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News Steam Hardware: Kunden droht wegen Sicherheitsleck Betrug
- Ersteller MichaG
- Erstellt am
- Zur News: Steam Hardware: Kunden droht wegen Sicherheitsleck Betrug
TeaShirt
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2019
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- 752
Ja gut das kann halt jeden tag überall passieren.
Von daher nur gut bescheid zu wissen wenn man denn wirklich betroffen ist.
Finde sowas aber jetzt nicht so dramatisch. Keine Firma ist 100% sicher.
Deswegen wird man jetzt nicht aufhören irgendwelche dienste in Anspruch zu nehmen.
Von daher nur gut bescheid zu wissen wenn man denn wirklich betroffen ist.
Finde sowas aber jetzt nicht so dramatisch. Keine Firma ist 100% sicher.
Deswegen wird man jetzt nicht aufhören irgendwelche dienste in Anspruch zu nehmen.
hans_meiser
Lt. Commander Pro
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- 1.981
Meine Daten wurden schon so oft geklaut, das macht den Braten jetzt auch nicht fett.
Jadedrache
Banned
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- 316
Da spricht der Vollprofi. Hier im behördlichen Umfeld gab es schon "Schmerzensgeld", allein wegen öffentlich ausgehängter privater Telefonnummern. Und da hatten vielleicht 100 Leute Zugriff drauf.R4Z3R schrieb:Was hier 100 % nicht gegeben ist.
Dieses deutsche DSVGO-Circlejerking ist cringe...
Shit happens, es gibt keine 100% Sicherheit, lächerlich das manche meinen sich auf Kosten der Unternehmen, die hier Opfer sind, die Taschen vollmachen zu können weil sie einen „spürbaren Kontrollverlust spüren“ wegen einer Phishingmail vor der sie sogar vorgewarnt wurden. Total affig. Sonst bin ich immer pro Consumer aber das ist einfach nur albern, ich hoffe alle Trittbrettfahrer fallen vor Gericht ordentlich auf die Schnauze und bleiben auf ihren Anwalts und Prozesskosten sitzenaid0nex schrieb:Bleibt's bei einem üblichen "Ups sorry, blöd gelaufen!" oder fließen diesmal auch Kompensationen?
Laut Art. 82 DSGVO steht einem ein Anrecht auf Schadensersatz zu. Das Wichtige hierbei: Es muss kein materieller Schaden entstanden sein, auch immaterieller Schaden wie die psychische Belastung, die Angst vor Bloßstellung oder Kontrollverlust reicht aus. Also alleine dass ich Angst vor Phishing habe ist ausreichend. Weiterhin gibt es keine Erheblichkeitsschwelle, der Schaden muss also nicht erheblich sein. Ergo: Ein spürbarer Kontrollverlust über die eigenen Daten ist ausreichend!
Firmen müssen endlich mal so richtig tief in die Tasche greifen müssen und die Zahlungen müssen direkt bei den Betroffenen landen!
edit: Ergänzung da viele mit "das musst du erstmal nachweisen" ankamen: Nein! Bei einem DSGVO Verstoß wie in diesem Fall (Data Breaches sind damit eingeschlossen) gilt die Beweislastumkehr, d.h. die Daten gelten von vorne herein als nicht ausreichend gesichert, bis das Unternehmen das Gegenteil beweist!
Northstar2710
Fleet Admiral
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Den Kunden melken, ist das jetzt bezogen auf die Steam Hardware? Nur weil diese Hardware teurer ist als das was du im diy Markt bekommst, heisst es nicht das Valve übermässig viel marge dran verdient. Und wie teuer der Service von ceva ist im Gegensatz zu anderen Firmen welche das Gleiche anbieten weißt du wohl auch nicht. Auch wenn eine fa. Teurer ist, muss sie nicht bessere it Standards haben.Und ceva ist ein riesiges Unternehmen in der Logistik.Portal501 schrieb:Aber selbst immer die Kunden melken. Selbst sicher dann,immer den günstigsten service nutzen.
Pisaro
Fleet Admiral
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Wow. Wer das macht lügt, sorry.aid0nex schrieb:ich fühle mich durch das Abhandenkommen meiner Daten verängstigt" bereits aus. Damit ist der Nachweis erbracht.
Bei solchen Leaks passiert eigentlich das was immer bei den Betroffenen passiert: nichts. Juckt nicht.
Postman
Rear Admiral
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- 5.908
Na da freue ich mich - noch mehr SPAM als ehrlicher Käufer, welche trotz KI merkwürdigerweise auch heutzutage keiner erkennen und wegfiltern kann, weil man an "Premium Virenscannern" verdienen will.
Darum will auch keiner mehr seine realen Daten herausgeben.
Nicht mal heutzutage wissen alle, dass man vor einem Linkklick erst mal per Hilfstext die Phishing Verlinkung auf mysteriöse Ziele prüft, da es eben keinen "Internetführerschein" gibt.
Nur größere Firmen machen hier mittlerweile bewusst interne Fake Tests an ihre Mitarbeiter, um die Sensibilität zu erhöhen, zu solchem gehört jeder Mail bzw. Internetprovider auch gesetzlich gezwungen um danach ein Benutzer auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
Darum will auch keiner mehr seine realen Daten herausgeben.
Nicht mal heutzutage wissen alle, dass man vor einem Linkklick erst mal per Hilfstext die Phishing Verlinkung auf mysteriöse Ziele prüft, da es eben keinen "Internetführerschein" gibt.
