TV- & Radio-Tunerkarten GEZ pflichtig?

DerKleineMuck

Lt. Junior Grade
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Nov. 2004
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jo, frage steht im topic. würde mich interessieren. gut wär wenn jemand seine antwort gleich mit konkreten auszügen aus gesetzestexten/verordnungen/whatever belegen.
thx
 
Das brauchst du nicht irgendwo nach zu lesen. Empfangsfähige Geräte sind grundsätzlich
immer bei der GEZ an zu melden! Selbst, wenn du z.B. im Auto ein Radio eingebaut hast,
wo noch nichtmal die Autoradio-Antenne angeschlossen ist, musst du zahlen, denn das
Gerät ist empfangsbereit. Sprich also auch bei deiner TV-Karte besteht Anmeldepflicht,
sofern du nicht von der Gebühr befreit bist, auch wenn die Karte nicht an das bestehende
TV Netz angeschlossen ist.

/edit
http://www.gez.de/ungezwungen03.html
 
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DerKleineMuck schrieb:
jo, frage steht im topic. würde mich interessieren. gut wär wenn jemand seine antwort gleich mit konkreten auszügen aus gesetzestexten/verordnungen/whatever belegen.
thx
Link 1
Link 2
bart.gif
 
... Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist. ...
Link
kann man alles auf der Seite der GEZ nachlesen (wer suchet, der findet)
 
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