Umtausch Ware, wie soll ich mich verhalten?

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Amelie5000

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Ich habe bei meinem lokalen Händler einen Schlauch gekauft, der kein Gewinde hatte. Dieses Gewinde war jedoch notwendig, um den Schlauch fachgerecht montieren zu können. Da solche Schläuche üblicherweise ein Gewinde besitzen, bin ich davon ausgegangen, dass auch dieser entsprechend ausgestattet ist.

Daraufhin habe ich mich direkt an den Hersteller gewendet und freundlich angefragt, ob ein Umtausch gegen ein Modell mit Gewinde möglich sei. Der Hersteller antwortete positiv und schlug vor, dass ich bei ihm einen passenden Schlauch bestelle und den anderen im Gegenzug zurücksende. Ich empfand das als sehr kulant und nahm das Angebot an.
Zum Zeitpunkt der Anfrage war der ursprüngliche Schlauch ohne Gewinde gerade einmal eine Woche alt. Der Kauf lässt sich durch die Rechnung belegen. Ich habe ihn lediglich probeweise minimal mit Luft aufgepumpt, jedoch nicht verwendet.

Nach der Bestellung beim Hersteller erhielt ich allerdings ein Modell in der falschen Größe. In der Folge habe ich beide Schläuche – also sowohl den ursprünglichen ohne Gewinde als auch den falsch gelieferten mit Gewinde, an den Hersteller zurückgeschickt.

Der Hersteller verweigert nun sowohl eine Rückerstattung als auch einen weiteren Umtausch. Als Begründung wird genannt, dass ich den ersten Schlauch nicht direkt bei ihnen gekauft und dies nicht klar kommuniziert hätte.

Ich habe bewusst auf die Nennung von Namen verzichtet und möchte auch keine rechtlichen Schritte einleiten, da es sich um einen Warenwert von etwa 100 Euro handelt.

Was mich besonders irritiert: Mein Kundenkonto beim Hersteller wurde gesperrt, nachdem ich höflich nachgefragt habe, ob es eine Lösung für die Situation gibt.


Mich würde interessieren, wie andere diese Situation einschätzen. Habe ich nun tatsächlich zwei Schläuche verloren?

Nachtrag

Ich habe die Originalverpackung des gelieferten Schlauchs geöffnet, wodurch das Widerrufsrecht gemäß den Rückgabebedingungen erlischt laut Herstellerwebeite.

Auf der Verpackung (des neuen) war das nicht eindeutig deklariert, da man die Unterschiede nur anhand des Gewichtes sehen hätte können, die länge war gleich aber nicht die Wandstärke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für ein Schlauch überhaupt? Waschmaschine, Gartenpumpe, Fahrrad,...?

Für den zweiten sollte das Widerrufsrecht gelten.
 
Amelie5000 schrieb:
Habe ich nun tatsächlich zwei Schläuche verloren?
Naja, warum hast du den Schlauch nicht beim lokalem Händler zurück gegeben bzw bei dem umgetauscht?

Der Hersteller hat ja eigentlich mit dem Tausch ja nichts zu tun, da ja der Schlauch bei ihm nicht gekauft wurde.

Was er aber zurück nehmen müsste, wäre der zweite Schlauch. Da der ja falsch geliefert wurde, bzw da ja das Wiederufsrecht gilt
 
bisy schrieb:
Naja, warum hast du den Schlauch nicht beim lokalem Händler zurück gegeben bzw bei dem umgetauscht?
Wenn ich ehrlich bin, Dummheit. Ich hab den Weg eingeschlagen...

__________________
Ich habe meinen ersten Post mit zusätzlichen Infos ergänzt.
 
Der lokale Händler hätte ihn aber nicht zurück nehmen müssen. Widerrufsrecht gibt es nur beim Online Kauf.
 
Ich würde einen Brief an die Geschäftsführung des Herstellers schicken, auf die Zusage verweisen (falscher Schlauch gegen richtiger Schlauch) und meine Erwartung ausdrücken, dass mir nun endlich der richtige Schlauch zugeschickt wird.
 
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Der eigentliche Vertragspartner ist der richtige Ansprechpartner. Von daher musst du Schlauch 1 bei Händler 1 und Schlauch 2 bei Händler 2 reklamieren.
 
Amelie5000 schrieb:
einen Schlauch gekauft, der kein Gewinde hatte.
Du könntest es bei dem Verkäufer über die Sachmängelhaftung versuchen, da der verkaufte Artikel nicht dem Kaufgegenstand (Schlauch mit Gewinde) entspricht.

Das bisherige Prozedere mit dem Hersteller musst Du gegenüber dem Verkäufer nicht erwähnen.

