SSD 14 Tage Rückgaberecht - aber genutzt?

Also Rechlich ist es so:

Du hast 14 Tage Rückgaberecht ohne wenn und aber. So du darfst auch das Produkt testen in einem normalen rahmen. Wenn die SSD nun 168 Stunden drauf hat ist die nicht mehr Neu und der Händler kann sie nicht meht zum vollen Preis verkaufen. Hat die SSD aber nur wenige Stunden ich sage mal ca. 15-20 ist das alles ok da du eben die Zeit brauchst zum testen. Es ist nicht wie eine Grafikkarte wo man sagt Benchmark 1, 2 und 3 und Ergebnis ist da. Du musst ja Windows/Linux/OS X erst mal installieren was dauert alle Programme drauf spielen usw.

Also e-Mail schreiben, Paket raus senden fertig.
 
solange er die verpackung nicht ungerechtfertigt zerstört hat ist alles bestens und es darf keine minderungen geben!

mit verlaub, das ist schwachsinn

um eine sache zu testen muss ich sie ja aus der verpackung nehmen. wenn sie eingeschweißt war, hat der verkäufer halt pech gehabt

und das auch


Wie gut kannste ne TV Karte zum einbauen denn im Mediamarkt testen? Richtig, gar nicht. Werden dich wohl kaum an nem Rechner rumfummeln lassen.

Wenn die SSD nun 168 Stunden drauf hat ist die nicht mehr Neu und der Händler kann sie nicht meht zum vollen Preis verkaufen
Wenn etwas versigelt oder eingeschweißt ist, dann kann der Händler das auch nicht mehr zum vollen Preis verkaufen.
Was würdest du denn machen wenn du ne Intel CPU kaufst und das Siegel ist gebrochen, die würdest du auch direkt zurückgehen lassen.

Daher kommt es nicht nur auf die Laufzeit der SSD an. Denke sogar dass die das eher nach äußerlichkeiten Beurteilen und nicht jede Festplatte oder SSD anschließen um die Betriebsdauer auszulesen.

Wieso kommen Festplatten auch in einer eingeschweißten Verpackung? Da kannste auch nicht einfach aufmachen , und dann wieder zurückschicken udn vollen Preis verlangen. Darauf haste kein Anspruch, was der Händler dann tut ist ja seine Sache ob er von seinem Recht gebraucht macht oder nicht
 
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du immer mit deinem "im laden prüfen". davon steht in §357 abs. 3 nichts. wenn ich die funktionsweise testen will, muss ich es zwangsläufig aufmachen...
du kannst dir ja dazu mal das "wasserbetten urteil" ergooglen.

aber das geht zusehr OT hier :P
 
@Rach78

Bitte lern erst mal die Gesetze die es in Deutschland gibt. Es gibt genug Urteile die das Gegenteil Beweisen! Es ist wie mit vielem es kommt auf die Nutzungsdauer und Spuren an. Wenn die Intel CPU 0 Kratzer hat kann die für den vollen preis verkauft werden.

Ich hatte auch schon etwas bekommen was auf war lief alles ok also np....
 
Es gibt genug Urteile die das Gegenteil Beweisen!

und wo?

Es ist wie mit vielem es kommt auf die Nutzungsdauer und Spuren an

nen gebrochenes Siegel zählt natürlich nicht darunter. Ja ne ist klar;)

Glaubt was ihr wollt, bzw probiert es halt selber aus wenn ihr es besser wisst und diskutiert mit dem Händler

Wenn die Intel CPU 0 Kratzer hat kann die für den vollen preis verkauft werden.
Kratzer sind bei ner CPU ja auch so wichtig. Selbst nach Haaren haben die keine Kratzer bei Ordnungsgemäßen Ein- und Ausbau
 
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ah okay. dann werd ich gleich mal nen Dutzend Festplatten bei MF bestellen um sie dann aufzureißen und anschließend direkt wieder zurück zusenden. Und dann will ich aber auch 100% Geld zurück;)
 
das ist dann vorsätzliche schädigung (zb §826 BGB ) und du musst blechen :P
 
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Wasserbett != Festplatte/SSD
Wenn ich ein Möbelgeschäft gehe kann ich dieses testen und in genau so ist das auch ausgelegt.
Testen besser gesagt prüfen wie im Laden und da darfst du mit Sicherheit nicht die SSD in deinen Rechner einbauen ;)
§ 357 Abs. (3) 1. (BGB)

