Sonderkündigung bei Umzug?

Skellgon

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2013
Beiträge
1.311
Hallo liebe CB-Community,

ich brauche dringend euren Rat/Hilfe.

Ich ziehe zum 01.12.2014 in meine eigenen 4 Wände, worauf ich mich natürlich riesig freue.

Natürlich stellt sich aber die Frage, was mit dem Internetanschluss passiert.

Mein jetziger Provider KabelBW kann mein neues Haus nicht versorgen - daher steht mir eine Sonderkündigung zu.
Soweit so klar.

KabelBW verlangt allerdings 3 Monate vor dem Umzug die Kündigung inkl. Ummeldebescheinigung.
Bei unserem Bürgerzentrum teilte man mir mit, dass man nicht vorab eine Ummeldebscheinigung erteilen kann.

Nun stehe ich da - ohne Ummeldebescheinigung, die für die Kündigung notwendig ist.

Wie stellt sich das KabelBW mit den 3 Monaten vor?
Wie soll man eine Ummeldebestätigung 3 Monate vor dem Umzug besorgen?


Reicht eventuell eine Kopie des Haus-Kaufvertrages vom Notar?

Über eure Antworten freue ich mich jetzt schon denn ich bin momentan komplett ratlos.

Gruss
Skellgon
 
Weil ich dies schon gemacht habe - 3 verschiedene Mitarbeiter konnten mir dies am Telefon nicht beantworten.
Man verwies mich immer auf die 3 Monate - ohne Infos, wie das genau abläuft...
 
die wohnungs/haus-kündigung wird ja auch nicht erst von heute auf morgen erfolgen/erfolgt sein.

ps: die eigenen 4-wände: da kannst du dich ja melden lassen (oder steht da noch kein haus?)
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
die wohnungs/haus-kündigung wird ja auch nicht erst von heute auf morgen erfolgen/erfolgt sein.

Natürlich nicht - dies ist schon länger in der Mache.
Aber das Bürgerzentrum meinte, mann kann eine Ummeldebestätigung erst erteilen, nachdem man umgezogen ist.
 
Hi,

kann ich mir nicht vorstellen, dass man da nicht mit den Leuten sprechen kann. Hast du Ihnen das auch so mitgeteilt?

Bei unserem Bürgerzentrum teilte man mir mit, dass man nicht vorab eine Ummeldebscheinigung erteilen kann.

VG,
Mad
 
Skellgon schrieb:
Natürlich nicht - dies ist schon länger in der Mache.
Aber das Bürgerzentrum meinte, mann kann eine Ummeldebestätigung erst erteilen, nachdem man umgezogen ist.

dann zieh halt um, am papier.
wohnsitz dort anmelden.
 
Es dürfte die Kündigung des Mietvertrages bzw. zusätzliche Vorlage des neuen Mietvertrages ausreichen.
Die Kündigung des Mietvertrages muss idR. ja auch drei Monate im voraus erfolgen.

Eine Ummeldung ist tatsächlich erst mit Einzug in die neue Wohnung möglich.
 
hamju63 schrieb:
Es dürfte die Kündigung des Mietvertrages ausreichen.
Die muss ja auch drei Monate im voraus erfolgen.

Meinst du, KabelBW akzeptiert die Kündigungsbestätigung meines Vermieters?
 
von wem sollte sonst die kündigungsbestätigung kommen, wenn nicht vom vermieter?
 
Skellgon schrieb:
Meinst du, KabelBW akzeptiert die Kündigungsbestätigung meines Vermieters?

Ummelden kann man sich erst nach Einzug, weil bei einer Neumeldung beim Amt auch eine Abmeldebescheinigung vom alten Wohnort vorgelegt werden muss.

Daher kann es gar nicht anders sein, dass der Provider die Kündigung des Mietvertrages ggf. mit Vorlage der Bestätigung des neuen Vermieters über den neuen Vertrag akzeptiert.
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
von wem sollte sonst die kündigungsbestätigung kommen, wenn nicht vom vermieter?

Glaube, du hast meine Frage nicht ganz verstanden^^



hamju63 schrieb:
Ummelden kann man sich erst nach Einzug, weil bei einer Neumeldung beim Amt auch eine Abmeldebescheinigung vom alten Wohnort vorgelegt werden muss.

