Telefonat Aufnehmen mit iPhone?

Ist das nicht eh illegal, wenn der Gesprächspatner nichts davon weiß?
Und ich glaube nicht, dass es dafür ohne Jailbreak ne App gibt, da das, denke ich, nicht von Apple geduldet werden würde und wahrscheinlich ziemlich stark in das OS eingreift.
 
Frag doch mal beim BKA an :D. Vielleicht haben die ja ein paar Gespräche gespeichert.
 
Was soll daran illegal sein?
Man hört nichts von dritten ab, sondern sein eigenes Gespräch.

Man kann sowas vor Gericht nicht verwenden, illegal ist es aber nicht, wenn der andere nichts weiß.

Und warum soll das stark ins OS eingreifen?

Beim iPhone müsste das ganz intuitiv wie alles gehen.
Wenn du gar nicht mehr weißt frag doch siri.
 
@timo82: Illegal siehe oben celi2

Ins OSs greift es, denke ich, ein, weil eine App bestimmt nicht den Datenverkehr von den Gesprächen einfach so überwachen kann.
 
Also beim Nokia ist es während dem gespräch ohne probleme möglich, ist im kurzwahlmenü.

Illegal ist es auch nicht, selbst bei den meisten Callcentern wird gesagt das alle Gespräche AUFGENOMMEN werden zu schulungszwecken, falls man das NICHT aufgenommen mächte soll das dem Berater am anfang des Gespräches gesagt werden das man damit nicht einverstanden ist.
 
ja es ist aber illegal, wenn es ohne der Kenntnis des Aufgenommenen geschieht. Hätte jemand diese Möglichkeit bei einem Nokia ohne die Kenntnis des Gesprächspartners aufgezeichnet hätte, hätte sich dieser jemand strafbar gemacht.
 
SB94 schrieb:
@timo82: Illegal siehe oben celi2

Das ist Quatsch.

Du darfst keine Leitungen anzapfen und irgendwas aufnehmen, was nicht für dich bestimmt ist.

Eigene Telefonate mitschneiden ist nicht strafbar.

Es zählt nur vor Gericht nicht als Beweismittel.

Wenn das Mitschneiden illegal wäre, so müsste man alle Anrufbeantworter, Mailboxen und co verbieten.

In WM 6.5 gab es übrigens so eine Software.
 
Illegal ist es auch nicht, selbst bei den meisten Callcentern wird gesagt das alle Gespräche AUFGENOMMEN werden zu schulungszwecken, falls man das NICHT aufgenommen mächte soll das dem Berater am anfang des Gespräches gesagt werden das man damit nicht einverstanden ist.

Eben, es wird DIR GESAGT !

Weiß dein Gegenüber nichts von der Aufzeichnung, verstößt das gegen geltende Datenschutzrichtlinien und ist damit schlicht und ergreifend nicht legal.

Du bist verpflichtet, deinem Gesprächspartner zu sagen, dass du das Gespräch aufzeichnest.

Andernfalls kann er dich sogar wegen Verletzung der Privatsphäre verklagen.. mal so nebenbei...

Und so ganz nebenbei: Das gilt auch für Telefonate auf Lautsprecher.. weiß der Gegenüber nicht, dass jemand mithört, und er würde irgendeinen Verstoß zugeben, ist diese Aussage vor Gericht nichtig, da er nicht wusste, dass jemand anderes als der Gesprächspartner zuhört.

@timo82:

Das Beispiel mit Mailbox / AB ist sinnfrei. Denn auch dort wird klar gesagt, HINTERLASSEN SIE EINE NACHRICHT. Dort wissen alle Bescheid, dass ab den Ton aufgezeichnet wird...
 
Zuletzt bearbeitet:
@timo82: Da weiß der Gesprächspartner ja, dass es aufgezeichnet wird.
Ich zitiere einfach mal Wikipedia:
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist allgemein laut Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) in Deutschland verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist in Deutschland nur unter ganz besonderen Bedingungen gestattet. Allgemein bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer.
[...]
 
thealex schrieb:
Eben, es wird DIR GESAGT !

Weiß dein Gegenüber nichts von der Aufzeichnung, verstößt das gegen geltende Datenschutzrichtlinien und ist damit schlicht und ergreifend nicht legal.

Du bist verpflichtet, deinem Gesprächspartner zu sagen, dass du das Gespräch aufzeichnest.

@timo82:

Das Beispiel mit Mailbox / AB ist sinnfrei. Denn auch dort wird klar gesagt, HINTERLASSEN SIE EINE NACHRICHT. Dort wissen alle Bescheid, dass ab den Ton aufgezeichnet wird...

Als Privatperson kann dir alles mögliche gesagt werden. Solange du nicht unterschreibst bringt dir das ganze gar nichts.

Ich kann auf meienn AB auch reden, dass das Anhören dieser Ansage mit 1 Mio Euro in Rechnung gestellt wird. Meinst du, dass du dann einen rechtsgültigen Vertrag mit mir hast, wenn du das hörst? Natürlich nicht.

Bei Firmen ist das anders.