Den Punkt mit dem Vergleich Geschäft und Online Shop findet man in der Begründung des Bundeskabinetts als es die Änderung beschlossen wurde.
Der Verbraucherschutz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften wird verbessert. Bestehende Widerrufsrechte sollen wirklich genutzt werden können: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig keinen Wertersatz mehr leisten, wenn sie die Ware lediglich prüfen und den Vertrag dann widerrufen.
In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet. Beim Einkauf mit dem Telefon oder im Internet darf nichts anderes gelten. Daher ermöglicht das Widerrufsrecht dem Verbraucher nun auch bei Fernabsatzgeschäften, die Ware in Ruhe anzusehen und zu prüfen. Das Recht zum Widerruf darf nämlich nicht dadurch entwertet werden, dass bereits für eine bloße Prüfung der Ware Wertersatz zu zahlen ist. Darauf weist auch der Europäische Gerichtshof hin.
 
Soweit zur Theorie.

In der Praxis muss man hier als Händler leider auch viel zu oft Abstriche machen. Solche aktionen, wie der gute Rach78 hier vor hat, sind keine Seltenheit.

Gerade bei SSD's oder Prozessoren werden gerne mal einige mehr bestellt....getestet auf Geschwindigkeit und Taktung, und anschließend wieder retourniert. Alles geöffnet, genutzt und zum Teil ohne Verpackungen retourniert.

Moral und Anstand iwrd heutzutage eher klein geschrieben und das eigene Gewissen damit beruhigt, dass man sich und anderen sagt... "Ja, aber laut Gesetz darf ich das ja!"
 
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Dann ist das Gesetz schwachsinn. Wann greift denn Wertersatz dann? Nur noch falls mir das Teil aus den Händen gleitet und auf den Boden fällt (und selbst da kann ich doch argumentieren "war halt nen Falltest"). Bei allem anderen kann ich dann immer mit "prüfung" argumentieren.

Und das nicht mehr eingeschweißte Platten weniger wert sind liegt auf der Hand.
Und zumindest bei Intel Boxed CPUs isses auch so, dass man diese gar nicht geöffnet bekommt ohne Siegel und Verpackung zu beschädigen. Auch hier wird der Wert gemindert.

Und in meinen Augen ist die Wertersatz genau dafür da.

Die Testmöglichkeiten im Laden wie MM und Co. sind auch arg begrenzt. Da kann ich auch nicht einfach nen USB-Stick auspacken und testen, wenn mich wer dabei erwischt muss ich das Produkt (zu Recht) kaufen
 
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ace-drink schrieb:
die SSD soll zurück, da die Spaltmaße nicht perfekt abschliessen, sich der Deckel der hinten verschraubt ist also minimal an den Rändern bewegen lässt. Das war bei sonst keiner so.
Um welche SSD haldent es sich denn genau? Hast Du die angeschlossen und geprüft (z.B. die S.M.A.R.T. Werte ausgelesen) ob es nicht eine Fälschung ist? Gerade bei großen Kapazitäten (z.B. 256GB) kommen leider immer schon mal Fakes in Umlauf, die einen billigen Controller und ein paar GB NAND enthalten.

Sowas gibt es auch bei externen Laufwerken, sieht dann z.B. so aus:

00f63d6s-550x378.jpg
 
In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet. Beim Einkauf mit dem Telefon oder im Internet darf nichts anderes gelten.

Das ich nicht lache! Was ist das bitte für eine Argumentation. Es ist immernoch die Entscheidung des Händlers, ob er Aussteller hinstellt oder nicht. Allein die Tatsache, dass man in Fachgeschäften alles ausprobieren könne, ist doch absolut hanebüchen. Gehe ich zu Aldi und sehe das neueste Wochenangebot: Ein Rasenmäher. Der ist immer verpackt und darf auch nicht einfach, ohne jemanden zu fragen, ausgepackt werden. Vom Funktionstest und Test der Schneideigenschaften ganz zu schweigen. Das Produkt ist schließlich vor dem Verkauf noch immer Eigentum des Händlers, und der hat zu entscheiden, was wie gemacht werden darf.

Internethändler sind eher wie Discounter zu betrachten, meine ich. Wenig Service, super Preise. Wenn ein Online-Händler meint, er müsse den Kunden Testexemplare nach Hause schicken, kann er das gerne tun. Aber als Kunde sowas veranstalten zu wollen (mit Rückendeckung von diesem absolut unfairen Urteil), ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Liegt wohl auch daran, dass der stationäre Handel eine große Lobby hat, während die Internethändler dumm dastehen.
 
