Sidolin
Lieutenant
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 751
Liebe Forumgemeinde,
nachdem ich mehrmals von meinem Mobilfunkanbieter kontaktiert wurde mit der Empfehlung eines sehr vorteilhaft klingenden Tarifwechsels, ich aber am Telefon ungern Verträge abschließe, habe ich einige Zeit später online dennoch einen Tarifwechsel vollzogen. So habe ich meinen Mobilfunktarif von Prepaid auf monatliche Grundgebühr geändert. Der neue Tarif enthält neben mehreren "Freiminuten" (also in der Grundgebühr ingegriffenen Gesprächsminuten) eine Internetflatrate (200MB schnelles Surfen, danach unbegrenzt langsames), wohingegen der alte Prepaid-Tarif nur fürs Telefonieren genutzt wurde. Außerdem entfällt die monatliche Grundgebühr während der ersten vier Monate (bei einer Laufzeit von zwei Jahren).
Doch nach einigen Umplanungen würde ich gerne vom Vertrag wegkommen. Auch befinde ich mich noch in der Widerrufsfrist. Jedoch drängt sich mir die Frage auf, ob und ggf. wie die im neuen Tarif genutzten Leistungen (vor allem Internet, telefoniert habe ich nicht viel) verrechnet werden. Ich habe mir sagen lassen, dass beim Widerruf für die genutzte Leistung einfach die alten Konditionen gelten würden, was zur Folge hätte, dass beim Widerruf extrem hohe Kosten auf mich zukommen würden angesichts der Internetnutzung. Bei 24 Cent x 200 MB (die doch recht schnell verbraucht wurden, da ich mich ein wenig auf youtube aufhielt) plus die unbekannte Datenmenge im "56k-Modus" käme da einiges zusammen. Aber kann das denn überhaupt sein?! Ich fände es ja in Ordnung, wenn ich für einen Monat die Grundgebühr bezahle, aber jenes stünde natürlich in keinem Verhältnis. Kennt sich jemand vielleicht aus und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!
Schönen Gruß
Sidolin
nachdem ich mehrmals von meinem Mobilfunkanbieter kontaktiert wurde mit der Empfehlung eines sehr vorteilhaft klingenden Tarifwechsels, ich aber am Telefon ungern Verträge abschließe, habe ich einige Zeit später online dennoch einen Tarifwechsel vollzogen. So habe ich meinen Mobilfunktarif von Prepaid auf monatliche Grundgebühr geändert. Der neue Tarif enthält neben mehreren "Freiminuten" (also in der Grundgebühr ingegriffenen Gesprächsminuten) eine Internetflatrate (200MB schnelles Surfen, danach unbegrenzt langsames), wohingegen der alte Prepaid-Tarif nur fürs Telefonieren genutzt wurde. Außerdem entfällt die monatliche Grundgebühr während der ersten vier Monate (bei einer Laufzeit von zwei Jahren).
Doch nach einigen Umplanungen würde ich gerne vom Vertrag wegkommen. Auch befinde ich mich noch in der Widerrufsfrist. Jedoch drängt sich mir die Frage auf, ob und ggf. wie die im neuen Tarif genutzten Leistungen (vor allem Internet, telefoniert habe ich nicht viel) verrechnet werden. Ich habe mir sagen lassen, dass beim Widerruf für die genutzte Leistung einfach die alten Konditionen gelten würden, was zur Folge hätte, dass beim Widerruf extrem hohe Kosten auf mich zukommen würden angesichts der Internetnutzung. Bei 24 Cent x 200 MB (die doch recht schnell verbraucht wurden, da ich mich ein wenig auf youtube aufhielt) plus die unbekannte Datenmenge im "56k-Modus" käme da einiges zusammen. Aber kann das denn überhaupt sein?! Ich fände es ja in Ordnung, wenn ich für einen Monat die Grundgebühr bezahle, aber jenes stünde natürlich in keinem Verhältnis. Kennt sich jemand vielleicht aus und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!
Schönen Gruß
Sidolin