Steuern Clickworking?

PatEs29

Cadet 4th Year
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Juli 2018
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107
Hallo zusammen,

seit ein paar Tagen verdiene ich mir auf einer Clickworkerplattform ein paar € dazu, neben meiner Hauptberuflichkeit.

Für diejenigen, die mit dem Begriff "Clickworking" nichts anfangen können, hier eine kurze Erklärung:
Ein Clickworker bearbeitet quasi selbstständig für unbekannte Unternehmen auf einem Internetportal kleinere Jobs. Bspw. die Bewertung wie eine Suchanfrage und die darauf gegebene Antwort zusammen passen.

Die Bezahlung erfolgt meist pro erledigte Bewertung. 0,10$/Bewertung z.b.
Natürlich muss man hier immer abwägen, ob das ganze überhaupt lukrativ ist. (fiktiver Stundenlohn)

Nun meine Frage:

Laut meiner Recherche handelt man dadurch als Kleinunternehmer.
Wenn man sich bspw. 100€/Monat dazu verdient, welche Steuern werden dann am Ende des Jahres noch erhoben und wie hoch fallen diese so ca. aus bei 1200€/jährlich?

Muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Muss ich der Clickworkingplattform Rechnungen stellen?


Schonmal vielen Dank vorab.
 
Bin kein Profi, falls du ein Gewerbe anmelden musst für die Beträge:
  • § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer - bis 22.000€ Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
  • theoretisch müsstest du eine Rechnung machen

Bezüglich Steuer denke ich bis 450€ Steuerfrei und dannach Steuerklasse 6, d.h. sehr hoch so ca. 50%
 
So einfach ist das nicht, als Kleinunternehmer machst du eine EÜR ( Einnahmenüberschußrechnung) das heißt du listet auf der einen Seite die Einnahmen auf und auf der anderen Seite deine Ausgaben. Nur was du als Ausgaben geltend machen kannst in dem Fall, das sagt dir besser ein Steuerberater.
 
MOMENT!!!
Die Frage wäre doch zunächst einmal bist du wirklich selbstständig tätig. Klar du kannst kleine Jobs ala Freelancer annehmen, da du deine "Leistung" zur Verfügung stellst. ABER du bist auch abhägig von dem Portal, da würde man also eher vom Angestelltenverhältnis ausgehen. Dazu käme die Abhägigkeit von nur einem Portal.
Stimme da Joe Walker schon zu, würde den Anfang vom StB prüfen lassen, danach kannst du deine EÜR/ESt (was auch immer dann raus kommt) auch selbst machen.
 
Wobei die Frage eigentlich lauten müsste: bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender? Im Zweifel entscheidet das dein FA (nach ausgeübter Tätigkeit), die Anträge sind aber dieselben. Kleinunternehmer bist du in beiden Fällen (Umsatzgrenze).

Angestellter fällt mangels entsprechendem Vertrag weg.

Aber zB auf clickworker.de gibts doch Infos dazu:
Jeder Clickworker ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Verdienste selbst verantwortlich. Wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben und kein Freiberufler sind, dann können Sie zunächst trotzdem anfangen, auf clickworker zu arbeiten und die Verdienste über die normale Steuererklärung als Einnahmen abrechnen. Sobald Sie jedoch regelmäßig und mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht bei uns tätig sind, wird das Finanzamt Sie als umsatzsteuerlichen Unternehmer betrachten. Dann können Sie z.B. bei ihrer Gemeinde einen Gewerbeschein für ca. 20 Euro beantragen. Hier müssen Sie eine Tätigkeit angeben, die wäre im Fall Ihrer Arbeit für uns zum Beispiel “Datenaufbereitung über das Internet”. Bitte fragen Sie dazu aber unbedingt einen Steuerberater, denn Ihre konkrete Situation können wir nicht beurteilen und da wir keine Steuerberater sind, dürfen wir Ihnen auch keine verbindliche Auskunft erteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ergo: frag deinen Finanzbeamten (dafür sind die auch da, kostet nix) oder einen Steuerberater.

EDIT
https://arbeits-abc.de/geld-verdienen-mit-clickworking/
Punkt 3
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Tinkerton

Es gibt mindestens ein Urteil, nachdem eine Angestelltentätigkeit bei so einem Portal bestätigt wurde. Herleitung war, so meine ich aus der Erinnerung, über Scheinselbstständigkeit.
 
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Reaktionen: Aduasen und P4ge
Höchst unseriöses Gewerbe, dieses „Clickworking“.
Das behaupte ich mit Absicht so generell und pauschal.
Man möge mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Wird aber schwer...
 
War Clickworking nicht primär Verlagerung von Tätigkeiten in Länder mit sehr niedrigem Durchschnittseinkommen? Als ich mal auf der Ama*on Seite war, war ich entsetzt von den Cent Beträgen die man dort verdienen konnte.
 
BAG: Crowdworker kann in Wirklichkeit Arbeitnehmer sein
(https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...worker-kann-in-wirklichkeit-arbeitnehmer-sein)

Und ja, das kann man durchaus sehr schön ausnutzen, um Kosten zu sparen. Eine weitere Form der Karikatur der von vielen "Deutschen" ja so verhassten Wirtschaftsflucht: Nicht nur böse Ausländer, die bloß wegen eines besseren Lebens herkommen wollen, sondern nach Deutschen, die gern da Urlaub mach(t)en, wo es ja so schön billig ist, nun auch noch Gelegenheiten für die Ausländer, zu bleiben, wo sie sind, und uns trotzdem unsere Jobs zu klauen ;)

Sicher nicht alles gut daran, und ein Grund mehr, über unser Sozialsystem froh zu sein, damit niemand gezwungen ist, so was zu machen (zum Vorteil der Ausbeuter), aber insgesamt doch ein spannendes Thema, die neue Arbeitswelt.

Ein schöner Satz, der mir dazu immer wieder einfällt: "Heute produziert das größte Medienunternehmen der Welt keine eigenen Inhalte (Facebook), der weltweit größte Anbieter von Unterkünften besitzt keine eigenen Immobilien (Airbnb) und das größte Taxiunternehmen der Welt hat keine eigenen Fahrzeuge (Uber)."
(https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/225700/arbeit-und-digitalisierung)

PS: Noch aus einer anderen Quelle zur BAG-Entscheidung, es liest sich so schön :D
" Er berief sich dabei darauf, dass für ihn – subjektiv empfunden – eine Pflicht zur Übernahme von Aufträgen bestanden habe, da er nur so höhere Level habe erreichen können. Dadurch sei bei ihm ein motivationspsychologisch zu erklärender menschlicher Spieltrieb ausgelöst und dieser von der beklagten Internetplattform ausgenutzt worden. Die Möglichkeit, künftige Aufträge sehen zu können, habe zudem einen Druck zum Tätigwerden ausgelöst. "
(https://www.lto.de/recht/hintergrue...mer-auftrag-vermittlung-online-arbeitsvertrag)
 
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