umtausch von nintendo wii

Technikos

Commander
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hallo meine frau und ich haben uns eine nintendo wii zugelegt für 5 tagen. da meine frau sie aber jetzt nciht mehr haben will will sie die wii wieder umtauschen bzw zurückgeben im geschäft. meine frage ist jetzt ob der laden dazu verpflichtet ist die wii wieder zurückzunehmen, da ich sie schon ausgepackt und benutzt habe. die schutzfolien für die konsole und die kontroller und kabel sind auch nciht mehr vorhanden.

mfg
 
Nein muss er nicht. Und wird er auch nicht tun, es besteht ja kein Defekt oder ähnliches. Ausprobieren und dann zurückgeben geht, wenn auch nur in sehr begrenztem Umfang, nur im Versandhandel und auch da ist das nicht die feine englische Art.
 
wenn sie keinen mangel hat und der laden keine rücknahmegarantie (z.b in den ersten 2 wochen) hat wird es schwer denke ich - vorallem wenn gebrauchsspuren vorhanden sind und die folien fehlen.

sonst könnte man sagen das es ein fehlkauf von geburtstagsgeschenk war (aus eigener erfahrung sind die meisten da recht kulant :) )

wenn du glück hast könnte es aber auch auf kulanz klappen - probieren geht über studieren
 
Und sogar im Fernabsatzgesetz ist es so geregelt, dass Gebrauchsspuren nur in sofern vorhanden sein dürfen, wie sie auch im Laden bei Begutachtung und testen des Objekts nötig/realistisch gewesen wären. Wer hingegen entfernt denn im Laden Schutzfolien.

Also ich wage zu bezweifeln dass der Laden das wieder zurück nimmt. Ausser es ist ein echt kulanter Laden.
 
1.) Es gibt schon lange kein Fernabsatzgesetz mehr.
2.) Die Benutzung der Sache hat auf ein bestehendes Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht keinen Einfluss, in Ausnahmefällen kann der Verkäufer bestenfalls Wertersatz verlangen.
 
spraadhans schrieb:
1.) Es gibt schon lange kein Fernabsatzgesetz mehr.
2.) Die Benutzung der Sache hat auf ein bestehendes Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht keinen Einfluss, in Ausnahmefällen kann der Verkäufer bestenfalls Wertersatz verlangen.

AHA, das ist mir ja neu.... Fernabsatzrecht zieht beim Geschäftkauf sowieso nicht....

Am besten erst denken dann schreiben! Soviel dazu

Wenn du bei MM oder Saturn gekauft hast, die nehmen die Ware zurück, auch mit beschädigter Verpackung und ohne Folie, jedoch sollte der Zustand der Ware tadellos sein.

Bei den anderen Händlern musst du Fragen es bieten halt nicht alle an, weil es eine rein Freiwillige Option ist...
 
Falls du mit deinem ersten "Satz" mich meinst, solltest du erstmal lesen, worauf mein Beitrag Bezug genommen hat.

Vielleicht solltest du dir mangels Überblick wiederholt blöde Kommentare einfach verkneifen.
 
wäre mir aber auch neu das es kein fernabsatzgesetz mehr gibt.
welches gesetz regelt denn dann den kauf von waren z.b. aus dem internet :confused_alt:
 
Genauso ist es, die 312b ff BGB regeln das bereits seit der Schuldrechtsreform 2002.
 
verkauf die wii doch einfach, der preis dürfte doch noch recht hoch sein.

den wertverlust kannste dir dann als "Leihgebühr in der Videothek" abhaken.
 
@spraadhans Keine Ahnung wie du auf sowas kommst... Im Fernabsatz gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht

Die WII wirst eher schwer zurückgeben können. Wie schon gesagt beim Shop nett fragen, ne schlimme story ausdenken, vielleicht klappts.
 
@ Gorefriend1

Würde auch gerne mal wissen, wo spraadhans bestritten haben soll, dass beim Fernabsatzvertrag ein 14tägiges Widerrufsrecht gilt.
 
Man könnte jetzt klugscheissen und sagen das es in wirklichkeit nicht 14 Tage sind sondern 1 Monat beträgt, aber bei Belehrung vor Bestellungabschluss auf 2 Wochen reduziert werden kann ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt so nicht, lies dir vielleicht nochmal § 355 BGB durch. Ich will das nicht weiter ausdehnen, weil es hier ja gerade nicht im ein Fernabsatzgeschäft geht, wobei zur eigentlichen Frage ja schon alles geschrieben wurde.
 
Ich bezog mich auf das Fernabsatzgeschäft, da du dich ja auch darauf bezogen hast ;)

Im Laden hat man kein Umtausch/Rückgaberecht wegen nicht gefallen, mit Ausnahme der Laden gewährt es freiwillig(&oder geknüpft an bestimmte Bedingungen).
z.B. Mediamarkt
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Fairy Ultra

Was soll das denn? :rolleyes:

§ 355 BGB bezieht sich doch auf Fernabsatzverträge. Lies mal § 312d I 1 BGB. Dort wird direkt auf § 355 BGB verwiesen.
Der Punkt ist einfach der, dass deine Aussage so nicht richtig ist. Nicht die 1monatige Widerrufsfrist ist der Normalfall, sondern die 2 Wochen gem. § 355 I BGB.
Die 1monatige Widerrufsfrist stellt den Sonderfall speziell bei ebay dar, weil die Informationspflichten gem § 312c BGB nicht erfüllt werden können und daher die Frist nach Maßgabe von § 355 II 2 BGB auf einen Monat verlängert werden muss.
Es bleibt aber dabei, dass die 2 Wochen der Normalfall darstellt, deren Voraussetzungen nahezu sämtliche Internethändler erfüllen und daher auch rechtmäßig anwenden.
 
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