Übergriffe in Köln und Einstellung zur Fremdenfeindlichkeit

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Mustis schrieb:
Genau das ist der Punkt! Deswegen kann ein Bundespolizist an der Grenze dem Flüchtling weder legal die Einreise verweigern (denn dadurch kann er logischerweise sich nicht bei den Behörden melden) noch kann er den gebrauch der Waffe damit begründen, da er zu diesem Zeitpunkt weder wissen noch prüfen kann, inwieweit der Grenzübergang hier illegal ist. .

§ 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar

Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.


Er kann nur ein Illegaler werden, wenn er NACH! der Einreise sich nicht meldet und Asyl beantragt oder dieser Antrag negativ bescheinigt wird. Davor ist die Einreise schwebend legal, wie es im Beamtendeutsch so schön heißt..

sorry du solltest doch nochmal die Gesetze durchgehen. Bloss weil unter bestimmten vorraussetzung eine rechtswidrige tat nicht bestraft werden kann, heisst es noch lange nicht das es legal wird ^^

sobald man eine Land ohne gültige Papiere betritt, wird es illegal.

da manch einer sowas nicht hat, hat er die Möglichkeit ein Schengenvisum zu bekommen. nur dazu muss er sich an der EU Grenze sich regestrieren lassen ^^

Genau deshalb sind die Worte von Frau Petry und anderen so lachhaft. Sie sollten die Gesetzeslage deutlich besser kennen. Immerhin repräsentieren sie diese auch.

das gleiche würde ich dir auch raten
 
Da steht Ausländer, nicht Flüchtling. In diesem Zusammenhang ein eklatanter Unterschied...

Des weiteren steht die Genfer Flüchtlingskonvention über dem deutschen Asylgesetz. Steht ein Passus des Asylgesetzes im Konflikt zur Konvention, ist der Passus im Asylgesetz nachrangig.

Darüber hinaus habe ich nicht behauptet, es wird aus illegal legal. Ganz bewusst steht dort "schwebend! legal". Schwebend in der Rechtsprechung bedeutet, dass bis zum Zeitpunkt der Klärung ein bestimmter Sachverhalt angenommen werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ein Ausländer beantragt also Asyl und ein Flüchtling nicht , schon klar ^^

es gibt nicht nur ein Ausländerrecht, nein du hast das flüchtlingsrecht erfunden

Der zentrale Rechtsbereich des Flüchtlingsrechts ist das Asylrecht, das Recht des politisch verfolgten Ausländers
 
Zuletzt bearbeitet:
Ernsthaft? Muss man dir jetzt noch erklären, dass es verschiedene Gesetzesebenen gibt, die zueinander nachrangig sind? Und das ein Ausländer nicht zwangsweise ein Flüchtling ist? Ein Ausländer kann im Falle Deutschlands bereits ein Schweizer sein, du Scherzkeks...
 
Mustis schrieb:
Ernsthaft? Muss man dir jetzt noch erklären, dass es verschiedene Gesetzesebenen gibt, die zueinander nachrangig sind? Und das ein Ausländer nicht zwangsweise ein Flüchtling ist? Ein Ausländer kann im Falle Deutschlands bereits ein Schweizer sein, du Scherzkeks...

ernsthaft muss man dir erklären das die Genfer Flüchtlingskonvention nur regelt wie man Flüchtlinge behandelt, die man aufgenohmen hat?
es sei denn du nennst mir den Artikel wo hervorgeht das die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt wem und wie man jemanden auf nimmt
 
Das steht in deinem Link und nein, es wird nicht unterschieden, zwischen Flüchtlingen die man aufnimmt und welchen die kommen. Genau das wäre nämlich fatal und eine Schließung der Grenzen wäre legal. Die Konvention regelt, wer Flüchtling ist, und auf wen diese Definition zutrifft, hat die in der Konvention genannten Rechte. entsprechend hat jeder unterzeichnende Staat die Pflicht, sich an diese Konvention zu halten. Ergo regel sie Wem man aufnimmt, nämlich denjenigen, auf den die Definition zutrifft. Dazu gehört auch ohne Papiere zunächst einzureisen und sich im Vertragsraum zu bewegen sofern man sich meldet und Asyl beantragt. Da die Konvention auf Ebene der UN läuft, steht sie sogar über EU Recht und damit über Dublin und erst Recht über dem deutschen Asylgesetz. Diese sind beide der Konvention nachrangig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Flüchtling hier nachzulesen, weiterführend die Artikel zu Konvention selbst. Waren hier aber bereits auch verlinkt.
 
