SSD 14 Tage Rückgaberecht - aber genutzt?

Und wer bestimmt was "noch unter testen" fällt und was zu "eigentumähnliche Nutzung" ?
Das bestimmt der Händler. Und wenn du mit der Meinung des Händlers nicht zufrieden bist, dann bestimmt es der Richter. So einfach ist das ;)

Für mich wäre nen Benchmark keine eigentumsähnliche Nutzung
Hängt von der Art des Benchmarks ab. Eine Technische-Komponente zu ihrem Limit zu bringen, über den üblichen Gebrauch hinaus, ist keine Überprüfung der reinen Funktionsfähigkeit mehr, sondern mit einer Abnutzung der Komponente verbunden, wie es zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit nicht nötig gewesen wäre.

Anderes Beispiel z.B.: Ich kaufe mir einen MP3-Player um ihn mit zum Urlaub zu nehmen, und gebe ihn nach den 9 Tagen wieder zum Händler zurück - genauso wenig rechtens ;)

Ganz offenbar hat eine einmal ausgepackte PC Hardware für dich aber nunmal nicht denselben Wert. Dies kannst du nicht abstreiten, wieso würdest du sie sonst zurückschicken?
Spielt doch keine Rolle welchen wert es für MICH hat. Rechtlich gesehen ist Retourenware Neuware, immerhin musste der Händler auch den vollen Kaufpreis dem Widerrufler erstatten. Rechtlich darf Retourenware somit auch für den vollen Kaufpreis verkauft werden, hat immernoch den vollen Wert ...

Die meisten Händler können sich den Luxus nicht leisten, so wie Amazon einen B-Ware Marketplace zu betreiben. Vor allem nicht bei der Anzahl an Retouren im Jahr. Und Rabatte von 50% schon mal garnicht ^^
 
Rechtlich darf Retourenware somit auch für den vollen Kaufpreis verkauft werden, hat immernoch den vollen Wert ...

Das erste ja, das zweite ist falsch. Es hat nicht mehr den selben Wert. Das hast du übrigens selber schon zugegeben da du sagst solche Sachen schickst du sofort zurück. Also ist der Wert gemindert.

Wenn der Händler dir nun sagen würde, ich zahl dir die Hälfte zurück und du behälst den Artikel, würdest du ja auch nicht mehr widerrufen, dann behälst du nämlich den Artikel.

Ich finde das amüsant. Du sagst rechtlich hat es den selben Wert, für dich persönlich dann aber widerum doch nicht;)

Die meisten Händler können sich den Luxus nicht leisten, so wie Amazon einen B-Ware Marketplace zu betreiben. Vor allem nicht bei der Anzahl an Retouren im Jahr. Und Rabatte von 50% schon mal garnicht ^^

Weil das Gesetz sie dazu zwingt

Anderes Beispiel z.B.: Ich kaufe mir einen MP3-Player um ihn mit zum Urlaub zu nehmen, und gebe ihn nach den 9 Tagen wieder zum Händler zurück - genauso wenig rechtens
Wieso? Hab den MP3 Player halt im Urlaub getestet, kann ich immer sagen.

Meine gesamte Hardware daheim wird übrigens nicht eigentumsähnlich in Betrieb genommen, sondern lediglich einem Langzeittest unterzogen!

Und High-End Grafikkarten auf LAN Partytauglichkeit testen wäre somit auch rechtens

Eine Technische-Komponente zu ihrem Limit zu bringen, über den üblichen Gebrauch hinaus, ist keine Überprüfung der reinen Funktionsfähigkeit mehr, sondern mit einer Abnutzung der Komponente verbunden, wie es zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit nicht nötig gewesen wäre.
Wo gibts denn diese Liste mit Tools welche erlaubt sind und welche nicht? Heißt das jetzt auch eine USB3 Festplatte darf ich nur mit USB1.1 auf funktionsfähigkeit testen? Reicht ja. Wieso soll ich die schneller testen, verschleißt sie doch nur mehr. Der PC findet sie auch über USB1.1 und damit wäre der Test schon abgeshclossen
 
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Wo gibts denn diese Liste mit Tools welche erlaubt sind und welche nicht?
Das BGB legt Gesete nun mal nicht bis ins kleinste Detail fest, sondern formuliert sie allgemein.
Näher an der Realität ist das Richterrecht.
Lese dir mal ein paar Urteile von Gerichten zu deinen Fragestellungen durch, und du bekommst ein Gefühl dafür welcher Umfang der Überprüfung im Rahmen des Widerrufsrechts legitim ist, und welche nicht ...


