Suche eine Rechtschutzversicherung

Overroller

Captain
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Hallo, da ich jetzt schon das zweite mal bei ebay Kleinanzeigen um mein Geld gebracht wurde und mich dieses langsam ankotzt, suche ich jetzt eine Rechtschutzversicherung.

Das erste mal wurde ich um 150,- das zweite mal um ca. 250,- Euro gebracht, nur leider sind das ja beträge bei denen es sich nicht lohnt einen Anwalt einzuschalten, da mich dieser ja wohl schon mehr kostet als ich verlohren habe, anderseits will ich aber auch nicht das sowas wieder passiert und das die jednigen mir mein Geld im Falle, das sowas mal wieder passiert zurück erstattet müssen.

Deswegen suche ich eine Rechtschutzversicherumg, damit ich einen Anwalt beauftragen kann, der mir in einem solchen Falle mein Geld wieder zurück beschaffen würde.

Ich kenne mich mit den dingern absolut nicht aus, deswegen frage ich ja hier und suche um Rat und frage was ihr mir empfhelen könntet.

Wichtig ist mir nur, das es solche wie oben beschriebenen Fälle abdeckt, eventuell auch Verkehrsstreitigkeiten obwohl ich sowas noch nicht hatte, aber würde sinn machen. Ich möchte auch keine Selbstbeteiligung zahlen und die Versicherung Monatlich bezahlen.

Wenn ihr eine Versicherung kennt, die was Taugt und nicht horende Summen kostet währe ich für Tipps echt Dankbar.

mfg Overroller
 
Ne gute Rechtsschutzversicherung kostet schon 150 Euro im Jahr. Keine Ahnung ob sich das lohnt. Wie schafft man es bei den Kleinanzeigen betrogen zu werden? Als Verkäufer kleine Regeln wie Vorkasse und Co beachten. Und als Käufer sich eventuell auf Nachnahme oder Abholung fokussieren.

Kenn deine genauen Fälle nicht. Und wenn du absolut sicher im Recht bist kannst du doch auch ohne Rechtsschutzversicherung nen Anwalt nehmen...
 
Dann kostet die Versicherung vermutlich mehr als der Rechtsanwalt. Wenn du betrogen wirst, dann kann auch dein Rechtsanwalt nicht hexen. Und ausserdem bekommt man die Kosten des Rechtsanwalts in berechtigten Fällen erstattet.
 
Naja ich habe jetzt aktuell eine Grafikkarte bei ebay Kleinanzeigen für 250,- gekauft.

Der Verkäufer wirkte auch recht sympatisch am Telefon meinte auch er kann mir Personalausweis zur sicherung und so schicken etc.

Daraufhin habe ich überwiesen und dann ist nichts mehr gekommen an Nachrichten die Karte auch nicht, den Ausweiß scheint es laut der Meldebehörde auch nicht so zu geben.

Von daher ist mein Geld erstmal weg.

Wie ist das in dem Falle, kann ich mir da sicher sein, das die Anwaltskosten getragen werden weil ich gewinne ?
 
Gegen willst du denn Klagen, wenn es den Verkäufer nicht gibt?
Da hilft auch keine Rechtsschutzversicherung.
 
Die Frage ist ob der Anwalt das überhaupt übernimmt, egal ob Rechtsschutz oder nicht. Ohne Kontaktadresse, gefaktem Ausweis, ohne Aussicht auf Erfolg kann auch der nicht zaubern. In manchen Fällen hilft der beste Anwalt und die beste Versicherung nichts...
 
Naja ich mein ich kann ihn ja Anzeigen bei der Polizei, und Anhand der Kontodaten, wo ich ja Geld hin überwiesen habe müssen die doch denjenigen ermittln können oder ?

Das das nicht innerhalb von 2 Tagen geht ist mir klar aber wenn die den Täter ermittelt haben hätte ich ja die Adresse und könnte damit dann zum Anwalt gehen oder ?

Mein Problem dabei ist ja weswegen ich eine Rechtschutzversicherung haben möchte. Ich mein ich will ja jetzt niemanden schlechtreden, aber meistens sind die die sowas machen ja irgendwie Hartz4er die eh kein Job haben und sich ihr Geld damit aufbessern wollen.

Und in dem Falle gibt mir das Gericht wohl recht aber der Typ wird einfach sagen haha bei mir ist nichts zu holen ich lebe eh am Existensminimum und ich sitze wieder auf den kosten, oder sehe ich das jetzt falsch ?
 
