Trotz laufenden Vertrag, eine Preiserhöhung Rechtlich korrekt?

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Danke für die Info. Das habe ich jetzt tatsächlich nicht noch einmal nachgeschaut. Wenn die Preise bei den Neuverträgen auch angepasst wurden... ist es immer noch wahrscheinlich, dass man Neukundenkonditionen bekommt. Heißt: Neuer Preis vermutlich trotzdem, dafür das aktuelle Neukundenangebot mit 6 Monate frei.
Ist je nach Restlaufzeit natürlich auch eher eine semitolle Rechnung.

Insgesamt ist das halt schon ärgerlich, dass scheinbar auch bei DSL und Mobilfunk inzwischen die Preise zum Teil wieder raufgehen, nachdem es in den letzten Jahren ja eher Preiskampf gab.
Deine Vermutung mit Glasfaser könnte ein Grund sein. Glaub ich aber nicht einmal. Weil dann würde ich das gezielt nur bei Kunden machen, wo Glasfaser überhaupt eine Option ist.
 
CKxyz schrieb:
Die Rechtsprechung
Der Gesetzgeber hat es noch nicht geändert - die Auslegung der Gerichte betrifft immer nur einzelne Unternehmen und "besondere" Formulierungen in den AGB. Solange der Gesetzgeber sich nicht mal bewegt, bleiben das alles fast immer Einzelfallentscheidungen.
 
Blutomen schrieb:
die Auslegung der Gerichte
Na ja...
Die Urteile haben schon zu Änderungen geführt. Nämlich genau dazu, dass Preisanpassungen, wenn man sie als Anbieter während der Laufzeit durchführen möchte, bereits Bestandteil des Vertrages sein müssen.
Das war vorher nicht der Fall.
Preisanpassungen müssen auch begründet sein. Nachweisbar begründet. Und genau das prüfen Gerichte inzwischen dann auch. Also nicht mehr, ob es überhaupt eine Preisanpassung hätte geben dürfen. Sondern ob die Preisanpassung tatsächlich auch begründet war. Und ja, das sind dann natürlich immer Einzelfallentscheidungen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes (und zur Entlastung der Gerichte) wäre es sicher, hier ganz klar gesetzlich zu regeln, dass ein Preis über die Vertragslaufzeit eben konstant bleiben muss. Dass das halt Geschäftsrisiko ist und ich meine Preise halt entsprechend kalkuliere. Der Preis ist ja in der Regel doch sehr wesentlich bei der Entscheidung.

Ist aber auch nur meine persönliche Meinung.
 
Hmmm, wie läuft das dann andersrum. Ich kündige 1&1 an anstelle der vertr. ausgemachten 7,99€ an ab dem 01.12.2026 nur aus wirtschaftlichen Zwängen nur noch 5,99€ zahlen zu können. Sollte 1&1 damit nicht einverstanden sein, räume ich ein Sonderkündigungsrecht bis zum 15.11.2026 ein.
Eigentliche Vertragslaufzeit wäre bis 31.05.2027. Sollte keine Sonderkündigung seitens 1&1erfolgen, wird ab dem 01.12.2025 noch noch 5,99€ bezahlt.

Wäre ja das gleiche, nur umgekehrt.
 
Eigentlich ist es nicht das gleiche. Die Leistung kostet nun einmal Geld. Wenn der Anbieter die Preise erhöhen will, muss er begründen, dass die Leistung jetzt mehr kostet. Dann darf er für seine Leistung auch mehr Geld verlangen.
Bei dir ändert sich DEINE Leistungsfähigkeit. Du willst, weil DU weniger zahlen kannst, für die gleiche Leistung weniger zahlen. Das mag für dich zwar "dasselbe" sein, nur "umgekehrt". Aber faktisch sind das halt zwei komplett unterschiedliche Ansätze.

Aber ansonsten ist der nächste Unterschied: Im Vertrag steht inzwischen konsequent eine solche Preisanpassungsklausel des Anbieters. Die ist ja Grundvoraussetzung, damit das überhaupt möglich ist. Der Kunde muss bei Vertragsabschluss über diese Möglichkeit bereits informiert werden und ihr mit der Unterschrift auch zustimmen.
 
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Also wenn du grundsätzlich zufrieden bist, dann widerspreche der Preiserhöhung ohne Dein Sonderkündigungsrecht zu nutzen und warte was 1und1 macht.
 
@Child Du kannst der Preiserhöhung nur durch Kündigung widersprechen. Kündigst du nicht, wird der neue Preis berechnet. Dein "Widerspruch" hat absolut keine rechtliche Wirkung. Du könntest maximal nach der Berechnung fragen. Aber vermutlich musst du selbst dafür erst einmal klagen.
Aber was 1und1 macht, wenn du nicht kündigst, ist halt relativ eindeutig.
 
@kachiri : zu #26: Das würde ich grundsätzlich erstmal unternehmerisches Risiko nennen. Denn wenn die Bereitstellung der Leistung günstiger wird, ist das Unternehmen ja auch nicht gezwungen dies an den Kunden weiter zu geben.
Hierbei wäre zu klären, ob die einseitige Möglichkeit zu Preisanpassungen zum Nachteil des anderen Vertragspartners nicht unangemessen ist.
Das Unternehmen hat ja nach Ablauf der vereinbarten Mindest Vertragslaufzeit die Möglichkeit den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Ich weiß, ist sehr theoretisch. Aber trotzdem doch mal bedenkenswert, oder ?!?
 
Hagen_67 schrieb:
Denn wenn die Bereitstellung der Leistung günstiger wird, ist das Unternehmen ja auch nicht gezwungen dies an den Kunden weiter zu geben.
Doch. Genau das ist den AGB ebenso geregelt. Eben auch aufgrund der Urteile. Wenn der Anbieter das Recht hat, die Preise aufgrund der erhöhten Kosten teurer zu machen, muss er die Leistung tatsächlich auch billiger machen, wenn die Kosten sinken :)

Es gilt halt:
  • Symmetrieprinzip - wenn Kostensteigerungen an den Kunden weitergegeben werden, müssen auch Kostensenkungen an den Kunden weitergegeben werden
  • Transparenzgebot - die Preisanpassungsklausel muss eindeutig formuliert sein. Also unter welchen Bedingungen die Preise angepasst werden können
  • Keine Gewinnmaximierung - es ist nicht zulässig die Preise zu erhöhen um Gewinne/Margen zu maximieren
  • Bei bestimmten Verträgen darf es in den ersten vier Monaten keine Preiserhöhung geben - Dauerschuldverhältnisse, wie bspw. ein Mobilfunk- oder Internetvertrag, zählen da allerdings nicht zu
Durch die Urteile in den letzten Jahren wurde das Thema Preisanpassung schon sehr konkret "geregelt".
 
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