aid0nex
Rear Admiral
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dominiczeth schrieb:Stell dir vor du hast deinem Kumpel ein Notebook geliehen. Er macht es kaputt? Er muss es dir ersetzen. Bei ihm wird eingebrochen und es wird entwendet? Dann muss er gar nichts ersetzen.
Das ist nicht richtig. Wenn dein Kumpel das Notebook nicht ausreichend gesichert hatte, also z.B. weil er es über Nacht einfach im Garten auf dem Tisch hat liegen lassen, entsteht sehr wohl ein Anspruch.
Hier ist es genauso: Hat der Dienstleister das Zahlungssystem nicht ausreichend abgesichert, entsteht ein Anspruch.