Überprüfung von E-mails

die abgeschickten E-mails des Angestellten vorher an seinem PC lesen und dann zum versenden freigeben.

ist generell aber erstmal auf ALLE Emails bezogen. abgesehen von datenschutzeinweisungen und Vereinbarungen kann man naben anderen möglichkeiten auch davon ausgehen, dass alle Emails an den Chef sollen und private Nutzung nicht verboten ist.

Einfachste Lösung immernoch: den Azubi die Mail vorlesen lassen, sich danebensetzen oder einfach manuell weiterleiten, wenn es Kundenmails sind. So blköd kann niemand sein, dass er es nicht hinbekommt geschäftsbezogene Mails an den Chef zu schicken.
 
Es ist legal.
Was soll da verboten sein?

Der Chef will halt vorher die Post/E-Rechnungen durchsehen, bevor sie rausgehen.
Was Normaleres gibts nicht.
Für geheime Liebesbotschaften gibts Handys....

Würde sagen, die Post soll einfach per Mail an den Chef geschickt werden und der leitet weiter.
Oder, wie oben gesagt, als Entwürfe speichern und der Chef schickt dann ab.
Der Chef kann ja sämtliche Postfächer auf seinem Rechner öffnen.
 
Was soll da verboten sein?
Azubi denkt die mail geht an X, aber eigentlich geht sie zur Kontrolle an den Chef.

Genauso darf der Chef den Desktop nicht live überwachen obwohl der Azubi ja nur zu geschäftlichen Zwecken an dem betrieblichem PC sitzt.
Es gibt halt gewissen Persönlichkeitsrechte die auch im geschäftlichen Alltag gelten.
 
Werden in der Firma mails nur intern versendet, unterliegen sie NICHT dem Fernmeldegeheimnis. Der Chef kann sich also einen Extrazugang zum Mitlesen einrichten, allerdings muss er die Angestellten vorher darüber informieren.

Wenn der Chef vorher klar die Order ausgibt, dass Kundenkorrespondenz ohne seine Kontrolle nicht rausgehen soll, dann kann er sie lesen.

Das ist nicht meine Meinung, sondern gesetzlich definiert.
 
Beide sollen das gleiche Postfach nutzen und der Lehrling die Mail als Entwurf speichern, so dass sie im Entwurf-Ordner landet.
 
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