Nur größere Firmen machen hier mittlerweile bewusst interne Fake Tests an ihre Mitarbeiter, um die Sensibilität zu erhöhen, zu solchem gehört jeder Mail bzw. Internetprovider auch gesetzlich gezwungen um danach ein Benutzer auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
Zuletzt bearbeitet:
Rhemsey
Lt. Junior Grade
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- Nov. 2020
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- 274
@aid0nex
Halbwissen vermischt
Zitat: "an deiner Stelle direkt mal eine DSGVO Meldung bei der Bundesnetzagentur machen.
Denn: Die Meldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen."
Die 72-Stunden-Frist betrifft nicht die betroffene Privatperson, sondern den Verantwortlichen nach Art. 33 DSGVO – also in der Regel das Unternehmen, bei dem die Datenschutzverletzung passiert ist. Dieses muss den Vorfall gegebenenfalls innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde melden.
Als betroffene Person kannst du dich natürlich selbst bei einer Datenschutzbehörde beschweren, aber dafür gilt diese 72-Stunden-Frist nicht. Eine pauschale Aufforderung, als Betroffener innerhalb von 72 Stunden eine ‚DSGVO-Meldung bei der Bundesnetzagentur‘ zu machen, ist daher so nicht richtig.
Halbwissen vermischt
Zitat: "an deiner Stelle direkt mal eine DSGVO Meldung bei der Bundesnetzagentur machen.
Denn: Die Meldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen."
Die 72-Stunden-Frist betrifft nicht die betroffene Privatperson, sondern den Verantwortlichen nach Art. 33 DSGVO – also in der Regel das Unternehmen, bei dem die Datenschutzverletzung passiert ist. Dieses muss den Vorfall gegebenenfalls innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde melden.
Als betroffene Person kannst du dich natürlich selbst bei einer Datenschutzbehörde beschweren, aber dafür gilt diese 72-Stunden-Frist nicht. Eine pauschale Aufforderung, als Betroffener innerhalb von 72 Stunden eine ‚DSGVO-Meldung bei der Bundesnetzagentur‘ zu machen, ist daher so nicht richtig.
Man man man... ich glaub bei so ner Ausdrucksweise braucht man sich über das was mit der Welt passiert, echt nicht mehr zu wundern.R4Z3R schrieb:Dieses deutsche DSVGO-Circlejerking ist cringe.
Knuffiboer
Commander
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- Okt. 2007
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Hab die Mail auch bekommen, nach dem Kauf des Controllers... Ärgerlich, aber im Prinzip sind die Daten - außer Handynummer - ohnehin im Netz zu finden. 2FA für Mail und Steam Account sind ohnehin aktiv, bislang kam nicht mehr Spam.
CandyMan10
Lt. Junior Grade
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Hab meinen Controller noch vor der Meldung erhalten. Puh, Glück gehabt.
dx1
Lt. Commander
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- März 2025
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- 1.087
@CandyMan10 Ausschlaggebend ist nicht, wann in Bezug auf die Meldung der Controller zugestellt wurde, sondern wann in Bezug zum Zeitraum des Fremdzugriffs auf die Daten diese von Valve an CEVA Logistics übermittelt wurden.
Nicht in die Nachricht auf computerbase.de hat es geschafft: CEVA speichert die Daten ab Bestellung bis zu 90 Tage.
Wer also an oder vor dem 30. April bestellt hat, sollte hier nicht betroffen sein. Allgemeiner Verkaufsstart für den Steam Controller (2026) war der 4. Mai. Ups!
Nicht in die Nachricht auf computerbase.de hat es geschafft: CEVA speichert die Daten ab Bestellung bis zu 90 Tage.
Wer also an oder vor dem 30. April bestellt hat, sollte hier nicht betroffen sein. Allgemeiner Verkaufsstart für den Steam Controller (2026) war der 4. Mai. Ups!
v3locite
Lt. Commander
- Registriert
- März 2019
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- 1.809
Nicht genug, dass CEVA sämtliche Controller der ersten EU-Charge irrtümlich nach UK verschifft hat, woraufhin sie dann im Zoll festhingen. Man lässt auch noch Daten abfließen. Auf Valve wirft das ebenfalls kein gutes Licht, denn die haben sich zwei notorisch unzuverlässige, weil billige Logistikpartner für Europa gesucht. Mir wird schlecht bei der Vorstellung, dass diese Clowns vierstellig kostende Steam Frames zustellen sollen.
Zuletzt bearbeitet:
Öffentlicher Dienst ist auch Boomer-Maxxing, da ist Zeit sich mit solchem Unsinn zu beschäftigen, weil geringer Leistungsdruck, praktisch unkündbar und Kreiswich* auf Regelwerke.Jadedrache schrieb:Hier im behördlichen Umfeld gab es schon "Schmerzensgeld", allein wegen öffentlich ausgehängter privater Telefonnummern. Und da hatten vielleicht 100 Leute Zugriff drauf.
Wer ist der Vertragspartner beim Kauf? Nur gegenüber dem sind Ansprüche geltend zu machen.aid0nex schrieb:Ich bin mir nicht genau sicher ggü. wem hier der Anspruch geltend gemacht werden kann. 🤔
CandyMan10 schrieb:Hab meinen Controller noch vor der Meldung erhalten. Puh, Glück gehabt.
Datum erhalten + 90 Tage bitte rechnen - wenn das Ergebniss nach dem 01.08.2026 lieg, bist du mit drin
dx1 schrieb:Wer also an oder vor dem 30. April bestellt hat, sollte hier nicht betroffen sein. Allgemeiner Verkaufsstart für den Steam Controller (2026) war der 4. Mai. Ups!
selbst wenn das am 30. April bestellt hätte werden können ... die 90 Tage zählen frühstens ab dem Versanddatum, sprich wenn die Ware an den Versanddienstleister übergeben wird. wie eben GLS etc. Spätestens nach Erhalt der Ware, wenn CEVA die Rückmeldung erhält "Jup Ware ist angekommen"
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