Sehr geehrter Herr
XXX,
Ihre Nachricht vom 22.10.2018 00:00:00 zur Rufnummer 01521898251252 ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen EB-01384058 geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.
Sie schildern in Ihrer Beschwerde, dass Sie mehrfach von der Rufnummer 01521898251252 angerufen wurden. Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei diesen Anrufen um Anrufversuche eines Call-Centers unter Verwendung eines automatischen Wählprogramms (sog. predictive Dialer) gehandelt haben.
Erlauben Sie uns zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen.
Derzeit wird geprüft, mit welchen Maßnahmen die Bundesnetzagentur der von Ihnen geschilderten Belästigung begegnen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie in der Zwischenzeit nur auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen: Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner. Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
An dieser Stelle bedanken wir uns für die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Sollten Sie zukünftig Hinweise auf Rufnummernmissbrauch oder unerwünschte Werbeanrufe erhalten, zögern Sie bitte nicht, diese der Bundesnetzagentur zu melden. Nutzen Sie bitte dazu die auf unserer Internetseite
www.bundesnetzagentur.de bereitgestellten Online-Formulare. Des Weiteren finden Sie hier aktuelle Hinweise und allgemeine Informationen.
Soweit Sie mit Ihrer Beschwerde gleichzeitig den Erhalt eines unverlangten Werbeanrufs anzeigen, wird dieser Sachverhalt gesondert verfolgt.
Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der unten genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 21
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Tel. 0291/9955–206
Fax 0291/9955-180
www.bundesnetzagentur.de