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News Systemanforderungen: Monster Hunter World bleibt bescheiden

@DonDonat Ich sagte ja, dass ich kein Problem darin sehe, ein Spiel zu kritisieren nachdem man es ausgiebig gespielt hat. Was ich aber etwas komisch finde, ist ein Spiel 100, 200 oder noch mehr Stunden zu spielen und dann zu sagen, man solle es nicht kaufen. Sofern da nicht irgendein großer Patch kam, der einiges geändert hat, hat das Spiel doch scheinbar sehr lange Spaß gemacht.
 
@Conqi
Ich hab PUBG >400h gespielt und würde es trotzdem auf keinen Fall empfehlen^^
Kommt halt am Ende immer darauf an, ob man der Meinung ist man hätte die Zeit im Spiel besser verbringen können und im Fall von PUBG muss man dass halt definitiv mit Ja beantworten.

Bei MH World bezieht sich die Aussage dann ja auch auf die Vorgänger, die einfach deutlich mehr Content geboten haben, da ist es für mich als Spieler dieser auch verständlich, dass jemand zu dem Fazit kommt, dass sich der Kauf nicht lohnt.
 
CS74ES schrieb:
Einmal ein i7 und gleichzeitig ein i3 als empfohlen, verstehe ich nicht :confused_alt:

Alter, langsamer i7 vs neuer, schneller i3.
Dem i3 fehlt nur HT, das ist ja kein Dualcore mehr.
 
Ich gebe schon lange nichts mehr auf die Spielzeit. Wichtig ist doch das man Spaß hatte. Manchmal ist kurz und knackig besser als stundenlange "Sind wir endlich da" Orgien.

Es war mein erstes MH und zum Testen ganz ok und ich hate Spaß.
 
Holzinternet schrieb:
Diebstahl ist und bleibt Diebstahl. Du erlangst illegal Zugang zu Software die Du nicht lizenziert/erworben hast. Du kannst gern mal einen Fachanwalt fragen und der wird Dir sagen das es Diebstahl ist.

StGb §242
"Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen[..]"

Weder ist eine Software, die sich nicht auf einem Datenträger befindet, eine bewegliche Sache, noch nimmt man sie weg. Die andere Person besitzt die Sache auch nach deinem "Diebstahl" immer noch.

Ginge es um ein Spiel, welches als DVD im Laden steht, dann ist es Diebstahl.
 
@Taxxor

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/softwarepiraterie-45784

Ausführliche Definition
Spezieller Straftatbestand der unerlaubten Verwertung im Urheberstrafrecht, beinhaltet die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (§§ 106 ff. UrhG), wozu auch Programme für die Datenverarbeitunggehören (z.B. Herstellung von Raubkopien von Computerprogrammen § 2 I Nr. 1 i.V. mit §§ 106 ff. UrhG).

Strafe: Freiheitsstrafe bis drei Jahre (bei Gewerbsmäßigkeit bis zu fünf Jahre, vgl. § 108 a UrhG) oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

Das was Du schreibst fällt unter alternative Fakten und das ist noch nett ausgedrückt. Selten soviel Quatsch gehört. Im schlimmsten Fall könnte dein Erguss Menschen verleiten eine Straftat zu begehen. Was an und für sich den Bestand einer Straftat erfüllt.

Denk mal drüber nach was Du da von Dir gibst.
 
@Holzinternet Das was ich schreibe, ist das Strafgesetzbuch, nicht mehr und nicht weniger.

Niemand hat bestritten, dass es eine Straftat ist, aber es ist definitiv kein Diebstahl.

Und in deiner Erklärung geht es um die Definition von Softwarepiraterie, nicht um Diebstahl, oder siehst Du dieses Wort in der Definition irgendwo?

Es wird unerlaubt vervielfältigt, was aber mit der Definition von Diebstahl wie sie im Strafgesetzbuch geregelt ist nichts zu tun hat.
Denn dazu müsstest du jemandem etwas wegnehmen sodass derjenige es danach nicht mehr besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was Du betreibst ist Wortklauberei. Ist mir zu dumm mich mit Ignoranz in meiner Freizeit herumzuschlagen. Mach Du man, wirst schon wissen was Du tust.
 
@Holzinternet Das hat mit Wortklauberei nichts zu tun. Diebstahl und Softwarepiraterie sind zwei völlig verschiedene Straftatbestände, das fängt schon damit an, dass das Strafmaß bei Diebstahl immer bis 5 Jahre geht und bei Softwarepiraterie nur bis 3, wenn man es zu privaten Zwecken macht und endet damit, dass sich die gesamte Definition von Diebstahl nirgends mit der Definition von Softwarepiraterie deckt außer in dem Punkt, dass man sich etwas zu unrecht aneignet.


Da könntest du genau so gut sagen es ist Raub und der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl sei nur Wortklauberei.

Was sind denn Kunstfälscher, die eine exakte Kopie eines Bildes anfertigen? Haben sie das Original gestohlen, sind also Diebe?


Nichts anderes ist Softwarepiraterie, du machst illegal eine Kopie von etwas.
Dazu kommt noch, dass es beim Straftatbestand der Softwarepiraterie, wie von dir zitiert, um "die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung " geht.
Also wenn man es nur für sich selbst lädt, ohne es weiter zu verbreiten, ist es noch mal ein anderer Straftatbestand, nämlich dann eine Urheberrechtsverletzung. Man nutzt etwas ohne die Rechte daran zu haben, hat es aber selbst weder vervielfältigt noch verbreitet. Das haben diejenigen getan, die die Software anbieten.
Geht man jetzt hin und gibt ein heruntergeladenes Spiel auf einer LAN an Freunde weiter, wären wir wieder bei Softwarepiraterie.

Aber damit schadest du dem Besitzer nicht mal ansatzweise so sehr, als wenn du wirklich das Spiel/die Software geklaut hättest.

Wenn 100.000 Personen sich Battlefield 5 illegal runterladen, kann EA es trotzdem noch Millionenfach verkaufen.
Wenn eine Person Battlefield 5 von EA stiehlt, kann EA es gar nicht mehr verkaufen, da sie nicht mehr im Besitz des Spiels sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
ist der threadtitel noch sarkasmus, oder bereits zynisch gemeint? ich mein, ne 1060 @ 30 fps? und das nennt man dann "bescheidener leistungshunger"? wahrscheinlich mangelt es mir an technikwissen, denn just habe ich mir eine 1060 6 gb besorgt. ich wußte nicht, daß sich diese bereits zum "alten eisen für bescheidene spiele" zählen läßt.

ne 7970, das hätte ich bescheiden genannt, aber sicher nicht die genannten hardwarevoraussetzungen. und dem thread entnehme ich, daß das spiel ein grindlastiges 0815 monstergekloppe ist, was von der konsole rüberschwappt. danke, ich habs bereits wieder von der steam wunschliste entfernt, dafür aber crash bandicoot gefunden, was ich damals super fand.

das einzige spiel, was ich mir als konsolenport wünsche, ist "gex: enter the gecko", als remasterte neuauflage.
 
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