Mustis schrieb:
Das steht in deinem Link und nein, es wird nicht unterschieden, zwischen Flüchtlingen die man aufnimmt und welchen die kommen. Genau das wäre nämlich fatal und eine Schließung der Grenzen wäre legal.

nur mal so nebenbei , die schliessung der grenzen für eine bestimmte zeit, ist legal ich verweise mal auf Art. 2 das SDÜ

Die Konvention regelt, wer Flüchtling ist, und auf wen diese Definition zutrifft, hat die in der Konvention genannten Rechte. entsprechend hat jeder unterzeichnende Staat die Pflicht, sich an diese Konvention zu halten.
richtig
Ergo regel sie Wem man aufnimmt, nämlich denjenigen, auf den die Definition zutrifft.

nenn mir bitte den Artikel, wo hervor geht das die unterzeichneten Staaten verpflichtet sind jeden flüchtling aufzunehmen!
Dazu gehört auch ohne Papiere zunächst einzureisen und sich im Vertragsraum zu bewegen sofern man sich meldet und Asyl beantragt.
auch hier wieder, nenn mir bitte den Artikel!


und dein wiki link kannst du dir sparen , nenn mir Artikel und ggf gültige rechtssprechung
 
Sabr schrieb:
Bemerken? Was soll man bemerken, etwa das zweideutige Gerede Petrys?

Du musst aber schon zugeben, daß man da schon teilweise grenzwertig in eine Richtung drängen will. So "kritisches" Nachharken würde ich mir allgemein mal wünschen. Und eben nicht nur bei Parteien/Themen, die man unbedingt weg haben will. Aber sobald es um die etablierten Parteien geht, wird da nicht so extrem in eine Richtung gedrängt. Man muß die AfD und Petry nicht mögen. Aber man sollte dann trotz allem differenzieren, wie unterschiedlich da unter gewissen Gesichtspunkten vorgegangen wird. Selbst als die AfD zu Anfangs eben nicht durch extreme Aussagen aufgefallen ist, wurde medial auf sie geschossen. Und nur weil es einem selber dann zupass kommt, sollte das trotz allem nicht toleriert werden. Denn man weiß nie, wann man selbst plötzlich davon betroffen ist.
 
hotzenplot schrieb:
nenn mir bitte den Artikel, wo hervor geht das die unterzeichneten Staaten verpflichtet sind jeden flüchtling aufzunehmen!
Natürlich ist kein Staat verpflichtet jeden Flüchtling aufzunehmen, dafür gibt es ja die Asylverfahren, und ja es werden auch Anträge abgelehnt und es wird auch abgeschoben.
Das Problem ist, dass es keine einheitliche EU-Regelung gibt und Staaten wie Österreich, Deutschland und Schweden verhältnissmäßig viele Flüchtlinge aufnehmen, während es EU-Staaten gibt die fast keine Flüchtlinge aufnehmen.
Ergänzung ()

Tharamur schrieb:
Man muß die AfD und Petry nicht mögen. Aber man sollte dann trotz allem differenzieren, wie unterschiedlich da unter gewissen Gesichtspunkten vorgegangen wird.
Nach solchen Meldungen braucht sich die AfD nicht wundern, dass sie dann ins rechte Eck gestellt wird.
 
Seit wann muss ein gesetz vorschreiben, dass es für jeden gilt? Oo in keinem einzigen artikel des strafgesetzes oder sonstigen rechtstexten wird eine maximalzahl vermerkt. Ein gesetz gilt für jeden, eine konvention ebenso. Auch das bedeutet "vor dem gesetz ist jeder gleich". Daher gilt die konvention für ausnahmlos jeden, auf den die definition zutrifft. Alles andere wäre vollkommen hanebüchen und für einen rechtsstaat undenkbar. Eigentlich eine schande, dass das mit vollem ernst hinterfragt wird....
 
Die AFD ist der Wolf im Schafspelz, die gleichen Parolen und Wahlkampfsprüche wie die NPD, nur grammatikalisch etwas besser verpackt, nicht ganz so "plump" - Vorsicht wer die wählt hat bald keine Wahl mehr !

