Telekom belästigt uns nach Kündigungsschreiben.

Inzwischen kann man mit der DSGVO extrem Wirkungsvoll durchgreifen. Bei den vorhandenen Strafen trauen es sich die seriösen Unternehmen nicht mehr :D.
 
Und nochmal... Das hat nichts mit DSGVO zu tun, aber schön dass mit Buzzwords um sich geschmissen wird.

Telefonwerbung ist schon seit Mitte der 90er durch das BDSG geregelt und auch da gab es schon Strafen.

In ALLEN Verträgen ist auch der Widerspruch zur Telefonwerbung (oder eher, jedlicher Werbung) geregelt. Schriftlich, mündlich, elektronisch, völlig egal. Man muss es nur tun.
 
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Auch vorher konnte man sich nach dem ersten erfolglosen Mal direkt an die Datenschutzbeauftragten wenden, auch sehr wirksam ;)
 
Das ist typisch für die Telekom seine Bestandskunden zu benachteiligen. Warum schalten die denn nicht von 384kb/s auf das derzeit machbare um? Nein da lassen die die mindest Geschwindigkeit weiter für den Anschluss laufen, bis der Kunde kündigt. Die wollen neue Verträge verkaufen mit Mindestvertragslaufzeit, ist doch klar. Fakt ist man muss kündigen bzw. die Kündigung androhen um schnellere Leitungen zu bekommen. Es ist schlichtweg unglaubhaft, das gerade jetzt bei Kündigung auf einmal 100Mit/s möglich sein sollen. Das war schon zuvor möglich, würde ich mal behaupten.
 
@anexX

Haben eine Gigabit Leitung gebucht die demnächst freigeschaltet wird (Glasfaser)
 
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Sollten die wieder anrufen, dann werde ich dort einen Thread aufmachen. Hab gar nicht dran gedacht, danke! Oder kann kann man diesen hier verschieben?

Aber man kommt sich halt verarscht vor. Alle Nachbarn haben noch DSL 384. Nach der Kündigung ist plötzlich viel mehr möglich? Nie wieder Telekom.
 
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hildefeuer schrieb:
Das ist typisch für die Telekom seine Bestandskunden zu benachteiligen. Warum schalten die denn nicht von 384kb/s auf das derzeit machbare um? Nein da lassen die die mindest Geschwindigkeit weiter für den Anschluss laufen, bis der Kunde kündigt.

Na weil das ganz normales deutsches Vertragsrecht ist und eine einseitige Umstellung einen Vertragsbruch darstellt und somit strafbar wäre (pacta sunt servanda). Es bedarf eines neuen beidseitigen Vertrages, wenn sich die Serviceleistung (bandbreite) ändert. Heißt, der Anschlussinhaber müsste dem neuen Angebot der Telekom zustimmen, bevor diese Änderungen am bestehenden Service vornehmen.
 
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mesohorny schrieb:
Na weil das ganz normales deutsches Vertragsrecht ist und eine einseitige Umstellung einen Vertragsbruch darstellt und somit strafbar wäre (pacta sunt servanda)
Mal jemand der es versteht, ich glaub's ja kaum :D

Wobei in vielen Verträgen und/oder AGB heute auch eine Klausel enthalten ist dass die Anschlüsse automatisch umgestellt werden können, wenn dadurch für den Verbraucher kein Nachteil entsteht. So war es mal bei KDG vor ein paar Jahren, die haben unsere Leitung automatisch von 2000 auf 16000 aufgewertet.

PS: Man kann auch so mal dort anrufen und nach Angeboten fragen, oft haben die auch so mal was da.
 
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XxTurricaNxX schrieb:
@anexX

Haben eine Gigabit Leitung gebucht die demnächst freigeschaltet wird (Glasfaser)

Aus Interesse: Bei welchem Provider und mit welchen Bereitstellungskosten?
 
Vereinigte Stadtwerke. Ca 200€
 
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