Gegenüber dem Hersteller würde ich von meinem gesetzlichen 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und hier gegebenenfalls von meinen Sachmängelrechten Gebrauch machen, da der Dir gelieferte Artikel nicht dem Kaufgegenstand (Schlauch mit Gewinde) entspricht.

Amelie5000 schrieb:
Ich habe die Originalverpackung des gelieferten Schlauchs geöffnet, wodurch das Widerrufsrecht gemäß den Rückgabebedingungen erlischt laut Herstellerwebeite.

Damit der Ausschluss des Widerrufsrechts des § 312 g II Ziffer 3. BGB hier greifen könnte, müssen kumulativ noch drei weitere Voraussetzungen vorliegen:
  1. Der Artikel muss mit einer Versiegelung beim Verbraucher eintreffen.
  2. Die Versiegelung muss nach der Lieferung entfernt worden sein.
  3. Der Artikel darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sein.
Bei letzteren muss dann noch unterschieden werden, ob es sich um Waren handelt, die der Intimsphäre zuzurechnen sind, oder der Privatsphäre.

@Amelie5000 ,

Du könntest Dich an eine Verbraucherzentrale wenden. Eine Beratung kostet da in der Regel € 25,00 und eine Vertretung € 50,00, die Du unter Umständen von dem Hersteller erstattet bekommen kannst, z. B. durch eine Pflichtverletzung (z. B. Vertragsverletzung) oder im Falle von Verzug.
 
Froki schrieb:
Du könntest es bei dem Verkäufer über die Sachmängelhaftung versuchen, da der verkaufte Artikel nicht dem Kaufgegenstand (Schlauch mit Gewinde) entspricht.
Dies ist hier so wie ich das heraus lese nicht der Fall. Der TS hat das falsche Modell gekauft - siehe sein Absatz danach, dass es ein Modell mit Gewinde gibt. Der TS ging davon aus, dass jeder Schlauch ein Gewinde hat (Irrtum bzw Unachtsamkeit) .
Ist dies so der Fall, läuft der Einschub mit Sachmangel natürlich ins Leere ^^

Herausgabe vom originären Schlauch sowie Widerruf des zweiten Schlauchs würde ich dann forcieren.

MfG, R++
 
R++ schrieb:
Der TS hat das falsche Modell gekauft
Vielleicht wurde die TO aber von dem Verkäufer auch falsch beraten.

Deshalb schrieb ich ja:

Froki schrieb:
Du könntest es bei dem Verkäufer über die Sachmängelhaftung versuchen,
Da es ein lokaler Händler ist, müsste die TO hier, außer ein wenig Zeit, IMO auch nichts groß investieren. ;):)
 
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Froki schrieb:
Du könntest Dich an eine Verbraucherzentrale wenden. Eine Beratung kostet da in der Regel € 25,00 und eine Vertretung € 50,00, die Du unter Umständen von dem Hersteller erstattet bekommen kannst, z. B. durch eine Pflichtverletzung (z. B. Vertragsverletzung) oder im Falle von Verzug.
Das übersteigt dem Warenwert von 50Euro ( beide Schläuche 100€), ich vermute der Hersteller weiss das selbst die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung bei 200 Euro liegt.

R++ schrieb:
Dies ist hier so wie ich das heraus lese nicht der Fall. Der TS hat das falsche Modell gekauft - siehe sein Absatz danach, dass es ein Modell mit Gewinde gibt. Der TS ging davon aus, dass jeder Schlauch ein Gewinde hat (Irrtum bzw Unachtsamkeit) .
Ist dies so der Fall, läuft der Einschub mit Sachmangel natürlich ins Leere ^^

Herausgabe vom originären Schlauch sowie Widerruf des zweiten Schlauchs würde ich dann forcieren.
Mein Kundenkonto beim Hersteller, über das ich den Schlauch tauschen wollte, wurde gesperrt. Zuvor hatte ich keinen Kontakt zu dem Unternehmen. Wie bereits im ersten Beitrag erwähnt, hat der Hersteller den Rückversand beider Produkte an mich abgelehnt.

Eine Klärung über den örtlichen Händler wäre theoretisch möglich, jedoch besitze ich den alten Schlauch ohne Gewinde nicht mehr.

Ich glaub ich muss das als Verlust abschreiben Lehrgeld, und könnte noch auch eine Produktbewertung hinterlegen mit der Info für andere Kunden ungefähr wie:

Die Qualität eines Produkts verliert an Bedeutung, wenn der Hersteller keinen zuverlässigen Support anbietet.
 
Amelie5000 schrieb:
hat der Hersteller den Rückversand beider Produkte an mich abgelehnt.
Das wäre in der Tat nicht OK. Das ist schließlich dein Eigentum. Oder hat er nur den kostenfreien Rückversand abgelehnt?
 