Ne Anzeige kannst auch so erst mal bei der Polizei machen und abwarten. Dafür brauchst nicht unbedingt einen Staranwalt. Aber der bessere Tipp ist trotzdem in Zukunft besser auf zu passen und eben auf Abholung zu pochen. Wenns zu weit entfernt ist einfach meiden. Mache auch viel über Online Kleinanzeigen und bin in 10 Jahren noch nie eingefahren...
 
Oder halt über eine Plattform mit Käuferschutz kaufen. Ist auch nicht lustig, mindert aber das Risiko. Dann kann man über den Namen/Adresse usw. im Internet mal schauen, ob schon mal auffällig. Und immer Betrugsanzeige erstatten. Kriegst zwar das Geld nicht, da nicht zu holen, aber der VK kommt ev, trocken und warm über den Winter und du hast mit deinem Geld zumindest eine soziale Tat gesetzt ;-)
 
Overroller schrieb:
Naja ich habe jetzt aktuell eine Grafikkarte bei ebay Kleinanzeigen für 250,- gekauft.

Der Verkäufer wirkte auch recht sympatisch am Telefon meinte auch er kann mir Personalausweis zur sicherung und so schicken etc.

Daraufhin habe ich überwiesen und dann ist nichts mehr gekommen an Nachrichten die Karte auch nicht, den Ausweiß scheint es laut der Meldebehörde auch nicht so zu geben.

Von daher ist mein Geld erstmal weg.

Wie ist das in dem Falle, kann ich mir da sicher sein, das die Anwaltskosten getragen werden weil ich gewinne ?

Das ist was ich meine. Ein Rechtsanwalt kann auch nicht hexen. Dann hättest du zwar einen kostenlosen Rechtanwalt aber bringen tut es dir nichts weil der Täter von dir nicht benannt werden kann.

Übrigens könnten dir die Verbraucherzentralen mehr helfen. Denn du hast selbst fehlerhaft gehandelt, und das soll nicht wieder vorkommen. Verbraucherzentralen wollen Geld aber nicht so viel wie Rechtsanwälte
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt eine Rechtschutzversicherung NACHDEM der Schaden eingetreten ist bringt nichtts.

Du musst immer eine Versicherung VOR einem Schaden abschließen. Hinterher bringt es nichts.
Es gibt 4 Bausteine für eine Rechtschutzversicherung: Privat, Beruf, Verkehr und Eigentums-/Mietrecht.

Dein Fall wäre der Baustein Privat.

Gute Versicherung sind nicht immer die günstigsten. Ich empfehle ÖRAG oder eine vergleichbare Versicherung.
Auf die Beschwerdequote achten !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt!)
Wobei wie schon gesagt, da ein Rechtsschutz soundso sinnlos ist. Es ist ja kein Rechtsstreit sondern eine Straftat. Daher Betrugsanzeige oder so und dann, falls der Täter ein Strafverfahren bekommt als Privat beteiligter Anschlüssen. Kostet auch nicht und du kriegst normal einen Exekutionstitel, den du für 30 Jahre dekoratativ übers Bett hängen kannst, da meist nichts zu holen ist. Und wenn der Täter nichts hat, musst du immer brav die Exekution vorfinanzieren.
Daher der Rat halt mit Käuferschutz oder über einen Treuhandservice zu kaufen oder selbst abholen.
 
mrieglhofer schrieb:
Wobei wie schon gesagt, da ein Rechtsschutz soundso sinnlos ist. Es ist ja kein Rechtsstreit sondern eine Straftat. Daher Betrugsanzeige oder so und dann, falls der Täter ein Strafverfahren bekommt als Privat beteiligter Anschlüssen. Kostet auch nicht und du kriegst normal einen Exekutionstitel, den du für 30 Jahre dekoratativ übers Bett hängen kannst, da meist nichts zu holen ist. Und wenn der Täter nichts hat, musst du immer brav die Exekution vorfinanzieren.
Daher der Rat halt mit Käuferschutz oder über einen Treuhandservice zu kaufen oder selbst abholen.

Aber genau bei solchen Rechtsstreit zahlt auch eine Rechtschutzversicherung. Sogar in Disziplinarrecht zahlt eine gute RSV.

Achtung : Ich rede hier über die KOsten für einen guten Anwalt und die Verfahrenskosten. Eine Strafanzeige kostet bei der Polizei soweit ich weiss nichts.
 