Es gebe dir ja Recht: Das Widerrufsrecht ist dazu da den Käufer bei Fernabsatzverträgen zu schützen, und wird von vielen Kunden leider ausgenutzt.

Doch: Die meisten Händler kalkulieren dies in ihren Preisen mit ein.
Dafür haben sie anders als Ladengeschäfte viel geringe Kosten.

Btw, Retourenware wird vom Händler üblicherweise so aufgearbeitet, dass der Käufer keine zerissenen Verpackungen und so mehr sieht. Somit merkten die meisten Käufer nicht das sie Retouren-Ware bekommen haben, und somit ist hier auch von keinem Werteverlust zu sprechen, abgesehen von der Arbeitszeit welche zur Wiederherstellung des Zustands benötigt wurde ...
Deswegen stellen manche Händler ja auch aufgerissene Verpackungen in Rechnung ;)

Aber: Wenn ein Onlinehändler Vertrauen beim Kunden schaffen will, dann verkauft er seine Retourenware nicht als Neuware weiter.
Wie gesagt, das ist bei Händlern wie Amazon der Fall. Dafür ist Amazon aber auch meistens nicht der günstigste Händler ;)
 
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Aber: Wenn ein Onlinehändler Vertrauen beim Kunden schaffen will, dann verkauft er seine Retourenware nicht als Neuware weiter.

Vertrauen schaffen wäre vorallem bei neuen Läden wichtig. Doch eben diese können sich das schon 10mal nicht leisten!

Btw, Retourenware wird vom Händler üblicherweise so aufgearbeitet, dass der Käufer keine zerissenen Verpackungen und so mehr sieht. Somit merkten die meisten Käufer nicht das sie Retouren-Ware bekommen haben, und somit ist hier auch von keinem Werteverlust zu sprechen, abgesehen von der Arbeitszeit welche zur Wiederherstellung des Zustands benötigt wurde ...

Das stimmt doch gar nicht. Woher soll der Händler beispielsweise antistatische Folien mit WD Logo drauf bekommen. Denkst du WD gibt diese Folien einfach so raus und lässt die Händler die Dinger dann auch wieder selber zuschweißen? Mit Sicherheit nicht!

Auch werden die Händler die Ware nicht prüfen (bis auf äußerlichkeiten). Denkst du einem Artikel wo man vielleicht 10euro dran verdient wäre es wirtschaftlich wenn sich da nen Mitarbeiter nochmal 30mins dransetzt?

Das Widerrufsrecht ist dazu da den Käufer bei Fernabsatzverträgen zu schützen, und wird von vielen Kunden leider ausgenutzt.
Naja was heißt ausgenutzt. Ich spreche jetzt eigentlich sämtliche Leute an die Artikel die sie ausgepackt haben wieder zurückschicken. Auch wenn diese nur 10minuten benutzt wurden.

Lese dir mal ein paar Urteile von Gerichten zu deinen Fragestellungen durch, und du bekommst ein Gefühl dafür welcher Umfang der Überprüfung im Rahmen des Widerrufsrechts legitim ist, und welche nicht ...
Das habe ich bereits und ich komme zu dem entschluss dass hier oftmals völlig unfaire Urteile gesprochen werden, wie das Beispiel mit dem Wasserbett, um nur eines zu nennen

Es geht mir auch jetzt nicht darum ein Gefühl dafür zu bekommen, sondern ich will lediglich anmerken, dass diese Regelung in meinen Augen totaler Schwachsinn ist und mit Fairness nix zu tun hat
 
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Computerhardware darfst du immer auf Funktion prüfen.
Du wirst sie ja nicht 7 Tage lang nonstop laufen gelassen haben.