Daher kann es gar nicht anders sein, dass der Provider die Kündigung des Mietvertrages ggf. mit Vorlage der Bestätigung des neuen Vermieters über den neuen Vertrag akzeptiert.

Ich werds probieren - habe aber wenig Hoffnung..
 
Hi
Also bei mir und Unitymedia (gehören ja jetzt zusammen) war es so das ich gekündigt habe auch Sonderkündigung wegen nicht Verfügbarkeit und ich die Ummeldung nachgereicht habe und mir das Geld zurückerstattet wurde.
Sollte bei KabelBW auch so möglich sein.

Gruß

Alex
 
Ich hatte das hier beim lokalen Anbieter EWE und da hab ich genau das einfach am Telefon abgeklärt. Die Meldebescheinigung musste ich natürlich nachsenden, wie soll es auch sonst gehen?
Klär das bitte nochmal ausdrücklich ab. Das mit der Kündigungsbestätigung des Vermieters ist eine gute Idee.


bei einer Neumeldung beim Amt auch eine Abmeldebescheinigung vom alten Wohnort vorgelegt werden muss
Sowas gibts nicht, du meldest dich nur an deinem neuen Ort an. Alles weitere wird elektronisch zum alten Ort übermittelt.
 
n0reaga schrieb:
Sowas gibts nicht, du meldest dich nur an deinem neuen Ort an. Alles weitere wird elektronisch zum alten Ort übermittelt.

Ich glaube, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt auch davon ab, ob man lediglich innerhalb eines Bundeslandes umzieht.
 
@hamju
was passiert in der zwischenzeit?
wo ist man dann gemeldet? nirgends?

hätte bei uns von "abmeldebescheinigung vom wohnort" noch nicht gehört - und ich auch noch nicht gebraucht beim umzug. (österreich)
 
Moin,

lies dir mal die AGB´s durch! Dort steht, unter Abs. 7.8 folgendes:
Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden, wenn er Verbraucher ist, gem. § 46 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn er während der Laufzeit des Vertrages in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht verfügbar ist. Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts in dem neuen Objekt weitere Voraussetzungen ge geben sein müssen, durch die für den Kunden ein höheres monatliches Entgelt entstünde. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Grund gebühren aus dem Internet- und/oder Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.

Hier steht einen geeigneten Nachweis und nicht zwingend eine Ummeldebescheinigung! Es sollte auch eine Kopie des Mietvertrages mit deiner Unterschrift reichen. Und sollten die das nicht Akzeptieren würde ich die Mitarbeiter auf Ihre Kabel BW AGB´s hinweisen und mich mit einem Vorgesetzen verbinden lassen oder Beschwerde einreichen.........
 
Zuletzt bearbeitet:
Die für dich entscheidende gesetzliche Regelung findest du in § 46 Abs. 8 TKG
".......... Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. ......."

Einfach kündigen, neue Adresse mit angeben, damit die einen Verfügbarkeitscheck machen können, evtl. wenn vorhanden den neuen Mietvertrag beilegen oder eben die Ummeldebescheinigung nachreichen.
 
Genauso würde ich es machen, kündigen zum 30.11.2014 ersatzweise zum frühstmöglichen Termin.
Darauf hinweisen, dass du bereits mehrmals am Telefon versucht hättest rechtzeitig zu kündigen.
Die Mitarbeiter hätten allerdings immer auf eine Ummeldebestätigung gepocht, die allerdings erst nach dem tatsächlichen Umzug vom Amt ausgestellt wird. Diese wirst du Ihnen umgehend nachsenden sobald diese dir vorliegt.

Noch eine Kündigungsbestätigung einfordern.
Kopie der Wohnungskündigung beilegen und fertig.

Das dann per Fax, Post oder Einschreiben. :)
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
hätte bei uns von "abmeldebescheinigung vom wohnort" noch nicht gehört - und ich auch noch nicht gebraucht beim umzug. (österreich)

Ist für den TE jetzt zwar OT, aber zur Klärung
Grad nochmal gegoogelt:
In Deutschland war es bis 2004 notwendig, sich am neuen Wohnort anzumelden und am alten Wohnort abzumelden (bei der Reihenfolge passt es dann auch)
Seit 2004 (ich bin halt schon etwas älter und wusste das jetzt nicht) ist dies nicht mehr notwendig und es reicht eine Anmeldung am neuen Wohnort.
Wieder was gelernt für einen eventuellen Umzug :)
 
Zurück
Oben