Nochmals, das ist kein Zivilrechtsstreit sondern eine Straftat. Wozu solltest da einen Anwalt brauchen? Er wird verurteilt und du als Privatbeteiligter kriegst eine Ex-Titel. Das kostet nichts. Und für eine sinnlosen Exekution wirst auch keine Versicherung finden. Eine Rechtsschutzversicherung brauchst allenfalls wenn es zu einem Streit kommt und der Gegner etwas hat ;-)
 
Wie kommt ihr denn darauf, dass das kein Thema für einen Zivilrechtsstreit wäre? Zivilrechtliche Ansprüche können durchaus Hand in Hand mit einer Straftat gehen. Natürlich ist es meist einfacher das erstmal per Strafanzeige auf dem Strafrechtlichen Weg zu verfolgen, da man so durchaus die Möglichkeit hat an sein Geld zu bekommen ohne einen Anwalt einzuschalten. Hab ich schon öfters gehört, dass der Richter beide Augen zudrückt, wenn das ein Ersttäter ist und er dem Geschädigten das Geld zurückzahlt.
 
Klar kannst zivilrechtlich klagen, aber es wird dir niemand empfehlen. Du bist als Kläger in Beweispflicht. Also musst du beweisen, dass die Ware ordnungsgemäß angekommen ist, der Beklagte entsprechend eine passende Rechnung erhalten hat und ihm eine entsprechend Aufforderung mit Frist (nicht zwingend) nachweislich übermittelt hast. Wenn du das alles zweifelsfrei belegen kannst und der Beklagte nicht irgendwas berechtigt in Zweifel zieht, dann kriegst wahrscheinlich recht. Dann hast aber schon mal ordentlich Kosten und einen Exekutionstitel.
Wenn du Strafanzeige erstattet, musst du der Polizei halt die Belege liefern. Und wenn dann der Ausweis gefälscht wurde usw. wird er sehr wahrscheinlich verurteilt, ob auf Bewährung oder nicht ist ja dahingehend egal. Und du bekommst als Privatbeteiligter deinen Exekutionstitel quasi kostenfrei. Ich habe selbst so einen 30 Jahre gültigen gerahmt überm Bett ;-)
Wird er freigesprochen, dann kannst immer noch versuchen, zivilrechtlich vorzugehen. Der Knackpunkt ist ja 1) den Beklagten zweifelsfrei zu identifizieren ( was ja nach dem Thread nicht so klar war und wohl entsprechend der Verschwiegenheit der Banken nur der Polizei gelingen wird) 2) festzustellen, ob überhaupt was zu holen ist. Wenn diese Punkte erfüllt sind, kannst natürlich auch privatrechtlich vorgehen. Die Erfahrung zeigt halt, ausser Spesen nichts gewesen ;-)
 
Naja da der Threadersteller nicht all zu viele Infos preisgegeben hat, ist das eh nur alles Rätselraten. Die üblichen Betrugsmaschen sind ja, "Überweis mal Geld, ich schicke dir dann Ware" Ware wird nie verschickt.
Die nächste Masche ist dann, Wäre verschicken und nur einen Backstein reinstellen. :-) Dann wird es langsam kompliziert mit der Nachweispflicht.
 
Hab jetzt nur den Erstpost gelesen.

Prinzipiell ist es so, dass eben gute Leistung kostet.

Mit nem SB von 150 EURO bist mit ab 110€ bei ner reinen Provat RS (ohne Beruf/Verkehr) dabei.
Ob und was die Versicherung zahlt kommt auf eben diese an.
Gibt günstige Versicherungen, da wird aber z.B. eBay etc. ausgeschlossen, immer auf die Bedingungen achten und, auch wenn es 200 Seiten sind, diese ganz genau durchlesen!

Wenn du mehr Infos willst darfst du mir gern ne PM schreiben, bin in der Beratung tätig.

VG
 
Bei Ebay Kleinanzeigen braucht man keine Rechtschutzversicherung, sondern einfach nur ein funktionierendes Hirn. Und wenn man auf Ebay Kleinanzeigen drauf geht dann sollte man das erste Popup wo gewarnt wird nur abzuholen nicht einfach so wegklicken.
Anhand der fehlenden Sicherheitsmechanismen (Schufaabfrage bei Anmeldung,Käuferschutz,etc.) ist es schon ein bisschen russisches Roulette dort per Überweisung zu kaufen.
Ich kann nur hoffen das Rechtschutzversicherungen bei Kauf in Ebay Kleinanzeigen jegliche Deckung von Gerichtskosten ablehnen, denn Ebay Kleinanzeigen ist nun mal für den lokalen Markt und Abholung vor Ort gedacht. Somit selber schuld und grob fahrlässig wenn man sich da abziehen lässt!
 
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