Retoure sie einfach.
Der Händler kann dir für eine "Prüfung" der Hardware nichts abziehen.
 
Das stimmt doch gar nicht.
Die Retourenware die ich bis dato bekommen habe konnte ich nur als solche identifizieren, weil ich halt genug Erfahrung damit habe wie die Ware üblicherweise geliefert wird. Auf jeden Fall waren da keine wild zerfetzten Verpackungen, etc. dabei ;)

Auch werden die Händler die Ware nicht prüfen (bis auf äußerlichkeiten).
Hängt vom Wert und Art der Ware ab.
Ein Notebook werden sie sicherlich überprüfen, ob z.B. Windows schon eingerichtet und ein User-Account erstellt wurde, etc.

Bei mancher Hardware resetten sie auch gerne den Laufzeitzähler, wenn sie wissen wie es geht, alles schon erlebt ....

Naja was heißt ausgenutzt.
Ausgenutzt heißt:
- mehrere Hardware auf einmal bestellen, um alles "mal auszuprobieren" anstatt sich vorher richtig zu informieren
- Ware einfach wieder zurückschicken, weil man sie wo anders günstiger gefunden hat
- Ware einfach nur bestellen weil man sie nur 2 Wochen braucht, und dann wieder zurückschicken ...
- etc.

Das sind alles schwarze Scharfe, welche das Widerrufsrecht nicht in der Art gebrauchen, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen wurde ...

PS: Jetzt habe ich aber auch langsam genug zum Thema geschrieben ;)
 
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Das sind alles schwarze Scharfe, welche das Widerrufsrecht nicht in der Art gebrauchen, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen wurde ...

Es komtm aber für den Händler auf selbe heraus ob sich da nun einer 5 Grafikkarten bestellt hat und diese zurückgehen lässt nach der LAN Party oder ob es 5 einzelne Leute sind die sie im rechtlichen haben ordnungsgemäß getestet haben.

Für den Händler ist das nacher ganz egal wer die Sachen ausgepackt hat. Außer der Papst persönlich hat was ausgepackt, dann kann eventuell ein deutlich höherer Preis beim Weiterverkauf erzielt werden auf ebay.

Die Retourenware die ich bis dato bekommen habe konnte ich nur als solche identifizieren, weil ich halt genug Erfahrung damit habe wie die Ware üblicherweise geliefert wird. Auf jeden Fall waren da keine wild zerfetzten Verpackungen, etc. dabei
ja ich hab auch genug erfahrung, und kenn auch noch 10 weitere Leute die diese haben.

Aber find es schon wieder lustig. Für jemanden der also Erfahrung hat ist die Platte nicht mehr soviel Wert als für jemanden der keien Erfahrung hat?
Ist der "(Markt)Wert" nun etwas subjektives und abhängig von dem einzelnen Individuum? Das würde mich auf ne ganze Reihe von anderen Ideen jetzt bringen.

Dann könnte ich beim Autoverkauf auch einfach abwarten bis mal kein Kfz Spezi kommt sondern ne Blondine die 0 Ahnung hat und meinen überteuerten Preis dann sogar noch für preiswert hält.

Rechtlich vielleicht okay, doch weder fair und moralisch okay schon 10mal nicht. Genau wie die Regelung mit dem Widerrufsrecht
 
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Rach78 schrieb:
Es komtm aber für den Händler auf selbe heraus ob sich da nun einer 5 Grafikkarten bestellt hat und diese zurückgehen lässt nach der LAN Party oder ob es 5 einzelne Leute sind die sie im rechtlichen haben ordnungsgemäß getestet haben.
Das macht schon einen Unterschied.
Ehrlicher Käufer:
- hohe Wahrscheinlichkeit dass er ein Produkt behält
- falls er das Produkt zurückschickt erhöht eine kundenfreundliche Abwicklung die Zufriedenheit des Kunden -> der Händler schafft sich Soft-Assets. Der Kunde wird dann halt in Zukunft Gewinne dem Unternehmen verschaffen
- die Wahrscheinlichkeit dass er ein Produkt zurückgibt wurde in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt

Unerhlicher Käufer
- behält auf keinen Fall das Produkt
- schafft unverhältnismäßig hohe Kosten, welche so nicht einkalkuliert wurden
- wird auch in Zukunft keine Gewinne dem Unternehmen bringen.

