Täter und ihr Strafmaß - Gesetze zu lasch?

Unser derzeitiges Strafrecht hat im Grunde ein gravierendes Problem:
Im Kern stammt es aus dem späten 19 Jahrhundert. Zur dieser Zeit wurde privatem Eigentum eine höheren Wertstellung zugesprochen als dem menschlichen Leben und seiner Unversehrtheit.
Dieser Grundgedanke wurde bis heute nicht geändert bzw. reformiert.
Täterschutz steht leider immer noch vor Opferschutz in Deutschland.
Jungendliche Straftäter z.B. werden mit allerlei intressanten Therapiemöglichkeiten bedacht. Da sind schonmal auf Kosten der Steuerzahler Fahrten in die Karibik drin. Und das Opfer? Darf sich auf eigene Kosten, schikaniert durch Krankenkasse und Behörden um seine eigene Tehrapie kümmern.

Zu sehen ist das an völlig absurden Bildern:
Erinnert sich noch jemand an den Prozess in Sachen Steuerhinterziehung gegen Steffi Graf's Vater? Wie ein Massenmöder wurde er vorgeführt: An Armen und Beinen gefesselt, flankiert von Polizei. Was hat er gemacht? Geld am Fiskus vorbeigeschleust. In Millionenhöhe. Im Ernst: Wayne intressiert's. Die ganze Geschichte wäre auch anders zu regeln gewesen. Mir hat er nicht geschadet, ich fühlte mich auch nicht wirklich bedroht durch diesen Menschen.

Nehmen wir hingegen die tiefsten Abgründe, die sich in unserer ach so zivlisierten Welt auftun: Vergewaltigungen und Kinderschänder. Beinahe täglich kommen neue Skandale. Dabei kann man nur mit dem Kopf schütteln: Ja, vorbestraft war der Täter. Mehrfach, ja auch sexuelle Delikte. Aber ach, der arme Mensch. Guten Willen zeigt er. Also was solls: Vorzeitig Entlassen wegen guter Führung. Tja schade eigentlich, niemand konnte ahnen das dieser Mensch mit guter Führung wieder mal ein Kind entführen, vergewaltigen und töten wird. Schwere Kindheit eben, da können wir nichts machen. Vielleicht 3 Jahre Gefängnis, aber er führte sich so gut, vielleicht doch nur 1,5 Jahre?

Die deutsche Justiz braucht im Prinzip keine härteren Strafen. Wir haben sie, doch leider werden diese in den allerseltesten Fällen tatsächlich auch ausgesprochen.
Da kommen Psychater daher, erzählen was von Unzurechnungsfähigkeit und schwerer Kindheit. Dem Menschen muss geholfen werden, klar. Wir können unmöglich eine harte Strafe verhängen - tara.

Aber bezahl mal in Deutschland dein Ticket wegen falsch Parken nicht.

Ich selber bin mal ein Opfer von Gewalt geworden. Ich will hier nicht melodramatisch werden, aber mein Leben hing im Prinzip am seidenen Faden. Keine 8 Stunden nach der Tat wurde ich in den OP geschoben. Es folgte knapp 2 Jahre später noch eine OP aufgrund dieser Geschichte. Ja, ich hatte meinen "Spass".
Dem Täter ist übrings strafrechtlich NICHTS passiert.
Für diese Feststellung brauchten die Gerichte fast 1,5 Jahre.
Erst im angestrebten Zivilprozeß bekam ich eine Art Genugtung.
Das allerdings dauerte 2 Jahre bis zum Urteil und weitere 8 Jahre bis es vollständig vollstreckt war. Toll, was?
Es war ein harter und steiniger Weg. Ihr glaubt gar nicht, was man alles durchmachen muss. Da nützt es nichts zweifelsfrei als Opfer dazustehen - eigentlich macht es die ganze Sache nur schlimmer.
Wenn der Richter im Zivielprozeß der gleiche wie im Strafprozeß gewesen wäre - ich glaube ich wäre heute etwas glücklicher und könnte an etwas wie Gerechtigkeit glauben.

Meiner Meinung nach wird das Trafmaß zu lasch angesetzt. Unsere Gesetzt sind im Prinzip ausreichend.

@ Dunkelangst:

Zitat:
"..lullige 15 Jahre..."

