Fireplace April 2026
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News Steam Hardware: Kunden droht wegen Sicherheitsleck Betrug

dominiczeth schrieb:
Stell dir vor du hast deinem Kumpel ein Notebook geliehen. Er macht es kaputt? Er muss es dir ersetzen. Bei ihm wird eingebrochen und es wird entwendet? Dann muss er gar nichts ersetzen.

Das ist nicht richtig. Wenn dein Kumpel das Notebook nicht ausreichend gesichert hatte, also z.B. weil er es über Nacht einfach im Garten auf dem Tisch hat liegen lassen, entsteht sehr wohl ein Anspruch.

Hier ist es genauso: Hat der Dienstleister das Zahlungssystem nicht ausreichend abgesichert, entsteht ein Anspruch.
 
Syrato schrieb:
nutze eine ALDI Prepaid SIM und meine Lieferadresse ist bei der Postfiliale im Ort,
aber solange ander Personen meine "echte"
In meinem Fall hat die Nummer niemand. War eine Weihnachtsaktion zu einem bestehendem Vertrag. Als der Anbieter übernommen wurde, wurden Festnetz und die Sim getrennt. Nachdem Festnetz gekündigt wurde, fehte bei denen die Verbindung, so daß nur die kostenlose Mobilnummer nicht mit gekündigt wurde. Postadressen oder Bankddaten dazu sind hoffnungslos veraltet. Glücksgriff für mich.
 
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@aid0nex OK bin jetzt davon ausgegangen dass es ausreichend gesichert war, das gleiche gilt natürlich auch beim Gesetz der dsgvo. Waren die Daten nicht ausreichend gesichert kann sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.
 
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Ich weiß aus erster Hand wie mit Daten in der Industrie umgegangen wird. Seither erachte ich ALLES als gestohlen was ich irgendwo angebe, außer bei Apple und selbst da bin ich vorsichtig welche Daten ich angebe. Kontentrennung, RufnummerN, AnschrifteN - alles geregelt. Kleinanzeigen wird nur persönlich gekauft und Daten nur via verschlüsselter Mail kommuniziert. Es ist so traurig! Selbst meine Firma ist nicht auf dem Stand wo ich sie gern sehen würde aber genau da wirke ich und das sehr aktiv. Die Welt zumindest dort ETWAS besser machen.
Das Sensibilisieren ist ein recht undankbarer Job und kostet enorm viel Kraft + Geduld!
Wer in einem Unternehmen mit starker Security Posture arbeitet darf sich glücklich schätzen.

Ich hab im übrigen bisher keine EMail erhalten - Fingers crossed?!
 
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kachiri schrieb:
Der Schaden muss aber auch nachgewiesen werden. ;)

Da wie bereits mehrfach geschrieben der Schaden nicht materiell und nicht erheblich sein muss, reicht eine Aussage wie "ich fühle mich durch das Abhandenkommen meiner Daten verängstigt" bereits aus. Damit ist der Nachweis erbracht.
Ergänzung ()

kicos018 schrieb:
Dazu muss erstmal geklärt werden ob der Hack durch nicht konformes verarbeiten der Daten, fehlende Sicherheitsupdates oder ähnlichem begünstigt/ermöglicht wurde. Wenn das nicht der Fall war und man alles DSGVO-Konform erledigt hat, muss Ceva auch nicht haften.

Und das wird nie geklärt wenn darüber nie Meldung gemacht wird. Daher mein Rat.

Edit: An beide @kachiri und @kicos018: Ich hab gerade nochmal nachgeschaut, es gilt tatsächlich die Beweislastumkehr, also müssen Betroffene dem Unternehmen gar nichts nachweisen:

Eine Haftung entfällt nur, wenn das Unternehmen nachweist, dass es an dem Schaden keinerlei Schuld trägt (Exkulpation).
 
Hilft auch nicht gerade, dass bei internationalen Paketen zwecks Zoll oft deine Adresse und deine Telefonnummer außen am Paket kleben und das durch 100 Hände geht.
 
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Silencium schrieb:
Ich weiß aus erster Hand wie mit Daten in der Industrie umgegangen wird. Seither erachte ich ALLES als gestohlen was ich irgendwo angebe

Das ist der Weg! :) Datensparsamkeit heißt das übrigens. Sehr löblich. Ich gebe zu: Halte ich mich selbst auch häufig nicht dran.
Ergänzung ()

Raynerd schrieb:
Hilft auch nicht gerade, dass zwecks Zoll oft deine Adresse und deine Telefonnummer außen am Paket kleben und das durch 100 Hände geht.

U.a. deswegen gibt's aktuell ja auch die Diskussion um die Abschaffung der Adresse auf dem Perso.
 
@Muntermacher aber wenn jemand deine Nummer hat und in die Kontakte, Adresse, Geburtstag usw. einträgt?
Solange man nicht komplett unter einem Stein in der sibirischen Tundra lebt und nie in die Zivilisation kommt (ohne Gebrechen bis zum Tode mit 90...)