Kunde 1 bringt dem Händler in langer Sicht trotzdem Gewinne, Kunde 2 will man möglichst loswerden ;)


Ist der "(Markt)Wert" nun etwas subjektives und abhängig von dem einzelnen Individuum?
Der Marktwerte ist die Summer der subjektiven Meinungen der Individuum, wenn man so will ;) . Wenn man nun davon ausgeht, dass die meisten Kunden Retourenware nicht erkenenn wurden, ist der Marktwert von Retourenware nur minimal geringer als der von Neuware.

Andererseits kann der Verkauf von nicht gekennzeichneter Retourenware das Image eines Unternehmens nachhaltig schädigen, und Kunden kosten. Berücksichtigt man diesen Verlust mit, dann ist der Marktwert doch ein gutes Stück darunter ...
 
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Der Marktwerte ist die Summer der subjektiven Meinungen der Individuum, wenn man so will . Wenn man nun davon ausgeht, dass die meisten Kunden Retourenware nicht erkenenn wurden, ist der Marktwert von Retourenware nur minimal geringer als der von Neuware.
das mag sein. Dennoch finde ich das persönlich verarsche am Kunden. Man wartet beispielsweise bei einem bereits ausgepackten Produkt einfach auf einen Kundern der es nicht scheckt.

Ich will auch nicht umbedingt nun auf der rechtlichen Seite herumreiten, diese ist mir klar. Denke hab auch nun alles gesagt zu dem Thema.

Finde es höchst unfair für den Händler, da er in der Praxis diesen Wertverlust seiner Ware nunmal tragen muss ohne dass er Fehler gemacht hat. Für die ehrlichen Kunden ist das auch wieder ärgerlich da der Händler diesen Verlust natürlich auf die Preise wieder draufschlagen muss. Ergo muss ich generell mehr zahlen, da es eben eingeplant ist, dasss ein Teil der Kunden die Ware wieder zurückschickt.

Fände es daher weitaus besser eben nur die Kunden zur Kasse zu beten die die Ware ausgepackt haben und dann zu wiederrufen. Oder es gibt nen paar Euro zurück sofern man nach 14 tage nicht Widerrufen hat.
Oder Alternativ werden bereits ganz offiziell bereits mal ausgepackte Produkte geliefert. Wo kein Wertverlust entsteht wenn ein weiterer Kunde sich die Ware nochmal anguckt, da sie bereits schonmal ausgepackt wurde.

Die Regelung mit dem Wertersatz existiert doch im moment nur in der Theorie. In der Praxis kann der Shop diese doch gar nicht durchsetzen, sofern der Kunde sich nicht wirklich dumm anstellt und die Ware beispielsweise beschädigt etc

Aber zum Glück wird das Gesetz bald minimal geändert, sodass der Kunde zumindest die Rücksendung immer zu tragen hat egal vom Wert. Ich denke dass hält manche schon vom Widerruf ab wenn sie nicht mehr ihr gesamtes Geld zurück bekommen und die Händler können daraufhin die Preise wieder etwas senken da weniger zurückgeschickt wird
 
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Ohne hier unnötig Öl ins Feuer gießen zu wollen.

Aber es ist schön zu sehen, dass mittlerweile auch bei den Kunden angekommen ist, dass der Händler kein Geld zu verschenken hat.

Es gibt im Internet sicherlich viele, viele schwarze Schafe...und vor diesen muss sicherlich auch der Kunde geschützt werden. Nur Schade, dass dies dann gerne von den schwarzen Schafen der anderen Seite oft so ausgenutzt wird.