Nun, sofern sowas mal verhängt werden würde. Zudem besteht ja auch noch die Möglichkeit, nach Verbüßen der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu kommen. Lullig finde ich das nicht - nur es müssten endlich mal solche Strafen ausgesprochen werden.
 
ToXiD schrieb:
Unser derzeitiges Strafrecht hat im Grunde ein gravierendes Problem:
Im Kern stammt es aus dem späten 19 Jahrhundert. Zur dieser Zeit wurde privatem Eigentum eine höheren Wertstellung zugesprochen als dem menschlichen Leben und seiner Unversehrtheit.
Dieser Grundgedanke wurde bis heute nicht geändert bzw. reformiert.
Täterschutz steht leider immer noch vor Opferschutz in Deutschland.
Jungendliche Straftäter z.B. werden mit allerlei intressanten Therapiemöglichkeiten bedacht. Da sind schonmal auf Kosten der Steuerzahler Fahrten in die Karibik drin. Und das Opfer? Darf sich auf eigene Kosten, schikaniert durch Krankenkasse und Behörden um seine eigene Tehrapie kümmern.

Zu sehen ist das an völlig absurden Bildern:
Erinnert sich noch jemand an den Prozess in Sachen Steuerhinterziehung gegen Steffi Graf's Vater? Wie ein Massenmöder wurde er vorgeführt: An Armen und Beinen gefesselt, flankiert von Polizei. Was hat er gemacht? Geld am Fiskus vorbeigeschleust. In Millionenhöhe. Im Ernst: Wayne intressiert's. Die ganze Geschichte wäre auch anders zu regeln gewesen. Mir hat er nicht geschadet, ich fühlte mich auch nicht wirklich bedroht durch diesen Menschen.

@ Dunkelangst:

Zitat:
"..lullige 15 Jahre..."

Nun, sofern sowas mal verhängt werden würde. Zudem besteht ja auch noch die Möglichkeit, nach Verbüßen der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu kommen. Lullig finde ich das nicht - nur es müssten endlich mal solche Strafen ausgesprochen werden.

1) Als das timmt bei weitem nicht! Und außerdem mußt Du das Strafrecht und zivilrecht trennen. wenn eigentumsrelevante Rechte verletzt worden sind, kann es sein, daß einen Täter einmal strafrechtliche UND zivilrechtliche Konsequenzen treffen. Und bei Körperverletzungen ist das ebenso.
Und früher wurdest Du für Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit oder die Selbstbestimmung richtig hart rangenommen. Da war Zuchthaus angesagt und noch viel mehr (Todesstrafe).
Freilich wird das Eigentum hoch eingeschätzt, ich wüßte nicht, daß da was falsch dran wäre, und die Strafrahmen wurden mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz von 1998 erheblich geändert und nach oben gesetzt.

Daß im Jugendstrafrecht viel verdummbeutelt wird, ist richtig. Aber es ist oft nicht leicht einzuschätzen, ob es ratsam ist, einen jugendlichen Straftäter gleich mit anderen ruchlosen Subjekten in Kontakt kommen zu lassen.
Wenn freilich schon eingiges Auf dem Kerbholt steht, ist klar, was zu tun ist; und hier passieren wirklich die abenteuerlichsten Dinge.

Der Prozeß gegen Graf war Wichserei der StA, da geb ich Dir recht, da wollte jemand ein Exempel statuieren.

2) Was die 15 Jahre+ angeht: bei uns geschehen eben nicht so viele Morde. Das darf man auch nicht vergressen, deshalb wird dieser Strafrahmen auch nicht so oft ausgereizt.
 
Fahrt mal hin in den nächsten Knast, beim nächsten Tag der offenen Tür.


Ich finde ansonsten das "System der abgestuften Antwort, welches unsere Gesellschaft gibt", im Grunde gut, durchdacht und richtig:

Da man halt "in keinen Kopf schauen kann", ist es wohl richtig bei den meisten "zuerst einmal einen Schuß vor dem Bug zu setzen" (zumal man im Gefängnis auch jede Menge "schlechten Umgang hat", d.h. eine Art soziale Entgrenzungsphantasie erfährt ("na ja, so schlimm ist das ja gar nicht mit 36 Jahre zum dritten Male zu sitzen")).