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Also heisses Eisen hier :-)

Das ist ne M4 von Mindfactory und ich habe inzwischen sowohl mit der Reklamation dort als auch mit Crucial in England gesprochen.
Dieses klapperige Backplate sollte so nicht sein und sowohl Crucial als auch Mindfactory sagen sie tauschen es um und ich soll mir überlegen wo.

Das geht echt gar net. Da ist rings um quasi nen mm Luft und man kann es randrücken. Das hab ich noch bei keiner SSD auch andere M4 so gesehen. Als ob das Ding schonmal aufgescharaubt war aber der Warranty sticker war ok.

Hatte aber auch schon 6 mal einschalten und 15 Std. als ich sie bekam....Wie auch immer ist bereits zurück zu MF unterwegs mit dem Wunsch die Ware gegen eine einwandfreie zu tauschen wie vereinbart. Will hier nix zigfach bestellen und testen und das ausnutzen. Bei mir stimmt was nicht und das will ich bei so einem teuren Einzelstück Hardware behoben wissen. Das ich die SSD in der Zwischenzeit am laufen hatte spielt hier zumindest für Crucial direkt keine Rolle. Sagte der Tech Typ in Edinborough. Der rief sogar zurück nachdem er im Labor geschaut hatte an mehreren M4 und nirgends war das so. Daher meinte der auch gleich. Net lang rum machen und nach England oder zum Händler und tauschen.

Und genau das passiert nun. Will ja nichtmal Geld zurück sondern einfach das was ich bestellt habe in 1 A Kondition
 
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Allgemein:
Das 14-Tage Rückgaberecht ist für eine Prüfung gedacht in einem Rahmen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Von daher kann dir der Händler bei übermäßiger Nutzung auch was vom Wert abziehen.

Die Frage ist nur, welchen Wert eine SSD nach 14 Stunden verloren haben soll, welche für eine deuchtlich länger Laufzeit ausgelegt ist ;)

Andererseits: Wenn ich sehe dass eine PC-Ware genutzt wurde, geht sie sofort wieder zurück. Einfach weil ich mich nicht darauf verlassen kann ob der Vorgänger ordnungsgemäß geerdet war ...
 
Die Frage ist nur, welchen Wert eine SSD nach 14 Stunden verloren haben soll, welche für eine deuchtlich länger Laufzeit ausgelegt ist

Andererseits: Wenn ich sehe dass eine PC-Ware genutzt wurde, geht sie sofort wieder zurück. Einfach weil ich mich nicht darauf verlassen kann ob der Vorgänger ordnungsgemäß geerdet war ...

Du widersprichst dir selbst!

Die Frage ist nur, welchen Wert eine SSD nach 14 Stunden verloren haben soll, welche für eine deuchtlich länger Laufzeit ausgelegt ist
Für mich bedeutet neu, original verpackt, direkt vom Hersteller, ohne dass jemand den Artikel komplett ausgepackt hat. Wenn jemand mal den Karton geöffnet hat um sich die Ware dann wirklich nur mit den Augen anzugucken, okay, könnte man auch noch als neu bezeichnen.

Aber ich finde das beispielsweise auch bei ebay total behämmert wenn die Leute ihr Iphone als "neu" reinstellen und dann so Sätze "nur einmal ausgepackt und angeschaltet um zu gucken ob es geht"

Sowas kann ich auch nach 2 Wochen Benutzung noch sagen wenn ich aufgepasst habe und das Gerät keine äußerlichen Gebrauchtspuren aufweißt.

Das 14-Tage Rückgaberecht ist für eine Prüfung gedacht in einem Rahmen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Ja und welche Prüfung ist im Laden beispielsweise MM denn möglich? Pack da doch einfach mal ungefragt irgendwelche Artikel komplett aus. Das finden die dann nämlich reichlich uncool.

Ne Prüdung im Laden ist auch in 99% der Fälle, vorallem bei Kleinzeugs, auch nur angucken des Kartons. Oder hab ich da ne Folge verpasst?
Habe die Leute noch nie eingeschweißte Kartons aufreißen sehen und dergleichen ohne dass die vorher einen Mitarbeiter gefragt haben. Und selbst die Mitarbeiter sagen bei solchen Anfragen oftmals nein vorallem wenn der Wert und damit Gewinn nicht hoch genug ist. Bin ich potentieller Käufer eines Beamers im Wert von paar Tausend Euro wird man mir das Gerät vielleicht mal vorführen, was ebenfalls freiwillig dann geschieht. Die billige Stereoanlage für 100euro wird mir dann aber kaum jemand im Laden auspacken und mal testweise verkabeln wollen


für eine Prüfung gedacht in einem Rahmen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Nenne mir einfach mal nen Geschäft welches dich die SSD einfach vor Ort mal in ein PC einbauen lässt wie du es zuhause tun würdest sofern du dir eine im Internet bestellt hast.
Machen Mediamarkt, Saturn oder gar Karstadt sowas neuerdings etwa? Vielleiicht hab ich ja was verpasst, bin gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen
 
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Ich widerspreche mich nicht selber.

