ja, denn a) wurde ausversehen abgebucht oder b) deine Leistung im Vertrag gekündigt.

Rufe dort an und kläre das.
 
Vorsicht!

In Unkenntnis der genauen Vorgeschichte und der dem Vertrag zugrunde liegenden AGB kann hier niemand genau sagen, welche Rechte du hast.

Ein allgemeines Kündigungsrecht nach einem Umzug gibt es nicht, denn der fällt schließlich nicht in die Sphäre des Anbieters. Kann der am neuen Wohnort vergleichbare Leistung anbieten, dann dürfte ein Kündigungsrecht nicht bestehen.

Ob und wann ein Teil des Vertrages einseitig vom Anbieter kündbar wäre und etwaige AGB wirksam sind, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden.
 
Das einzige, was wohl eindeutig ist und generell gilt, eine Kündigung kann nicht stillschweigend sein. Also entweder ist bei Vertragsbeginn direkt das Ende des Vertrages angegeben oder der Vertragspartner muss dich über die Kündigung in Kenntnis setzen.

Solltest du also wirklich von Alice nicht informiert worden sein, dass die Auslandsflat gekündigt wird und vorher auch keine Vertragsdauer vereinbart worden sein, so sollte dir der Schaden ersetzt werden.
Bist du dir wirklich sicher, dass sie dich nicht informiert haben? Auch nicht per Email? Evtl. auf der Alice-Emailadresse?
 
nochmal:

1. Hatte von 2010 bis 2012 einen Vertrag bei Alice mit der Auslandsflat.
2. 2011 wurde die Flat mir mitten im Vertrag ohne Angaben von Gründen gekündigt. (der Alice Vertrag konnte dennoch nicht gekündigt werden da die sich durch die AGBs abgesichert haben)
3. Ich habe 2012 nach Ablauf des Vertrags einen neuen Vertrag bei Alice abgeschlossen, mit gewünschter Auslands-Flatrate.
4. die Option wurde erst gar nicht aktiviert, das hat mir der Kundenbetreuer aber bei Vertragsabschluss nicht mitgeteilt dass es selbst beim Neuvertrag nicht mehr möglich ist. Habe vorhin mit Alice/O2 telefoniert, die meinten zu mir dass die Bestellhotline nicht wissen konnte dass ich kein Recht mehr auf die Auslandsflat habe.
5. Außerdem denke ich nicht dass in den ALICE AGBs steht, dass wenn man einmal die Auslandsflat gekündigt bekommen hat seitens Alice, man lebenslang kein Recht mehr hat auf die Flat. Ich kann mir kaum vorstellen dass das Wort "lebenslang" in den AGBs vorhanden ist (nicht genau definiert)

habe ich also gute Chancen mein geld wieder zurück zu bekommen (ca. 350 Euro in den letzten 2-3 Monaten) das mir für die Auslandsgespräche berechnet worden ist zurückzubekommen oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Auslandsflat wurde dir bereits 2011 gekündigt? Das nächste Mal bitte alle Infos gleich, aber so helfe ich nicht mehr.
 
Zurück
Oben