JohnWayne schrieb:
@Bombwurzel
Du kannst doch nicht einerseits kritisieren das die gez auch Gebühren von Personen einzieht die die öffentliche rechtlichen Programme gar nicht nutzen,und dann vorschlagen das es aus Steuern finanziert werden soll. Steuern sind per Definiton ja Geldleistungen die keine direkte Gegenleistung zur Folge haben. Mehr Gerechtigkeit wirst du mit dieser Lösung also nicht erreichen. Höchstens insofern das die ganzen Schwarzseher auch bezahlen müssen
Dass öffentlich/rechtliches Programm finanziert werden muss, steht ausser Frage. Der Vorschlag einer Finanzierung durch Steuermittel stammt nicht von mir, ich habe ihn, wie andere vorgeschlagene Modelle, nur den Inhalt mit meinen Worten wiedergegeben und meine persönliche Meinung einfließen lassen.
Die Gez geht offensichtlich nicht davon aus das jeder Haushalt auch einen Ferseher hat, sonst müsste ja auch jeder Haushalt GEZ-Gebühr zahlen. In diesem Falle wären die Gebühreneintreiber ja auch obsolet, da die Gebührenpflicht von Anfang an feststeht.
Die Argumentationsführung der GEZ geht sehrwohl davon aus, wenn es darum geht, alles Erdenkliche in die Wege zu leiten, "Schwarzseher" ausfindig zu machen. Natürlich ist diese Behauptung Unfug, weshalb der vorgeschlagene "Umkehrschluss" auch bestenfalls als Diskussionsgrundlage dient.
Bei Umlegung auf die Lohnsteuern hätte es auch zur Folge das die Gebühren aber trotzdem wieder nur einen Teil der Bevölkerung aufgebürdet würden welches wiederum ungrecht wäre.
Das wäre keinesfalls ungerecht. Wie nachzulesen ist, ist der Anspruch auf öffentlich/rechtliche Medien im Grundgesetz im Allgemeinen, und im Rundfunkstaatsvertrag im Speziellen gesetzlich geregelt. Er ist also, wenn man so möchte, eine Dienstleistung des Staates, wenn diese auch von jeglicher Art staatlicher Beeinflussung frei ist (so zumindest die Theorie).
Die Wahrung deiner anderen Grundrechte wird übrigens auch aus Steuereinnahmen finanziert. Oder hat dich ein Polizist auf der Straße schon mal angesprochen, ob du schon GEZahlt hast? Meines Wissens muss man nicht noch extra bezahlen um in den Genuss des Grundgesetzes zu kommen. Soweit mir bekannt ist, genügt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Auf deine Krtik der GEZ am Grundgesetz haben hier schon mehrere Personen geantwortet (137,141,154). Eine Antwort bist du noch schuldig geblieben (wenn ich sie nicht überlesen habe)
Das Grundgesetz kann jeder selbst nachlesen und interpretieren.
Im Gesetz wird eben nicht festgelegt das frei zugängliche Informationen auch kostenlos seien müssen.
Wie schon oben geschrieben, wird die Wahrung deiner Grundrechte gemäß Grundgesetz durch Steuern finanziert und das Recht auf freien Zugang zu Information ist ein Grundrecht nach Art. 5 GG.
Wenn dem Staat diese Recht zu teuer wird, dann helfen entweder Steuererhöhungen oder eine anderweitige Finanzierung. So zum Beispiel könnten sich die öffentlich/rechtlichen ebenso durch Werbung finanzieren (was deren angebliche Unabhängigkeit in Frage stellen könnte) oder man ermöglicht es den Menschen frei verfügbares Privat-Fernsehen/Radio zur Informationsbeschaffung zu nutzen. Durch die derzeitige Gebührenordnung wird jedoch genau das verhindert. Wer beispielsweise das
KOSTENLOSE Angebot RTL oder SAT1 nutzen möchte, um seinem Grundrecht nach freier Informationsbeschaffung nachzugehen, wird durch die derzeitige Gebührenregelung an der Ausübung dieses Grundrechts massiv behindert.
Soviel nochmal zur Erläuterung, an welcher Stelle sich die derzeitige Regelung am Art. 5 GG stößt.
Wenn du an den Kiosk gehst und dir eine Zeitung kaufst ist die Zeitung eben auch frei zugänglich aber nicht kostenlos.
Das Beispiel hinkt gewaltig. Zum einen gibt es keine öffentlich/rechliche Zeitung, zum anderen bekomme ich jeden Mittwoch eine kostenlose Zeitung, die mich über Neuigkeiten in meinem Wohngebiet informiert, die sich zum größten Teil aus Werbung und staatlichen Zuschüssen finanziert.
Viel treffender wäre der Vergleich, wenn du beim Kauf eines SPIEGEL noch eine SUPER-ILLU dazu kaufen müssest, egal welches der beiden Blätter du ungelesen in den Abfall wirfst.
Desweiteren müsste dir der Staat nach deiner Argumentation ja auch ein Radio und einen Fernseher bezahlen, da er dich ja sonst von den frei verfügbaren Informationen ausschliessen würde.
Wenn ich mir nachweislich keinen Fernseher leisten kann, war das zumindest bis Ende 2004 auch noch so. Das Sozialamt hat Fernseher und Radio bezahlt, sogar die in Berlin nun notwendigen DVB-T Receiver wurden jedem Sozialhilfeempfänger kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wie die Regelung jetzt aussieht, weiss ich leider nicht so genau. Mit Bezug auf den so oft zitierten Artikel 5 müsste jedoch seitens der Sozialämter eine Sonderzahlung gewährt werden.
Wie du sicherlich auch weisst, sind aus genau diesem Grund TV- und Radiogeräte in Deutschland
nicht pfändbar. Jeder Haushalt hat das Recht auf
einen Fernseher und
ein Radio.