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Du hast also eine Tastatur in einem Ladenlokal gekauft, vor Ort an der Kasse bar bezahltemericax schrieb:ich habe mir letztens bei einem Cyberport Store vor Ort eine Tastatur in Bar gekauft. Diese wollte ich heute
innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist zurückgeben (Kein Gewährleistungsfall).
und willst den Artikel jetzt wegen Nicht-Gefallen wieder zurückgeben. OK.
Widerrufsrecht gilt für online-Käufe im Internet oder von mir aus auch telefonische Bestellungen, aber nicht für Käufe in einem Ladenlokal.
Fällt hier also komplett weg. Ein 14tägiges Widerrufsrecht hättest du ausschließlich bei Käufen außerhalb eines Ladenlokals.
Du hattest im Laden genug Zeit und Gelegenheit die konkrete Ware auf Gefallen zu prüfen.
Cyberport bietet aber rein freiwillig ein Rückgaberecht von 30 Tagen ab Kauf an.
Das ist nichts gesetzlich vorgeschriebenes. Normalerweise hast du beim Kauf in einem Ladenlokal gar kein Rückgaberecht.
Es sei denn es ist ein Gewährleistungsfall, was ja hier ausdrücklich nicht der Fall ist.
Nach Prüfung der Ware überweist Cyberport dir dein Geld zurück.
Wolltest du nicht, bist mit deiner gekauften und bezahlten Tastatur wieder gegangen.
Ich sehe nicht wo Cyberport hier irgendwas falsch gemacht hätte.
Ganz im Gegenteil wird dir kulanterweise sogar ein 30tägiges Rückgaberecht eingeräumt.
Natürlich zu den Konditionen, die Cyberport vorgibt, weil eine rein freiwillige Leistung.