Und dann wird es schnell härter und rabiater. Sogenannte "Luxusknäste á la Bild" gibt es höchstens beim ersten Male. Und beim dritten Mal spätestens kommst du in ein rechtes "Loch", Bj. 1903, wie Wittlich. ("Für Sie? Für Sie ist Knast die beste Therapie: Sie brummen!")

Und leider kann (meist) weder Knast noch Therapie nachholen, was in der Kindheit in der Herkunftsfamilie versäumt wurde: Aber es gibt eben auch Ausnahmen. Und wenn das nur 20% sind, lohnt sich das für die. Macht einen Unterschied, ob ich 20% nicht wiedersehe - oder nicht. Wenn der Rest eh unabhängig von den sozialisierenden Bestrebungen der Gesellschaft eh unwiderruflich "ein Drehtürleben führen wird" ("Es scheint, als seien sie so geboren....")

Hingehen in den nächsten Knast, beim nächsten Tag der offenen Tür:

alles "Justizirrtümer" natürlich außerdem: "Der freie Ich-Wille konnte sich außerdem gar nicht anders als auf die Straftaten legen - weil, da hatte die Gesellschaft echt schuld dran - weil die hat mir echt keine andere Wahl gelassen, da mußte ich einfach straffällig werden!"


Ich kenne die Realität so: Wenn der "Mittelkriminelle", der z.B. so 36 Monate +/- abzubrummen hat, einer der also evtl. zum 2. oder 3. Male sitzt, wenn so einer also gegen Ende seiner Zeit einen Ausgang bekommt, z.B. Samstag früh 4h beim ersten Mal, weil das halt so angeordnet ist, "weil man sich davon was verspricht von der Maßnahme", dann sehen die bloß ausführenden Vollzugsbeamten das eher ganz cool:

"Ob der wiederkommt oder nicht interessiert uns nicht. Und wenn der nicht wiederkommt: Wir kriegen die schon alle. Früher oder später haben wir sie doch alle wieder hier. Auf Dauer ist noch keiner entkommen. Und dann brummt er eben richtig."
 
Zuletzt bearbeitet:
ToXiD schrieb:
@ Dunkelangst:

Zitat:
"..lullige 15 Jahre..."

Nun, sofern sowas mal verhängt werden würde. Zudem besteht ja auch noch die Möglichkeit, nach Verbüßen der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu kommen. Lullig finde ich das nicht - nur es müssten endlich mal solche Strafen ausgesprochen werden.
Das ist doch das, was ich meine. Die Strafen sollten auch angewandt werden und
nicht nur mit dem "15 Jahre Finger" gewedelt werden. Dass 15 Jahre reell wirklich
nicht lullig sind, ist klar. Aber im Vergleich zu einer sprichwörtlich lebenslangen
Strafe schon. Die Sicherheitsverwahrung halte ich irgendwie für unsinnig. Im
Grunde ist die SV genau das gleiche, wie der eigentliche Strafvollzug. Lediglich die
zusätzlichen Fresspakete (im Knast glaube ich 3 pro Jahr und bei der SV sinds
7 pro Jahr) und etwas mehr Geld... Verdient derjenige nicht, wie ich finde. Kann
auch sein, dass ich da jetzt etwas engstirnig bin, aber belehrt mich, wenn die SV
doch was gutes an sich haben soll.
 
Die Gesetze im uneren Lande sind völlig ausreichen.

Nur stellt sich manchmal die Frage nach der Auslegung.

Das Strafmaß liegt weiterhin in der richterlichen Entscheidung.

Gruß

olly3052
 
Also was Strafe angeht, fahren wir im Großen und Ganzen ganz gut. es gibt immer Fehlurteile und solche, die man einfach nicht begreifen kann. Man darf aber auch nicht alles glauben, was in der Presse steht, die suchen sich genau die Brocken raus, die sie für eine Sensation gebrauchen können, wenn ein Urteil der einen oder anderen Form gesprochen wurde.

Wie Olly schon sagte: die Entscheidung des Strafmaßes liegt in der Regel im Ermessen der Gerichtes - bei der Urteilsfindung spielen viele Faktoren eine Rolle: gutachterliche EInschätzung des persönlichen Reifegrades, Zurechnungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, äußere, nicht beeinflubare Umstände, Mitschuld des Verletzten usw usw usw...
 
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