Sozialversichungspflichtig Ja oder Nein?

Lithium-Ion

Ensign
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Juli 2009
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210
Hallo CB´ler,

ich habe gerade meine 13. Klasse abgeschlossen und habe mein Abitur.
Ich bin 19 Jahre alt und habe die letzten beiden Monate (diese Woche auch noch)
eine Ferienarbeit verrichtet.
Die Ferienarbeit fällt nicht unter eine geringfügige Beschäftigung, da der Verdienst mehr als 400 Euro im Monat entspricht.

Jetzt war ich vor zwei Monaten iwie uninformiert und hatte mich von meiner Familienversicherung abgemeldet, um mich selbst zu versichern und dann Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu können. Mir hat man bei der DAK gesagt, ich sei versicherungspflichtig, ebenfalls bei meinem Arbeitgeber(Dieser führte dazu als Grund an, dass ich ja nicht immatrikuliert bin).

Jetzt habe ich aber von anderen Ferienarbeitern gehört, dass ich eigentlich nicht sozialversicherungspflichtig bin, da ich
1: Unter dem Existenzminimum von 7000 Euro im Jahr liege
und
2: Einer "kurzfristigen Beschäftigung" (Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232680/publicationFile/42931/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.pdf nachgehe.

Unter der Rubrik "Kurz mehr Geld verdienen" stehen die Bedingungen.

Ich habe die Deutsche Rentenversichung angerufen und die haben mir das gesagt, dass ich nicht versicherungspflichtig bin.

Weitere Infos über mich:
Ich bin nicht immatrikuliert. Ich habe dieses Jahr noch kein andereres Beschäftigungsverhältnis gehabt und werde auch kein weiteres mehr haben. Mein Arbeitsvertrag ist ein befristeter, klipp und klar.

Jetzt die große Frage(bzw. mehrere):
Wer entscheidet ob ich sozialversicherungspflichtig bin, bzw. was ist rechtens?

Jeder sagt mir etwas anderes, so langsam nervt es...

Ich hoffe hier im Forum gibt es jemanden der über das Thema Erfahrungswerte besitzt.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischen 400 und 800 € im Monat liegt meines Wissens die sogenannte "Gleitzone" (Midijobs, siehe dein Link), in der man zwar sozialversicherungspflichtig ist, aber ermäßigte Beiträge zahlt.
 
Ich liege auch definitiv nicht in diesem Bereich.
 
Lithium-Ion schrieb:
Die Ferienarbeit fällt nicht unter eine geringfügige Beschäftigung, da der Verdienst mehr als 400 Euro im Monat entspricht.

!?

Edit:
Mir fällte gerade ein, dass ich vor ein paar Jahren mal ein Praktikum absolviert habe. Das lief über 6 Monate bei 700 € Brutto im Monat. Es war voll sozialversicherungspflichtig, sprich es blieben nur ca. 550 € netto.
 
Zuletzt bearbeitet:
War bei mir genauso. kurzfristigen Beschäftigung ist das Stichwort ;)

Egal wie hoch dein Verdienst ist. Aber es darf maximal 50 Tage im Jahr ausgeübt werden.

Ich bin 19 Jahre alt und habe die letzten beiden Monate (diese Woche auch noch)
eine Ferienarbeit verrichtet.
 
@GokuSS4:
Du meinst also ich bin nicht sozialversicherungspflichtig. Ich geh jetzt auch mal stark davon aus. Morgen werd ich das auch an meinen Arbeitgeber herantragen. Vielleicht kann ich das noch irgendwie hindeichseln, dass mir alles zurückerstattet wird...

Wichtig ist anscheinend, dass schriftlich von vornherein geregelt ist, dass die 2 Monate nicht überschritten werden...
 
Keine Ahnung, ob du mehr oder weniger als 50 Tage gearbeitet hast.

Du sagst ja

[...]habe die letzten beiden Monate (diese Woche auch noch)
eine Ferienarbeit verrichtet.

Kann vieles bedeuten..
 
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