Tastatur Widerrufsrecht/ Zahlungsart

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emericax

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Hi,

ich habe mir letztens bei einem Cyberport Store vor Ort eine Tastatur in Bar gekauft. Diese wollte ich heute
innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist zurückgeben (Kein Gewährleistungsfall).
Der Verkaufsberater vor Ort meinte jedoch, dass er mir das Geld erst nach einer Prüfung der Ware (1-2 Wochen!!!) als Überweisung aufs Konto
gutschreiben kann.

Ich habe kurz in die AGBs geschaut, wo eindeutig der Gegenteilige Fall geregelt ist.

Was macht man denn in so einem Fall? Polizei rufen? Es war kein Filialleiter vor Ort.
Ich bin dann samt Tastatur wieder gegangen..

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Wenn du im Laden kaufst hast du kein Widerrufsrecht.
Das gilt (um sicherlich beziehen sich die AGB darauf) nur für Online-Käufe.

Anders als bei Mängeln, kannst du bei der Rückgabe wegen Nicht-Gefallens nur auf Kulanz hoffen.
Wenn die Ware zurückgenommen wird, wird sie natürlich auch vorher überprüft. Es ist ein normaler Vorgang - ich sehe da jetzt nichts widerrechtliches in deiner Schilderung des Vorgangs.
 
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emericax schrieb:
Was macht man denn in so einem Fall? Polizei rufen? Es war kein Filialleiter vor Ort.
Du freust dich, dass sie das teil überhaupt zurücknehmen. das müssen sie nämlich nicht.

Wiederruf gibts beim Fernabsatzgeschäft aber nicht beim Kauf im Store, da ist das einfach nur Kulanz des Händlers.
 
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Immerhin sind sie dir schon entgegengekommen, Widerruf gibts normalerweise nicht im Ladengeschäft. Die verlinkten Regeln gelten wohl auch nur für onlinekäufe.
Bei den meisten Läden dürfe da gar nix gehen und sie schicken einem mit der Tastatur wieder weg.
 
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Bei Cyperport gilt, steht auf deren Homepage exakt so. Man beachte Punkte 2 (Store) und 3 (Prüfung).

Aus meiner Sicht ist somit alles korrekt abgelaufen!

https://www.cyberport.de/service/ru...uktservices/verlaengertes-rueckgaberecht.html

30 Tage Rückgaberecht​

Zwei Wochen sind nicht genug, um deinen neuen Technik-Liebling kennenzulernen? Finden wir auch. Deswegen bieten wir dir mehr als das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht vorsieht. Unser verlängertes Rückgaberecht gibt dir 30 Tage Zeit, in der du deine neue Technik entspannt ausprobierst und sie bei Nichtgefallen kostenfrei an uns zurücksendest. – Und so funktioniert's:

Schritt 1:
Fordere deinen Rücksendeaufkleber über diesen Link an. Gib dabei deine aktuelle Auftragsnummer im Referenzfeld an.

Schritt 2: Sende das originalverpackte Produkt mit einer geeigneten Umverpackung und einer Rechnungskopie bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware kostenfrei an uns zurück. Hast du das Produkt in einem unserer Cyberport Stores gekauft, kannst du es hier zurückgeben.

Schritt 3: Nach positiver Prüfung überweist Cyberport die Gutschrift des Kaufbetrages auf dein Konto.
 
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@XN04113
Den wichitigsten Part hast du vergessen zu kopieren:

Bitte beachte: Dieses Angebot gilt nur für Privatkundinnen und Privatkunden. Du kannst dein Produkt an uns zurücksenden, wenn du das Produkt online, telefonisch oder im Cyberport Store gekauft hast. Die Nutzung der Ware ist innerhalb des 30-tägigen Rückgabezeitraums auf die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise beschränkt. Die Ware muss sich in der Originalverpackung befinden und inklusive originalem Lieferumfang zurückgesendet werden.

Quelle: https://www.cyberport.de/service/ruecksendungen-und-produktservices/verlaengertes-rueckgaberecht.html
 
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Okay also wenn man das von @JumpingCat und @XN04113 zusammen fasst hat sich der Store Mitarbeiter exakt an die Regeln gehalten ... denn da steht ja, man kann auch im Store zurückgeben aber Erst nach Positiver Prüfung wird der Kaufbetrag per Überweisung auf dein Konto erstattet.

@XN04113 da steht dass die Rückgabe auch für im Store gekaufte Dinge gilt, was hier tatsächlich der Wichtigste Teil ist.
 
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Kunde hat kein Widerrufsrecht, aber Cyperport gibt einen 30 Tage Rückgaberecht, was Sie freilwillig geben. Ergo können die auch die Bedienung bestimmen und wenn das Geld erst nach 14 Tagen zurückgeht nach Prüfung dann ist das so.
 
@XN04113 : Es gilt im Geschäft "gekauft wie gesehen ohne Umtauschrecht". Das "gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht" gilt nur für online abgeschlossene Käufe weil man die Ware vorher nicht begutachten kann.
Daher kommt die Verlängerung die von dir zitiert wird so rüber als würde das nur für Online-Einkäufe gelten und nicht für das Ladengeschäft vor Ort.

Stichwort: Fernabsatzgesetz
 
Pyrukar schrieb:
da steht dass die Rückgabe auch für im Store gekaufte Dinge gilt, was hier tatsächlich der Wichtigste Teil ist.
Das dort beschriebene Rückgaberecht ist allerdings eine zusätzliche Leistung. Das Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Das steht dort ebenso:
Im Übrigen gelten die Voraussetzungen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht bleibt von diesem Angebot unberührt.