:eek:
 
@ Mustis

also kannst du mir nicht den Artikel nennen,wo hervorgeht das die Staaten jeden flüchtling aufnehmen müssen geschweige denn das sie überhaupt Flüchtlinge aufnehmen ^^

also halten wir mal fest, die Konvention hällt fest wer flüchtling ist und wie man ihn zu behandeln hat. und du leitest davon ab, das man ihn aufnehmen muss bzw das man jeden erstmal rein lassen muss , damit er Asyl beantragen kann

zum glück sieht es die rechtssprechung anders

btw

VO (EU) Nr. 265/2010

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.
 
Wie wäre es, wenn du die konkrete rechtsprechung belegst? Sollte ja dann urteile dazu geben. Statt draus abzuleiten, dass eine konvention keine anwendung haben muss wenn dem staat grad nicht danach ist. Es wäre darüber hinaus unsinnig sowas darein zu schreiben, da es dann sämtliche negativ bescheinigten asylanträge negieren würde... Denn die konvention sagt logischerweise nicht aus das aufgenommen werden muss. Was sie zu spricht ist das jeder das recht auf prüfung von asyl hat und solange dieses verfahren läuft eine aufenthaltsgenehmigung bekommt. Was danach kommt ist ne vollokommen andere sache. Das bestreitet aber auch niemand.
 
Mustis irrt.

Alleine die Annahme, das der Grenzübertritt eines potenziellen Flüchtlings legal ist, ist schon eine falsche Grundannahme.

Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) strafbar, weil diese Taten die "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen" (vgl. § 1 AufenthG) als Grundlage des gesamten deutschen Aufenthaltsrechts unterlaufen und vereiteln. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen (§ 50 Abs. 1, 2 AufenthG).

Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Si...Illegale-Einreise/illegale-einreise_node.html

Im Moment des Grenzübertritts ist doch gar nicht offensichtlich wer da kommt. Die Straffreiheit (Pönalisierungsverbot) der illegalen Einreise ist an eine Bedingung geknüpft:

Die unerlaubte Einreise entgegen Nr. 1 oder 2 ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt, (gemäß Passpflicht für Ausländer, § 3)
2. den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt (nach § 4, dazu gehören diverse Formen des Visums, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),

Reist allerdings ein Flüchtling ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt zunächst, dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er sich umgehend bei den Behörden meldet. Entsprechend muss er nach § 13 Abs. 3 AsylG an der Grenze oder andernfalls unverzüglich nach der unerlaubten Einreise um Asyl nachsuchen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Illegaler_Grenzübertritt

Also kann jedweder Grenzübertritt der nicht der geltenden Rechtssprechung (siehe 1. und 2.)) entspricht auch nicht legal sein. Den Status Flüchtling, Asylant oder auch nicht ist also mit dem Erreichen und/oder Überschreiten der Grenze unverzüglich festzustellen.

Und auch da gibt es geregelte Spielregeln:

- Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet und er direkt aus dem Fluchtland kam

Ergo, ist die Flüchtlingsautobahn Griechenland - Deutschland eine einzige Goodwill-Aktion seitens Deutschland. Ermöglicht durch das nicht rechtskonforme Durchziehenlassen der Transitländer.

Ich wäre Vorsichtig mit der Behauptung das die Genfer Flüchtlingskonvention nationales Recht schlägt. Da hätte ich gern den Nachweis das hier ein lex specialis derogat legi generali vorliegt.
 
Mustis schrieb:
Denn die konvention sagt logischerweise nicht aus das aufgenommen werden muss. Was sie zu spricht ist das jeder das recht auf prüfung von asyl hat und solange dieses verfahren läuft eine aufenthaltsgenehmigung bekommt.

absoluter Blödsinn

ich empfehle dir nochmal die Konvention durchzulesen! dann wirst du feststellen das ein recht auf ein asylverfahren besteht, aber es kein recht gibt das wärend des Verfahrens eine Aufenthaltsgenehmigung zusteht!

habe sogar den Gesetzestext gepostet

und was die rechtssprechung anbelangt, ich bat dich darum mir Artikel und aktuelle rechtssprechung zu posten, die deine Auslegung der gesetzeslage bestätigt.

bisher kam ausser wiki und deine Auslegung nix, entweder kannst du es nicht oder es gibt nix was deine Auslegung bestätigt
 
Mustis schrieb:
Seit wann muss ein gesetz vorschreiben, dass es für jeden gilt? Oo in keinem einzigen artikel des strafgesetzes oder sonstigen rechtstexten wird eine maximalzahl vermerkt. Ein gesetz gilt für jeden, eine konvention ebenso. Auch das bedeutet "vor dem gesetz ist jeder gleich". Daher gilt die konvention für ausnahmlos jeden, auf den die definition zutrifft. Alles andere wäre vollkommen hanebüchen und für einen rechtsstaat undenkbar. Eigentlich eine schande, dass das mit vollem ernst hinterfragt wird....