Also damit das der Hersteller jetzt einfach deine Ware behält würde ich mich nicht zufrieden geben und das ist auch rechtlich mMn nicht in Ordnung. Zusätzlich sind Abmachungen natürlich einzuhalten, auch wenn der Hersteller rechtlich nie dazu verpflichtet war (und wenn der Hersteller den Fehler macht zu glauben du hättest direkt bei ihm gekauft, dann kann er das nicht einfach dem Kunden umbinden).
Mein Eigentum würde ich trotzdem wieder einfordern, auf allen möglichen Kanälen die ich zu dem Hersteller finden könnte.

Deine Bewertung des Supports finde ich ja noch sehr nett.
 
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Ich hätte dem Hersteller natürlich die Möglichkeit einräumen können, dass ich für den Rückversand aufkomme und das anbieten sollen... Allerdings ist im Laufe des Vorgangs so viel vorgefallen und vom Hersteller behauptet worden, dass ich diesenWeg nicht weiterverfolgt habe. Ich bezweifle inzwischen, dass ER mir als Kunde noch mit Loyalität begegnet. Selbst wenn ich die Ware zurückerhalte und ihm dafür Geld anbiete, besteht die Sorge, dass der Schlauch möglicherweise vorsätzlich beschädigt worden sein könnte. Es wäre denkbar, dass er etwa mit einer Nadel durchstochen wurde, um sich an mir zu rächen. Vielleicht, weil ich Druck gemacht habe und er sich seine eigenen Fehler nicht eingestehen möchte.

Zunächst wurde von seiner Seite behauptet, die Rücksendung sei nie bei ihm angekommen. Dabei hat der Hersteller das Paket laut Sendungsverfolgung selbst abgeholt. Er hat es im DHL Shop abgeholt weil er am Werktag zuvor um 9 Uhr an der Herstelleradresse die Tür dem Paketboten nicht aufgemacht hat laut Sendungsverfolgung. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der angegebenen Adresse um seine Privatanschrift auch handelt, denn das Gebäude auf Google Maps wirkt wie ein Wohnhaus. Es sieht danach aus, als würde dort eine Familie leben, was sich unter anderem an einem Planschbecken im Garten erkennen lässt. Wer prüft schon das Frimengebäude auf googlemaps lol....

In einer separaten E-Mail teilte mir der Hersteller mit, dass nur ein Schlauch bei ihm angekommen sei. Ich konnte jedoch anhand des Gewichts der Rücksendung nachweisen, dass sich zwei Schläuche im Paket befanden. Erst danach räumte er ein, dass beide Schläuche enthalten waren. Dieses widersprüchliche Verhalten wirkt auf mich "nicht vertrauenswürdig".
 
Ich verstehe das richtig, dass Du 2 Schläuche bezahlt hast und aktuell keinen besitzt, sondern beide der Hersteller hat?
Das willst Du als Lehrgeld abschreiben?
 
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Hört sich eher nach einem Kleinbetrieb als einem "richtigen" Unternehmen an. Da sind die Interpretationen des Rechtlichen Rahmens oft sehr frei.
 
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FrankenDoM schrieb:
Ich verstehe das richtig, dass Du 2 Schläuche bezahlt hast und aktuell keinen besitzt, sondern beide der Hersteller hat?
Das willst Du als Lehrgeld abschreiben?
beides kann ich mit ja beantworten, die Firma ist zu weit weg für mich (500km)
 
Puh... Ist natürlich Deine Entscheidung, aber das würde ich mir nicht gefallen lassen. Also mindestens den Vorschlag von @Froki mit Verbraucherzentrale würde ich aufgreifen wenn ich vorher nichts bewirken kann.

Ich wäre zwar direkt zum Verkäufer und hätte höflich gefragt ob man es nicht möglich wäre den falschen gegen den richtigen Schlauch zu tauschen weil ich gepennt habe beim Kauf, aber auch Dein Vorgehen rechtfertigt nicht, dass der Hersteller nun Geld für den 2. Schlauch hat und beide Schläuche obendrauf.
Ist das nicht schon Unterschlagung @Froki ?
 
Ich hab auch keine großen Möglichkeiten, ich könnte ein youtube video machen... rüber oder einfach die sache vergessen und mit den kids zu spielplatz gehen... ich bin dann mal wieder im Urlaubsmodus :)
 
Noch ein Gedankengang von mir:
Betrug o.Ä. (Einbehalt deines Eigentums!) kann man auch bei der Polizei anzeigen. Das kostet doch kaum Zeit und kann ggf. sogar online gestellt werden?!.
Bringt dir zwar dein Geld nicht wieder, kann aber als Verhandlungsmasse für weiteres Vorgehen dienlich sein.

MfG, R++
 
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