Rechtschutzversicherung

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Du verstehst wirklich selber nicht was du da in deinen Links liest und versuchst mir zu erklären?
In DEINEM Link von Roland steht:

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Direkt der erste Satz! Und im zweiten Satz wird es dann klargestellt, dass diese Versicherung greift, wenn einem die Tat UNTERSTELLT wird, die man NICHT begangen hat. Also quasi bei VORWURF. Und genau DAS habe ich auch gesagt.

Was verstehst du daran nicht?
 
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber auch dieser Link bestätigt mich! Aber das ist mir jetzt ebenfalls zu müßig mit dir. Nur ein keiner Tipp: Lass dich ernsthaft beraten! Du bildest dir Versicherungen ein, die du nicht hast! Das kann böse enden.
 
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