hotzenplot
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Mustis schrieb:Genau das ist der Punkt! Deswegen kann ein Bundespolizist an der Grenze dem Flüchtling weder legal die Einreise verweigern (denn dadurch kann er logischerweise sich nicht bei den Behörden melden) noch kann er den gebrauch der Waffe damit begründen, da er zu diesem Zeitpunkt weder wissen noch prüfen kann, inwieweit der Grenzübergang hier illegal ist. .
§ 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar
Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
Er kann nur ein Illegaler werden, wenn er NACH! der Einreise sich nicht meldet und Asyl beantragt oder dieser Antrag negativ bescheinigt wird. Davor ist die Einreise schwebend legal, wie es im Beamtendeutsch so schön heißt..
sorry du solltest doch nochmal die Gesetze durchgehen. Bloss weil unter bestimmten vorraussetzung eine rechtswidrige tat nicht bestraft werden kann, heisst es noch lange nicht das es legal wird ^^
sobald man eine Land ohne gültige Papiere betritt, wird es illegal.
da manch einer sowas nicht hat, hat er die Möglichkeit ein Schengenvisum zu bekommen. nur dazu muss er sich an der EU Grenze sich regestrieren lassen ^^
Genau deshalb sind die Worte von Frau Petry und anderen so lachhaft. Sie sollten die Gesetzeslage deutlich besser kennen. Immerhin repräsentieren sie diese auch.
das gleiche würde ich dir auch raten