Testbericht Dell 2407WFp Revision A04

Letzter Versuch, glaubt es oder nicht.

Auszug aus den Dell AGB´s

7.
Ansprüche bei Sachmängeln Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung...ist Dell abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.....

BGB § 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


dazu:


(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


Absatz (3) bleibt Ermessenssache und bedarf ausführlicher klärung. Da ich aber die Aussage von Dell hatte, ich bekäme als Privatkunde ein Neugerät, dürfte die unter (3) erwähnten "unverhältnismäßigen Kosten" für Dell wohl eher nicht anfallen, wenn sie ein Neugerät statt eines reparierten liefern.

Warum sollte man die AGB´s also modifizieren, wenn kein Unterschied besteht. Dann könnte man sie auch lassen;)
Speed007 hat den Absatz genau auf den falschen bezogen, nämlich auf den Verbraucher. Der Absatz bezihet sich aber auf den Händler! Der Unterschied sollte jetzt endlich deutlich sein.

So long
Slimer
 
@slimer: Vielen Dank!

Ich frage mich nur gerade wo da der Unterschied ist. Für mich sieht es so aus, als würde Dell die Gewährleistung bei Verbrauchern auch auf Unternehmen anwenden?

BGB erzwingt auch nicht ein Neugerät, sondern überlässt lediglich die Wahl zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung dem Verbraucher (in den Dell AGBs §7 hat Dell die Wahl, darni unterscheiden sie sich wohl).

Falls Du innerhalb von 14 Tagen ein Mangel hast empfehle ich dir ohnehin bei jedem Monitor - von Widerrufsrecht Gebrauch machen und neu kaufen. Meiner Erfahrung nach sind über 90% der gelieferten Ersatzmodelle schlechter.
 
Ich habe doch eindeutig geschrieben, dass die Dell AGB´sich nicht auf Verbraucher sondern auf Händler (Reseller) beziehen. Für Verbraucher gilt nur §439 des BGB. Somit hast du doch den Unterschied. Les doch mal bitte genau, was ich oben geschrieben habe.

Da steht doch: Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung...somit ist Dell abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.....

Laut §439 liegt die Wahl beim Käufer. Das ist der große Unterschied. Als "nicht Verbraucher" hast du nicht die Möglichkeit der Wahl und als solcher wirst du bei Dell gesehen, wenn du dein Gerät über einen Reseller bezogen hast, denn der hat es ja bei Dell gekauft, nicht du.
 
Zuletzt bearbeitet:
@slimer: Eben, das sehe ich ja auch so, und was steht bei BGB (?): Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Und in den Dell AGBs (?): ...ist Dell abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Unterschied:
- Laut BGB hat der Verbraucher die Wahl zwischen Mangelbeseitigung oder Lieferung mangelfreuer (das heißt nicht neuer!) Sache.
- Laut Dell AGB bestimmt Dell, ob sie dem Reseller den mangel beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern.

Der einzige Unterschied zwischen Verbrauchern (BGB) und Resellern (Dell AGB) ist somit, wer die Wahl hat. Aber mal ehrlich: Wann hattest du bei einem defekten Elektrogerät je die Wahl, wie verfahren wird? Entweder sie repariens oder schicken dir ein anderes Gerät.

Andere Modifikationen kann ich da nicht erkennen (außer solche Sachen wie Dell darf das Ding auch vor Ort reparieren).
 
Ich habe z.B. zweimal ein defektes MB direkt gegen ein Neugerät getauscht bekommen. Das ist bei mir meißt nie ein Problem gewesen. Die Wahl hat man eig. oft, meiner Erfahrung nach zumindest.

Und wie ich schon geschrieben habe, bleibt zudem die Kulanz meißt aus. Ich wette, dass die Bereitschaft auf Kulanz um einiges höher wäre, wenn es diesen Unterschied in den AGB´s nicht gäbe. Seis drum. Irgendwann werde ich ein Gerät ohen Fehler haben, hoffe ich.

Fakt ist aber, es besteht ein Unterschied. Speed007 liegt also imo falsch in der Annahme, es wäre kein Unterschied.
 
Wegen der Kulanz wird es vermutlich schon so sein, dass man Direktkunden mehr gibt (würde ich auch nicht anders machen).

Frage: Bei wem war das mit dem Neugerät? Ich habe das bisher immer nur bei kulanten Händlern (z.B. Alternate) erfahren, aber nie bei Garantieansprüchen die über den Herstellern gingen und schon gar nicht bei Monitoren (wie gesagt, selbst Eizo macht das bei den 1400EUR Monitoren nicht).
 
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