Speicherung Nutzungsdaten Internet (IP-Adressen)

kikochen

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Hallo zusammen,

laut offizieller Angabe werden allgemeine Verkehrsdaten, insbesondere die IP-Adresse, sieben Tage ab Ende der Verbindung gespeichert.
Wie ist das Ende der Verbindung dabei definiert.

Bei den IP-Tarifen erfolgt keine Zwangstrennung mehr, sodass ein Nutzer mehrere Tage oder Wochen die selbe IP-Adresse haben kann.
Beginnt die Speicherfrist von sieben Tagen sobald eine neue IP-Adresse zugeteilt wurde oder absolut sieben Tage?
In letzterem Fall könnte also nur die Aussage für die letzten sieben Tage getroffen werden.
 
Guten Abend kikochen,

ich danke für deine Nachfrage bei uns.

Deine Rückfrage kann ich leider nicht direkt beantworten. Ich werde mir hier eine Antwort aus dem Fachbereich besorgen und mich dann direkt wieder bei dir melden. Bis dahin wünsche ich einen schönen Abend.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Und da bin ich schon mit einer Antwort zurück:

"Mit Verbindung ist nicht die Verbindung zu unserem Netz gemeint. Dies ist eine durch das TCP IP Protokoll hergestellte Ende zu Ende Verbindung. Details siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Transmission_Control_Protocol

2 Geräte (Server <-> Client) stellen eine Verbindung über IP her. Diese besteht eine Zeit und zwar bis diese getrennt wird.
Beispiel Aufruf Webseite: Client baut Verbindung zum Server über Port 80 (unverschlüsselt) oder Port 443 (verschlüsselt). Für die Verweildauer/Nutzung der Seite (Datenaustausch) bleibt die TCP/IP Verbindung bestehen. Verlässt man die Seite, schließt den Browser oder schaltet den Client aus, dann wird die Verbindung getrennt. Die Daten dieser Verbindung werden dann für die genannte Zeit gespeichert. (Client IP; Server IP; Port; etc.)"

Ich wünsche noch einen schönen Nachmittag.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
was bedeutet das konkret für Speicherung von IP-Adressen? Erschließt sich für mich aus der Erläuterung nicht.
Bedeutet dies, dann man absolut nur sieben Tage eine Aussage über die Zuordnung einer IP-Adresse treffen kann?

konkretes Beispiel:

User ist an Tag 1 mit der IP 1.2.3.4 unterwegs, Neuzuordnung einer IP an Tag 10. An Tag 7 kann man Aussagen über die Zuordnung der Adresse an Tag 1 treffen, ab Tag 8 und folgend nicht mehr (jeweils sieben Tage zurück)?!
 
@kikochen: Meine Kollegen wollten genau darauf hinaus. Es kann nur eine Aussage für die letzten sieben Tage getroffen werden, wie in der Datenschutzübersicht beschrieben.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Vielen Dank für die Antworten, ich denke der Thread bezieht sich ein wenig auf die Diskussion im Telekom-Forum: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/IP-Adresse-nachverfolgen/td-p/3681642/page/4

Ich verstehe das dann so, dass egal wie lange eine IP schon einem Zugang oder den entsprechenden Endgeräten zugeordnet ist (bspw. seit 40 Tagen weil der Router nie neu mit dem Internet verbunden wurde), die Telekom nur für die letzten 7 Tage eindeutig sagen kann wem diese zugeordnet war, richtig?

Darüber hinaus:
Auf der Datenschutzseite steht, dass das Surfverhalten der Kunden nicht gespeichert wird. Werden denn nach dem oben genannten Beispiel ( Speicherung der Client IP, Server IP und Port) doch im Rahmen dieser Verkehrsdaten das Surfverhalten für sieben Tage aufgezeichnet?
Kann demanch nicht nachvollzogen werden, wann welcher User welche Internetseite besucht hat? Dies würde ja allein schon gegen die ( bisher ausgesetzte) Vorratsdatenspeicherung sprechen, da laut § 113b Abs. 5 TKG. "der Inhalt der Kommunikation, Daten über aufgerufene Internetseiten " [...] " auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden. " dürfen. Oder was sind die allgemeinen Verkehrsdaten auf die sich auf der Datenschutzseite bezogen wird?

MfG
 
Ich hake hier einmal nach. Inwiefern wir weiter ins Detail gehen können, kann ich nicht sagen. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, melde ich mich.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Hier habe ich schon eine Rückmeldung für euch erhalten:

"Das Surfverhalten der Kunden wird nicht erfasst und es wird auch kein Profil erstellt. Die Definition von Verkehrsdaten ist im TKG §96 Abs. 1 klar geregelt. Selbstverständlich handelt die Telekom nach rechtlichen Vorgaben. Weitere Infos https://www.telekom.com/de/verantwo...telekom/details/nutzungsdaten-internet-490902 und https://www.telekom.com/de/verantwo...-telekom/details/nutzungsdaten-telefon-490900"

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Bleibt es dabei, dass mit dem Ende der Verbindung "der Aufruf der Website" gemeint ist, die Telekom also maximal sieben Tage rückwirkend nachvollziehen kann, welchem Nutzer zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse zugeordnet war, auch wenn die IP-Adresse (wie in IP-Tarifen üblich) über längere Zeit zugeordnet war (keine Zwangstrennung, nicht zwingend neue IP-Adresse bei neuer Sitzung)
 
@kikochen : Es bleibt beim Aufruf der Website als Ausgangspunkt. Ich wünsche noch einen schönen Samstag.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
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