Überprüfung der Garantierestzeit deutet wohl auf Retouren?

juuraa

Lt. Junior Grade
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Ich erhielt diese Woche von einem einigermaßen bekannten Versandhändler zwei Monitore (einen wollte ich zwar stornieren, aber das wurde nicht mehr umgesetzt, obwohl ich blitzschnell war). Nun gut, also erhielt ich zwei Bildschirme.

Ich ging dann hin und überprüfte online den Garantiestatus, einmal bei Dell, einmal HP (beide Geräte haben 3 Jahre Garantie).

Und was stellte ich da fest?
  • Dell: Beginn der Garantielaufzeit: 18. Mai 2020
  • HP: Restgarantiezeit: 34 Monate

Ich gehe wohl recht in der Annahme, daß ich hier beide Male Retouren als Neuware verkauft bekam, korrekt? Macht ihr da ähnliche Erfahrungen bzw. überprüft ihr auch stets den Garantiestatus? Danke.
 
Muss nicht sein, einige Hersteller koppeln die Garantiezeit an den Verkauf an den Händler.
 
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Bei manchen Herstellern wird auf den Infoseiten das "Kaufdatum" vom (Groß-)Händler angezeigt.
Meistens sind die aber kulant, wenn man den eigenen Kaufbeleg mit späterem Datum nachweisen kann, sollte in den letzten Wochen ein Garantiefall auftreten.

Die Garantie sollte davon eigentlich nicht betroffen sein, aber ich bin kein Jurist, nagel mich nicht drauf fest. :D
 
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Nein, müssen keine Retouren sein.
Ich hab vor einigen Monaten ein HP Elitebook mit 3 Jahren Garantie gekauft und hatte auch nur 23 Monate oder so an Garantie ab Werk. Hab mich dann mit dem HP Support bemüht und die haben meine Garantie kostenfrei "verlängert".
 
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Vorallem hätten dann beide Retouren vom damaligen Käufer registriert werden müssen (ansonsten wüsste der Hersteller ja nichts vom Verkauf und der beginnenden Garantiezeit). Das wäre ein seltsamer Zufall.
Oft gibts, dass man sich registrieren muss etc pp. bzw es beginnt mit dem Erstverkauf.
 
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In den meisten Fällen wird Unterschieden zwischen Garantie ab Kaufdatum(Händler oder Endkunde, letzteres dann schlicht Nachweis erforderlich) und Garantie ab Herstellungsdatum.

Das handhabt jeder Hersteller anders und ist auf den jeweiligen Seiten der Hersteller in den Garantiebestimmungen irgendwo vermerkt.

Da wird keine Nachricht an den Hersteller versendet, wenn du den Kaufen Button in irgend einem Shop betätigst. Das ist nen Prozess der entweder beim Herstellungsprozess gestartet wird, oder wenn sie die Ware an den Händler(Zwischenhändler) versenden.
Wenn Garantie ab Kaufdatum (Endkunde) bei dir gilt, musst du eh nur Rechnung einsenden um im Zweifelsfall dann korrekte Ablaufzeit zu haben bzw. noch Garantie zu erhalten wenns zufällig innerhalb dieser letzten 1-2 Monate entsprechende Probleme gibt.

Auf Retoure lässt dies aber überhaupt nicht schließen.
 
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Z.B. MSI koppelt die Garantie schon seit je her an das Herstelldatum.
 
SethDiabolos schrieb:
Muss nicht sein, einige Hersteller koppeln die Garantiezeit an den Verkauf an den Händler.
was hat meine garantielaufzeit(als käufer) gegenüber dem händler, mit der garantielaufzeit des herstellers gegenüber dem händler zu tun? nichts....meine garantie, sofern mir der händler eine einräumt, beginnt ab dem kaufdatrum beim händler respektive ab kaufdatum gegenüber dem hersteller. würde ja sonst keinen sinn machen wenn ich z.b. bei corsair, meinen kaufbeleg hochlade....
 
juuraa schrieb:
Ich gehe wohl recht in der Annahme, daß ich hier beide Male Retouren als Neuware verkauft bekam, korrekt?

Nein, die Annahme ist nicht grundsätzlich richtig.

Bei einigen Herstellern (WD z.B. ) beginnt die Garantiezeit ab Herstellungsdatum.
Bei anderen ab Kaufdatum.
Und auch da gibt es Unterschiede - Händler oder Endkunde.

Wenn es Dir wichtig ist, lies die Garantiebedingungen des Herstellers.

@feidl74
Nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
 
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Cardhu schrieb:
Vorallem hätten dann beide Retouren vom damaligen Käufer registriert werden müssen (ansonsten wüsste der Hersteller ja nichts vom Verkauf und der beginnenden Garantiezeit). Das wäre ein seltsamer Zufall.
Oft gibts, dass man sich registrieren muss etc pp. bzw es beginnt mit dem Erstverkauf.
der hersteller, sofern logistiksoftware zum einsatz kommt, erfährt sehrwohl vom verkauf. mein betrieb z.b. ist per software gekoppelt mit unseren vertragshändlern. somit weis unser ersatzteillager bzw software immer, welcher vertragshändler wann was verkauft hat und bestellt automatisch nach;). natürlich weis das system nicht, an wen, sondern nur stückzahlen, da unsere vertragshändler ja immer eine bestimmte mindestmenge auf lager haben.
 
