Stadt will Nachzahlungen vom Mieter nicht übernehmen !

Wenn die Mieterin mittellos ist kannst du von der einfordern was du willst. Und wenn sie in der Zeit Leistungen bezogen hat, so werden diese höchstwahrscheinlich vom Staat übernommen.

Da sich das Amt aber weigert, die Frau kein Geld hat, zahlt momentan einfach niemand und es ist fraglich ob überhaupt irgendjemand zahlt. Von daher finde ich die Frage schon wichtig, inwieweit die Ämter zu dem Zeitpunkt involviert waren, oder ob die Geldschuld nun bei der Frau hängen bleibt.
 
Die Frage ist bereits geklärt!

Die Schuld bleibt allein bei der Mieterin hängen.
 
Aha hat jetzt welcher Anwalt hier gesagt?

Die Genaue Antwort würde mich auch interessieren.

Das die Mieterin Schulden beim Vermieter hat und der Vermieter das Geld nur von der Mieterin eintreiben kann hat glaub ich jeder jetzt hier verstanden.

Die Frage ist muss das Amt die Nachzahlung übernehmen oder nicht? Wer hat schuld das die Abrechnung zu spät beim Amt eingegangen ist?
 
Chilldown schrieb:
Die Frage ist muss das Amt die Nachzahlung übernehmen oder nicht? Wer hat schuld das die Abrechnung zu spät beim Amt eingegangen ist?

Um es mal an einem Beispiel deutlich zu machen:

Nehmen wir mal an, da meldet jemand im Januar 2011 Sozialhilfe/Hartz4 an und bekommt die auch bewilligt. Dann im Februar flatter die Heizkostenabrechnung für 2010 ein und es soll was Nachgezahlt werden. In dem Fall übernimmt das Amt die Kosten.

Das liegt darin begründet, dass man davon ausgeht, dass ein Sozialhilfeempfänger diese Kosten nicht zahlen kann. Demgegenüber muss aber eine evtl. Gutschrift (was ja auch vorkommen kann) beim Amt eingereicht werden und wird dann vom Regelsatz abgezogen.

Wenn nun jemand, wie in diesem Fall, die Heizkosten erst dann einreicht, wenn er gar keine Leistungen mehr in Anspruch nimmt, braucht das Amt nicht zu zahlen.

Deswegen habe ich ja auch die Frage gestellt, warum die Mieterin vom Amt "entlassen" wurde. Liegt es daran, das sie nun nen Job hat, hat sie evtl. geheiratet oder hat sie versucht das Amt zu betrügen?
 
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