L
Lubber
Gast
Ja, dass siehst Du richtig, da das Gericht Ermittlungs- und Dienstpflichten nach § 184b V StGB für Bundestagsabgeordnete als nicht anwendbar ansieht, war logischerweise jeglicher Besitz und Beschaffung privater Natur, allerdings ohne sexuelles Interesse.
Tauss hat sich also strafbar gemacht und hat auch dahingehend grobes Unverständnis für unser Strafgesetz gezeigt, allerdings nicht weil er pädophil ist, sondern einfach aus verkanntem Rechtsverständnis.
Die Argumentation dazu ist von beiden Seiten, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, höchst polemisch geführt worden, gut also, dass es nun wahrscheinlich vorbei ist.
Tauss hat sich also strafbar gemacht und hat auch dahingehend grobes Unverständnis für unser Strafgesetz gezeigt, allerdings nicht weil er pädophil ist, sondern einfach aus verkanntem Rechtsverständnis.
Die Argumentation dazu ist von beiden Seiten, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, höchst polemisch geführt worden, gut also, dass es nun wahrscheinlich vorbei ist.
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