Tchibo will Gerät nicht ersetzen

Point Loma

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Hallo,

ich hatte ein Acer A500 gebraucht gekauft, das nach wenigen Monaten einen defekt aufwies. Zu Acer geschickt -> kann nicht repariert werden -> Tchibo (dort wurde das Gerät gekauft) wird das Gerät ersetzen.

Tchibo sagt dazu jedoch folgendes:

Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir entschuldigen uns für die lange Bearbeitungszeit.

Wie Sie uns mitteilten, können Sie keinen Kontakt mehr zum eigentlichen Käufer herstellen, um den Kaufpreis bei Retoure erstattet zu bekommen.

Eien Auszahlung kann immer nur an den Besitzer des Kundenkontos erfolgen. Wir verstehen, dass Sie die Erstattung des Kaufpreises erwarten, da Sie den Artikel auch bezahlten. Aber wir sehen leider keine Möglichkeit, Ihnen das Geld auszuzahlen.
Das kann nur Herr ***** selber veranlassen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Ausführungen nachvollziehen können und wir mit Ihrem Verständnis rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Tchibo.de-Team

Wie gesagt, ich habe das Gerät gebraucht. Zu dem Besitzer des Kundenkontos lässt sich kein Kontakt herstellen! Irgendjemand eine Idee, was ich noch versuchen könnte? Es geht hier immer hin um 400 Euro.

Liebe Grüße und danke für die Unterstützung!
 
Was soll denn hier noch helfen außer eben den ursprünglichen Käufer ausfindig zu machen?
 
Ohne jetzt eine fachlich fundierte Aussage zu tätigen, mein gesunder Menschenverstand sagt mit, das Tchibo da schon ganz richtig handelt und dich auf den eigentlichen Käufer verweist.

Wieso hast du das eigentlich in der Email mit angegeben? Hast du keinen Kaufbeleg? Du bleibst mit Infos aber auch eher spärlich, was hat es denn mit diesem Kundenkonto auf sich?
 
Was ist denn das für eine Antwort von Acer "kann nicht repariert werden".
Sollte da nicht mehr kommen?
Die Garantie (sofern noch nicht abgelaufen) kommt ja nicht von Tchibo, sondern von Acer.
 
Naja nicht jeder Händler, jedes Unternehmen akzeptiert eine Übergabe/Abtrettung des Garantieanspruchs an Dritte. Den der Anspruch auf Gewährleistung und Garantie, diesen besitzt noch immer der ürsprüngliche Käufer sofern er dir nicht schriftlich, beim Kauf bestätigt hatte das zum Kauf selbst auch alle Ansprüche gehören.

Es gibt einen Praezedenzfall aus Muenchen, bei dem ein Automobilhersteller die Gewaehrleistung in einem Schadensfall beim zweiten Halter eines Fahrzeuges verweigerte und vor Gericht Recht bekam. Denn der Erstkaeufer des Wagens hatte per Kaufvertrag nur den Wagen veraeussert, nicht aber SEINEN Anspruch an dem verbleibenden Jahr Garantie. Jenes Urteil wird regelmaessig bei aehnlich gelagerten Faellen herangezogen.

Was dir also bleibt, ist nur der Versuch mit dem Verkäufer in Kontakt zu kommen und das klären zu versuchen.
 
Wenn ich richtig informiert bin, kennt die deutsche Rechtsprechung keine "Präzedenzfälle", von daher kann man das Urteil mit dem Automobilhersteller nicht auf Tchibo übertragen.
 
Das ist schon richtig, es gibt in Deutschland keine "Präzedenzfälle" wie in Amerika aber dennoch kann man sich auf ein bereits gültiges Urteil berufen. Und dieses wird dann vom entsprechenden Richter mit beachtet bei seiner Urteilsentscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich richtig informiert bin, kennt die deutsche Rechtsprechung keine "Präzedenzfälle"
was wiederum mir neu wäre, da ja ständig durch die Nachrichten geht (z. B. bei WISO), dass man sich auf Fall xy berufen soll!
Bin aber auch kein Rechtsverdreher und in diesem Sinne - "auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand".....

edit: BINGO
Danke an funcof - das wirds sein.....
 
sich auf ein Urteil "berufen" und ein Präzedenzfall (im klassischem Sinne), da liegt schon ein Unterschied

würde man sich auf Präzedenzfälle stützen, so würde man das neue Urteil zwingend auf dem Alten aufbauen und genauso entscheiden. (es gibt in Amerika kaum ein Richter der entgegen solcher Fälle sein Urteil spricht).

sich auf ein Urteil "berufen", ist dann schon eher das es mit bei der Urteilsverkündung einfließt aber nicht Ausgangsentscheidend ist

so verstehe ich das zumindestens.
 
es gibt hier genau zwei wege:
1. kulanz des händlers
2. ursprünglichen käufer ausfindig machen

da beides nicht funktioniert, kannst du hier nichts machen. schade, aber es ist nunmal so.
 
Was ich mich frage, warum kann man mit dem ursprünglichen Käufer keinen Kontakt aufnehmen?
 
blümli schrieb:
Was ich mich frage, warum kann man mit dem ursprünglichen Käufer keinen Kontakt aufnehmen?

Das frage ich mich hier auch gerade, denn grundsätzlich weiß ich doch, von wem ich etwas gekauft habe.
 
Ich habe das Gerät gebraucht gekauft, das Gerät war aber wieder rum gebraucht gekauft worden. Ich habe nur den Kontakt zu dem, wo ich ihn gekauft habe. Seiner Aussage nach kann er keinen Kontakt mehr herstellen. Tchibo sagt das selbe.

Acer kann das Gerät nicht reparieren, weil es keine Ersatzteile mehr dafür gibt (Display defekt). Deshalb der Verweis an Tchibo.

Die Rechnung besitze ich. Ich wollte das ganze erst telefonisch klären, aber die haben dann gesagt, dass ich ne Email schreiben soll, weil das gesondert geklärt werden muss. Deshalb habe ich das in der Email angegeben.
 
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