Das Urteil des Wasserbetts zeigt sehr eindeutig, dass die kleinen Händler immer mehr Risiken eingehen müssen, und schon wegen einem einzigen Kunden Gefahr laufen Konkurs zu gehen. Wie hier dann wieder ein Aufschwung passieren soll ist eher fraglich.

Der normale Menschenverstand sagt einem klar...was mir nicht gehört, behandele ich mit Vorsicht. Wenn ich es benutze wird es nicht mehr den Stand haben, wie ich es bekommen habe - ergo muss ich dafür zahlen. Denn auch hier gilt wie so oft im Leben:

Was du nicht willst was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

Dies an dieser Stelle ist jedoch meine persönliche Meinung...
 
sorry, wenn ich das hier nochmal aufwärme. aber wie sieht es denn jetzt rechtlich aus? darf der händler was abziehen für das kurze testen des produkts? originalverpacken geht ja in den meisten fällen eh nicht, da die plastikblister zerschnibbelt werden müssen. oder wie ist das bei SSD nochmal? kann mich nicht mehr erinnern wie die verpackt waren.

hardwareversand.de hat auf nachfrage gesagt, dass sie durchaus 10-15% abziehen bei allen hardwareartikeln, die in einer PC-bestellung zusammengebaut wurde und retourniert werden. also von wegen: "die händler erstatten meistens 100%".

was ist nun die regelung?
 
2 wochen rückgaberecht zum vollen preis. außgenommen die versandkosten und wenn gebrauchsspuren wie kratzer auf dem display, können sie den verkaufspreis reduziert zurück zahlen.
 
Also eigentlich steht ziemlich wörtlich im Gesetz, dass eine Prüfung des Artikels wie im Ladengeschäft möglich sein sollte. Dies heißt natürlich bei einer SSD oder HDD im Grunde: überhaupt nicht "prüfen", sondern nur anschauen! Und zwar von außen, ohne die Packung zu öffnen (wenn sie verschweißt ist). Das ist natürlich weder im Laden noch zuhause hilfreich und sinnvoll, aber so ist es eben!
Alles andere ist Kulanz des Händlers!

Wenn der Verkäufer im Mediamarkt dir eine Kaffeemaschine vorführt, dann ist das schön, muss er aber nicht! Wenn du dagegen selbst Kaffee mitbringst, und ohne zu fragen eine Maschine im Laden ausprobierst... das möchte ich mal sehen! ;)

Es ist ja auch immer so, dass Händler gerne etwas wertigere Produkte ausprobieren lassen, da sie damit viel verdienen. Ein Luxus-Hifi Händler, bei dem du einen Vollverstärker für 10.000 Euro kaufen willst, bietet dir meist sogar an, das Gerät bei dir zuhause zu testen. Er bringt es wahrscheinlich sogar persönlich vorbei!

Wenn du aber im Mediamarkt die Verpackung der 100-Euro Kompaktanlage aufreißen willst, wirst du eher aus dem Laden geschmissen ;)
 
Bei direkt Kauf über Amazon bekommst Du garantiert Dein Geld zurück. Das schätze ich und bin seit Jahren dort auch treuer Kunde. Aber auch ich sehe meine Pflicht darin, sehr sehr sorgfältig in der Testphase damit umzugehen.

Ich verstehe die ganzen "Anwälte" der Händler in diesem Thread nicht. Man ist schon oft genug "gefi..." als normaler Bürger bei unseren Gesetzen, wo meistens der Recht bekommt, der die besseren Anwälte bezahlen kann. Es gibt genug Ungerechtigkeit in unserem ganzen System. Allerdings finde ich so schamlose Ausnutzung wie mehrmals den gleichen Artikel bestellen und den mit den im zehntel Bereich besseren Benchmark Werten zu behalten, auch völlig daneben.

Aber schwarze Schafe gibt es in allen Bereichen des Lebens und nur deswegen zu fordern, die Rechte für alle verantwortungsvollen Bürger zu beschneiden, finde ich genauso daneben.
 
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