👍
 
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dominiczeth schrieb:
@aid0nex OK bin jetzt davon ausgegangen dass es ausreichend gesichert war, das gleiche gilt natürlich auch beim Gesetz der dsgvo. Waren die Daten nicht ausreichend gesichert kann sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.

Richtig - und das Unternehmen muss beweisen, dass die Daten korrekt gesichert waren, nicht anders herum! Es gilt die Beweislastumkehr! D.h. die Daten gelten von vorne herein bei einem solchen Vorfall als NICHT ausreichend gesichert, bis das Unternehmen das Gegenteil beweist!
Ergänzung ()

1776 schrieb:
Alles fettgedruckte stand in jedem Telefonbuch.

Ja und es hat auch seinen guten Grund warum das Telefonbuch defacto Stück für Stück abgeschafft wird, denn im 21. Jahrhundert hat es mehr negative als positive Effekte.
 
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aid0nex schrieb:
Ja und es hat auch seinen guten Grund warum das Telefonbuch defacto Stück für Stück abgeschafft wird
Sinkende Nachfrage und damit einhergehend war es einfach nicht mehr wirtschaftlich ;)

Die meisten wissen doch nicht einmal was in der DSVGO drin steht. Noch lesen sie sich wirklich Datenschutzerklärungen durch oder gehen allgemein irgendwie vorsichtig mit Daten um. Die meisten Datenlecks entstehen nicht etwa durch Angriffe auf Infrastruktur, sondern über Phishing. Auch bei Unternehmen ;)
 
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aid0nex schrieb:
Bleibt's bei einem üblichen "Ups sorry, blöd gelaufen!" oder fließen diesmal auch Kompensationen?
Aus eigener Erfahrung mit Gerichtsterminen, vielen Beweisen, einer Rechtschutzversicherung und Co., kann ich dir sagen, dass man da vor Gericht 100 EUR bis 400 EUR herausholen kann. Man bezieht sich da mittlerweile immer auf einen bestimmten Fall (Siehe unten).

Und in meinem Fall gab's über Jahre Spam-Calls, Mails und sogar Scam-Post an die Hausanschrift. Das war 2020 und zieht sich bis heute.

"Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof, der im sogenannten Facebook-Scraping-Fall für den reinen Kontrollverlust über seine Daten einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,00 EUR angenommen hat (BGH, Urt. v. 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24). Dieser Betrag wird übrigens von den Gerichten mittlerweile auch als Maßstab für die anzusetzende Höhe angenommen."
 
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Wolfgang.R-357: schrieb:
Immer wieder grausam wenn man liest, Kundendaten sind gestohlen worden, aber andere Daten wie Zahlungsdaten nicht, dies lässt mich vermuten das unsere Daten bewusst schlechter geschützt werden als es möglich wäre.
ich bin mir ziemlich sicher dass händler nicht deine zahlungsdaten/kartendaten (PAN, CVC, Ablaufdatum,....) haben bzw. nichtmal im klartext speichern dürfen, daher sind auch nur selten zahlungsdaten betroffen.
 
Lol ich habe meinen Steam Controller zum Glück erst nach der Cyberattacke bestellen können :daumen:
 
kachiri schrieb:
Sinkende Nachfrage und damit einhergehend war es einfach nicht mehr wirtschaftlich ;)

Ich rede nicht vom Angebot, ich rede vom Inhalt.

kachiri schrieb:
Die meisten wissen doch nicht einmal was in der DSVGO drin steht. Noch lesen sie sich wirklich Datenschutzerklärungen durch oder gehen allgemein irgendwie vorsichtig mit Daten um.

Deswegen kläre ich gerne auf. :)

kachiri schrieb:
Die meisten Datenlecks entstehen nicht etwa durch Angriffe auf Infrastruktur, sondern über Phishing. Auch bei Unternehmen ;)

Ist nicht relevant.
 
Du ziehst 25.000 Emails auf ein Emailkonto bei Steam um?
 
Name, Adresse, Telefonnummer... Sollen die doch lieber Zahlungsinformationen klauen, das halte ich für weit weniger schlimm wie Daten, die fast vollständig für Identitätsdiebstahl reichen. Und Identitätsdiebstahl ist in meinen Augen das absolut übelste, was einem passieren kann, mit den schlimmsten Auswirkungen aufs echte Leben.

Leider nicht ganz vermeidbar in dieser digitalen Welt, da sollte sich jeder drüber bewusst sein. Und dementsprechend stark überlegen, ob alles digitalisiert und mit dem Internet/der Cloud verbunden werden muss (nicht jetzt speziell auf diesen Sachverhalt bezogen).
 
@dx1 Er hat 25k € Item- und/oder Spielewert auf seinem Steamkonto und wechselt deswegen die Email zwecks Risikominimierung.
 
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