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feidl74 schrieb:
was hat meine garantielaufzeit(als käufer) gegenüber dem händler, mit der garantielaufzeit des herstellers gegenüber dem händler zu tun? nichts....meine garantie, sofern mir der händler eine einräumt, beginnt ab dem kaufdatrum beim händler respektive ab kaufdatum gegenüber dem hersteller. würde ja sonst keinen sinn machen wenn ich z.b. bei corsair, meinen kaufbeleg hochlade....


Du wirst es kaum glauben.....

....es gibt Unterschiede bei den Garantien (Hersteller- oder Händlergarantien) und diese können frei ausgelegt werden wie ein Händler oder Hersteller es will. Sie dürfen lediglich keine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung darstellen. Alles andere ist willkürlich, da auch freiwillig. Sagt der Hersteller, dass die Garantielaufzeit eines Artikels mit der Auslieferung beim Händler beginnt (da Gefahrenübergang der Ware abgeschlossen ist), dann kann man als Käufer nicht daran rütteln. Der Händler sollte aber so oder so schauen, dass er den Artikel nicht zu lange auf Lager hat um den Artikel nicht zwangsweise rabattieren zu müssen. Nach 30/60/90/180 Tagen wird je nach vereinbarter Valuta bezahlt und ab dem Moment kostet die Kapitalbindung im Artikel auch dem Händler Geld.
 
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SethDiabolos schrieb:
Du wirst es kaum glauben.....

....es gibt Unterschiede bei den Garantien (Hersteller- oder Händlergarantien) und diese können frei ausgelegt werden wie ein Händler oder Hersteller es will. Sie dürfen lediglich keine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung darstellen. Alles andere ist willkürlich, da auch freiwillig. Sagt der Hersteller, dass die Garantielaufzeit eines Artikels mit der Auslieferung beim Händler beginnt (da Gefahrenübergang der Ware abgeschlossen ist), dann kann man als Käufer nicht daran rütteln. Der Händler sollte aber so oder so schauen, dass er den Artikel nicht zu lange auf Lager hat um den Artikel nicht zwangsweise rabattieren zu müssen. Nach 30/60/90/180 Tagen wird je nach vereinbarter Valuta bezahlt und ab dem Moment kostet die Kapitalbindung im Artikel auch dem Händler Geld.
vorweg garantie ist keine pflicht, das schrieb ich ja. es geht darum, das meine garantie als käufer erst beginnt, ab kaufdatum. bis jetzt hatte ich z.b. bei cyberport oder Mylemon garantie ab kaufdatum, für teile die ich gekauft habe (mainboards, ram, cpus, netzteile). was du als kunde ja sowieso hast, unabhängig ob garantie ab herstellerdatum oder kauf, ist die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT. somit entsteht bei kauf eines fehlerhaftenprodukts erstmal kein nachteilunabhängig davon, wann die sicherung(garantie) greift
 
feidl74 schrieb:
der hersteller, sofern logistiksoftware zum einsatz kommt, erfährt sehrwohl vom verkauf. mein betrieb z.b. ist per software gekoppelt mit unseren vertragshändlern. somit weis unser ersatzteillager bzw software immer, welcher vertragshändler wann was verkauft hat und bestellt automatisch nach;). natürlich weis das system nicht, an wen, sondern nur stückzahlen, da unsere vertragshändler ja immer eine bestimmte mindestmenge auf lager haben.

Das würde natürlich schon wieder (zwar nicht zwangsläufig, aber eben doch im Bereich des Möglichen) die Vermutung bestärken, daß da Retouren im Spiel gewesen sein könnten.
 
Mordenkainen schrieb:
Frag doch einfach mal den Kundendienst von Dell, HP und deinem Händler.

Ja, tat ich bereits bei Dell. Aber da kann ich erst mit Beginn der nächsten Woche auf eine Antwort hoffen (laut automatischer Auskunft). Aber mal interessant, was die dann meinen...
 
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juuraa schrieb:
Das würde natürlich schon wieder (zwar nicht zwangsläufig, aber eben doch im Bereich des Möglichen) die Vermutung bestärken, daß da Retouren im Spiel gewesen sein könnten.
also bei k&m bremen wollten sie mir im laden ram verkaufen, der bereits verwendet war und zwar als neuware. bei ram ist es nun relativ einfach zu sehen, ob er bereits mal gesteckt war....
Ergänzung ()

hamju63 schrieb:
Nein, die Annahme ist nicht grundsätzlich richtig.

Bei einigen Herstellern (WD z.B. ) beginnt die Garantiezeit ab Herstellungsdatum.
Bei anderen ab Kaufdatum.
Und auch da gibt es Unterschiede - Händler oder Endkunde.

Wenn es Dir wichtig ist, lies die Garantiebedingungen des Herstellers.

@feidl74
Nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
mir fehlt die erfahrung mit garantie ab herstellerdatum, als käufer. in meiner arbeit habe ich sehr wohl produkte, deren garantie mit herstellerdatum beginnen. nur als käufer von hardware habe ich diese art garantie noch nicht praktisch jemals mitbekommen
 
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