Eigene Telefonate haben auch nichts mit dem Geheimbereich des SGB zu tun.
 
Als Privatperson kann dir alles mögliche gesagt werden. Solange du nicht unterschreibst bringt dir das ganze gar nichts.

Ich kann auf meienn AB auch reden, dass das Anhören dieser Ansage mit 1 Mio Euro in Rechnung gestellt wird. Meinst du, dass du dann einen rechtsgültigen Vertrag mit mir hast, wenn du das hörst? Natürlich nicht.

Bei Firmen ist das anders.

Eigene Telefonate haben auch nichts mit dem Geheimbereich des SGB zu tun.

Du Wirfst hier alles durcheinander... Keiner redet von rechtsgültigen Verträgen... Bei einem AB / Mailbox ist die Funktion bekannt, dass diese deine Ansage speichert. Nur darum gehts. Du kannst nicht auf den AB sprechen und nachher sagen, du hättest nicht gewusst, dass aufgezeichnet wird.

Deine Sichtweise ist einfach FALSCH. Das heimliche (nicht angekündigte) Mitschneiden von Telefonaten ist in Deutschland NICHT ERLAUBT.

Wie gesagt, kannst du dafür vor Gericht gezogen werden und wirst gnadenlos untergehen... aber leg's halt drauf an ;)

Eigene Telefonate haben auch nichts mit dem Geheimbereich des SGB zu tun.

Es geht auch nicht um dich, sondern um den Gesprächspartner.. wenn du mit dir selbst telefonierst, magst du recht haben, meist ist aber eine andere Person involviert...
 
Du wirst bei dieser Nummer auch gar keinen Nachweis haben dass du legal aufzeichnest.

Ein Beispiel:

Du rufst mich an und fragst mich, ob du aufzeichnen darfst.

Ich sage: Ja darfst du.

Du beginnst die Aufnahme und stoppst sie mit dem Gesprächsende.

Im Anschluss verklage ich dich, weil du mein Gespräch ohne mein Wissen aufgenommen hast.

Was willst du dann tun? Du hast keine Einverständniserklärung von mir, gar nichts.

Im Übrigen gibts auch Mailboxen, die nicht klar besprochen sind und dem Anrufer nicht klar ist, dass aufgezeichnet wird.

Was eindeutig verboten ist, ist Leitungen abhören udn Gespräche von Dritten mitzuschneiden.

Auch bei Callcentern wird schon aufgenommen, bevor du zugestimmt/abgelehnt hast.
 
Auch bei Callcentern wird schon aufgenommen, bevor du zugestimmt/abgelehnt hast.

Dort wird die Aufzeichnung abgebrochen, sobald du es dem Mitarbeiter zu Beginn sagst. (Zumindest bei den, die sich an geltendes Recht halten).

Du beginnst die Aufnahme und stoppst sie mit dem Gesprächsende.

Ist Quark, auch hier wäre die Aufnahme schon gestartet, und die Frage natürlich mit auf dem Band. Lehnst du ab, wird sie abgebrochen. Somit ist deine klare Zusage zu hören.

Im Übrigen gibts auch Mailboxen, die nicht klar besprochen sind und dem Anrufer nicht klar ist, dass aufgezeichnet wird.

Hier gehts um den Allgemeinen Zustand, dass Mailboxen und AB's dazu existieren, Nachrichten aufzunehmen. Kein Gericht dieser Welt würde einer Klage Recht geben, weil ein AB deine Nachricht aufgezeichnet hat. Hier gilt der Grundsatz des gesunden Menschenverstandes, um zu erkennen, wofür solche Geräte vorhanden sind.


Das Mitschneiden ist und bleibt verboten, auch wenn einige immer wieder versuchen, Gesetzestexte einer Eigeninterpretation zu unterziehen.
 
Gegenbeispiele:

Ich rufe jemanden an, zeichne nur meinen Gesprächsteil auf, in dem ich sage, dass alles ab einem Signalton aufgezeichnet wird.
Signalton kommt, er kann nun widersprechen oder es hinnehmen.

oder

Das erste was ich sage ist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, so dass der Gesprächspartner sofort weiß, dass es aufgezeichnet wird und keine Chance hat etwas, außer "Hallo" vorher zu sagen.

oder

Ich frage bevor die Aufnahme beginnt, ob es erlaubt ist und wiederhole diese Frage zur Eigenabsicherung nach dem Beginn der Aufnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine vergleiche hinken einfach nur gewaltig.

Es ist verboten, Punkt, Ende, aus.
 
thealex schrieb:
Dort wird die Aufzeichnung abgebrochen, sobald du es dem Mitarbeiter zu Beginn sagst. (Zumindest bei den, die sich an geltendes Recht halten).

Dann hast du trotzdem etwas aufgenommen, ohne dass ich davon gewusst habe und das wäre laut deienr Meinung strafbar.

Ob du abbrichst oder nicht ist dann doch egal.
 
Bei den Callcentern wird immer vor Gesprächsbeginn gesagt, dass aufgezeichnet wird.

Nimm es einfach hin.
 
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