Ich glaube die Konvention wurde beschlossen, als noch keine 60.000.000 Menschen auf der "Flucht" waren.
 
hotzenplot schrieb:
aber es kein recht gibt das wärend des Verfahrens eine Aufenthaltsgenehmigung zusteht!
Aber solange ein Asylverfahren läuft wird auch nicht abgeschoben. Der Flüchtling muss für die Behörde auch greifbar sein.
 
Kronos60 schrieb:
Aber solange ein Asylverfahren läuft wird auch nicht abgeschoben. Der Flüchtling muss für die Behörde auch greifbar sein.

dann erhällt er eine Duldung , und dies ist keine Aufenthaltsgestattung
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, ist doch egal, die AfD taugt trotz allem noch weniger als die CDU oder CSU. Die Partei hat ein Programm das asozial ist und nochmals, für die kleinen Leute keinerlei Vorteile bringt. Zuerst war es Anti-Euro jetzt Flüchtlinge. Dazu kommt noch, dass sie rechtsextrem unterwandert sind. Die Petry kann reden was sie will, man könnte sie anhand ihres Programmes in jeder Show entlarven und blass aussehen lassen, was machen die Kritiker stattdessen? Hängen sich an irgendwelchem Geschwafel von ihr auf, die dementiert eh alles und sucht die Schuld bei anderen. Das sah man doch sehr gut bei Maischberger.


"Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek ist der Meinung, dass Petry ganz andere Ziele verfolgt: „Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren. So etwas hatten wir schon einmal in der deutschen Geschichte, und das wollen wir nie wieder.“
Im Übrigen sieht Radek, dass Petrys Forderung weder der Gesetzeslage noch der Wahrheit entspräche. Der Polizist betonte, dass es an keiner Stelle der geltenden Polizeigesetze die Rechtsnorm gebe, den Grenzübertritt von Flüchtlingen mit dem Gebrauch der Schusswaffe zu verhindern. "

Also alles Schall und Rauch. Bevor die an die Macht kommen und jemals sowas durchsetzen könnten, naja...da fände man sicherlich einen Weg.

"Also offen gestanden wundert mich das Phänomen AFD überhaupt nicht.
War es nicht die Rot-Grüne Regierung unter Schröder, die die Initialzündung für Rechtspopulismus in Deutschland gelegt hat?
Mit Sprüchen wie “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen” oder “Es gibt kein Recht auf Faulheit” wurden Millionen Arbeitslose ohne Jobaussicht und Sozialhilfeempfänger quasi als Schmarotzer und damit als Volksschädlinge diffamiert und ihnen das Recht auf Solidarität und ihr Wert als Menschen abgesprochen.
Um ihren Wechsel vom Vertreter der Arbeitnehmer hin zu den neoliberalen Eliten, den fehlenden Willen zu einer aktiven Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und das Durchdrücken der volkswirtschaftlich unsinnigen Agendapolitik zu kaschieren, haben die Genossen tief in die Kiste mit dem Nazi-Jargon gegriffen.
Wen wundert es, dass die Betroffenen und die, deren Noch-Wohlstand bedroht ist, sich von rechten Rattenfängern einfangen lassen, die einfache Rezepte vorgaukeln und die Sündenböcke bei noch Schwächeren identifizieren, anstatt die wahren Verursacher zu benennen?
Ich staune nur, wie ein Herr Stegner oder ein Herr Henkel sich bei Maischberger erdreisten können, die Klappe weit aufzureißen, sind sie doch in ihren Funktionen Mitverursacher dieser Entsolidarisierung und Präkarisierung der Gesellschaft, die den Keim zur Radikalisierung in sich trägt.
Nicht nur Frau Petry gehört auf die Anklagebank, der Rest der Gesprächsteilnehmer war keinen Deut besser. Auch Herr Augstein war aus meiner Sicht schwach."
 
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