Das eine ist die rechtliche Komponente (Händler dürfen Retouren-Ware als Neuware verkaufen) das andere ist meine persönliche Konsequenz (ich selber wurde Retourenware nicht als Neuware akzeptieren).


Und auch „wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre“ ist die 0815-Forumulierung, die du in so gut wie jeder AGB findest, das habe ich mir jetzt nicht ausgedacht ;)
In der Praxis gehen die Rechte des Käufers bei Fernabsatzverträgen aber deutlich über das hinaus was in der Realität im Laden möglich gewesen wäre, bzw. sind deutlich einfacherer durchzusetzen. Auch der Grund warum ich elektronische Geräte nur noch über’s Internet kaufe, auch als Konsequenz aus der mangelnden Qualitätskontrolle der Hersteller. So umfasst die Prüfung welche im Rahmen des Widerrufsrechts gemacht werden darf auch ein Test der technischen Funktionen ... eine Nutzung der SSD durch den TE ist also völlig legitim.

Jedoch nicht eine eigentumsähnliche Nutzung. Also wenn der Threadsteller die SSD nun mit TB an Daten für Benchmark-Zwecke beschreiben wurde …
 
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Jedoch nicht eine eigentumsähnliche Nutzung. Also wenn der Threadsteller die SSD nun mit TB an Daten für Benchmark-Zwecke beschreiben wurde …

Und wer bestimmt was "noch unter testen" fällt und was zu "eigentumähnliche Nutzung" ?

Für mich wäre nen Benchmark keine eigentumsähnliche Nutzung. Und überhaupt ist hier ne klare Grenze zu ziehen auch sehr schwierig weil der Übergang fließend ist.

Das eine ist die rechtliche Komponente (Händler dürfen Retouren-Ware als Neuware verkaufen) das andere ist meine persönliche Konsequenz (ich selber wurde Retourenware nicht als Neuware akzeptieren).

Ganz offenbar hat eine einmal ausgepackte PC Hardware für dich aber nunmal nicht denselben Wert. Dies kannst du nicht abstreiten, wieso würdest du sie sonst zurückschicken?

Ich sage dir auch du würdest dich mit bereits ausgepackter Hardware zufrieden geben, nur nicht für den selben Preis. Wenns da aber plötzlich 50% Rabatt geben würde, ich wäre mir sicher da wärst du dann durchaus bereit auch "ausgepackte" Ware zu akzeptieren

Du siehst das Gesetz ist genau daher Schwachsinn. Für dich und mich ist ausgepackte Ware als nicht mehr neu zu bezeichnen. Und bei mir selber würden solche Artikel auch direkt zurückgehen.
Auf Kundenseite haben wir es hier also ganz klar mit einem Wertverlust zu tun. Der eine Artikel ist dir und auch mir mehr wert als einer der schonmal ausgepackt wurde.

Wieso man dieses Detail jetzt aber auf Händlerseite unter den Tisch fallen lässt, bzw komplett ignoriert ist einfach der größte Unsinn.

Und auch „wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre“ ist die 0815-Forumulierung, die du in so gut wie jeder AGB findest, das habe ich mir jetzt nicht ausgedacht
Das ist mir schon klar dass du dir das nicht ausgedacht hast. Der Satz ist aber nunmal in der Realität völliger blödsinn weil das ausprobieren im Laden nunmal auch oft nicht mehr als angucken ist. Ne große Kette kann sich eventuell Ausstellungsstücke leisten. Der kleien PC Händler auf seinen 30m² aber nunmal nicht, da stehen auch nur Kartons in den Regalen, die selben kartons die du nach hause geliefert bekommen würdest.

eine Nutzung der SSD durch den TE ist also völlig legitim.
Was heißt legitim. Rechtlich ist es so. Praktisch finde ich es den größten Schwachsinn überhaupt, da durch den "Käufer" ein Wertverlust entsteht, der auf den Händler abgewälzt wird. Und nichts anderes macht diese Regelung. Der Käufer mindert den Wert, und der Händler kommt dafür auf.
 
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