Kurz: Im vorliegenden Fall gibt kein Widerrufsrecht sondern nur das "Verlängerte Rückgaberecht" als freiwillige Leistung von Cyberport.
Und das Verfahren ist halt ebenso genau beschrieben:

Schritt 1: Fordere deinen Rücksendeaufkleber über diesen Link an. Gib dabei deine aktuelle Auftragsnummer im Referenzfeld an.

Schritt 2: Sende das originalverpackte Produkt mit einer geeigneten Umverpackung und einer Rechnungskopie bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware kostenfrei an uns zurück. Hast du das Produkt in einem unserer Cyberport Stores gekauft, kannst du es hier zurückgeben.

Schritt 3: Nach positiver Prüfung überweist Cyberport die Gutschrift des Kaufbetrages auf dein Konto.

Schritt 1 kann man sich hier sparen. Schritt 2 ist erfolgt. Schritt 3 findet gerade statt. Alles genau beschrieben und aus meiner Sicht in Ordnung. Cyberport bestimmt hier halt den Umfang des freiwilligen Angebotes. Rein rechtlich gibt es halt kein Rückgaberecht für Käufe im Laden.
 
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JumpingCat schrieb:
@XN04113 : Normalerweise gilt im Geschäft "gekauft wie gesehen ohne Umtauschrecht". Das " gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht" gilt nur für online abgeschlossene Käufe weil man die Ware vorher nicht begutachten kann.
Zitat "Hast du das Produkt in einem unserer Cyberport Stores gekauft, kannst du es hier zurückgeben."
 
… unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, …
Zu anderen Punkten:

Unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern – wenn sie die Ware zu ihrer Sicherheit prüfen, der Vorgang erst nach ein paar Tagen abgeschlossen ist, sie dann aber auszahlen oder überweisen, bleibt es eine unverzügliche Handlung.

Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion: Euro in bar. Bare Euro sind das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, aber Euro als Buchgeld wird allgemein als Zahlungsmittel betrachtet. Die baren Euros unterscheiden sich darum aus Sicht von Cyberport wohl nicht vom Buchgeld. Dein Vorteil: Du musst nicht nochmal hin und kannst das Bargeld am Bankautomaten oder der Supermarktkasse holen. Deren Vorteil: Sie brauchen keine Unterschrift von Dir auf einer Quittung, die sie erst ausfüllen/drucken müssen, um sie dann der Buchhaltung als Beleg vorzulegen.
 
Ich finde die Regel eigentlich sehr kullant ... ich hatte mal bei einer anderen Kette (80% Online / 20% Stores umsatz) wo es eine Solche Regel nicht gab und ich einen CPU Kühler kaufen wollte der laut Datenblatt gerade Press in mein Case gegangen ist. Ich habe vor dem Kauf im Store gefragt, ob ich es, sollte es nicht passen, zurückgeben kann und die antwort war ein klares Nein.
Was jedoch abgedeckt war, war ein Online Kauf mit Pick up im Store ... :) na ja genau so habe ich das dann auch gemacht.

@XN04113 Okay, sorry ... da habe ich wohl in deinem Text ein "Online" for den Store gesetzt ... weil ich genau das erwartet habe ... mein Fehler.
 
@dx1 Die Widerrufsbelehrung ist hier aber uninteressant. Sie wäre es nur, wenn Online (oder telefonisch) gekauft. Im Store gekauft, greift eben nur das Verlängerte Rückgaberecht als freiwillige Leistung des Händlers unter den aus meiner Sicht transparent kommunizierten Bedingungen:

Rückgabe und Auszahlung (auf Bankkonto) nach Prüfung.
 
@kachiri Ich bin mir sicher, dass ich mit "zu anderen Punkten" eingeleitet habe. Was bringt es, dem Threadstarter (heißt das hier so?) das Selbe zum wiederholten Mal zu schreiben?

Ich hab gelesen, dass cyberport sich zu lange Zeit lassen will ("1-2 Wochen!!!"), das Geld womöglich in Fremdwährung zurück zahlen möchte und deshalb vielleicht die Polizei gerufen werden muss.
 
Was bringt es dem TE das Widerrufsrecht zu erklären, wenn er keines hat?
 
Was bringt es, ihm das zu erklären, statt auf seine eigentliche Sorge einzugehen?

Ich hab dem TE jedenfalls nicht das Widerrufsrecht erklärt.
 
emericax schrieb:
Was macht man denn in so einem Fall? Polizei rufen? Es war kein Filialleiter vor Ort.
Ich bin dann samt Tastatur wieder gegangen..

Dann gehen wir doch auf seine Frage ein:

Nein. Du gehst nicht zur Polizei. Du überlegst, ob du die Tastatur behalten willst oder nicht - und wenn nicht, nutzt du das Angebot der "Verlängerten Rückgabe" von Cyberport und akzeptierst deren Bedingungen (Prüfung und Rückzahlung des Kaufpreises bei erfolgreicher Prüfung auf dein Bankkonto)
Das sind deine zwei Wahlmöglichkeiten.

Es liegt kein Rechtsverstoß vor und schon einmal gar keine Straftat. Die Polizei wäre hier auch im Falle eines abgelehnten Widerrufs, wenn man denn Anspruch darauf hätte, nicht die richtige Ansprechpartnerin, sondern höchstens ein Anwalt.
 
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