Entscheidend ist, dass Du als Verbraucher auftrittst.
(Im Grunde für private, nicht-gewerbliche Zwecke das Laptop kaufst).
Dann hast Du ab Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht. Dazu genügt es, innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken (Aufgabe bei der Post entscheidend).
Je nach den Umständen kannst Du jedoch zum Wertersatz verpflichtet sein. Die meisten großen Versender wie Amazon, HOH und Cyberport nehmen es da (meist!) nicht so genau.
In jedem Fall würde ich aber so wenig, wie möglich auspacken bzw. öffnen und anpacken.
Außerdem natürlich Display-Schutz dran lassen usw...
Ob Dir das Laptop ausreicht, wirst Du ja dann auch schon nach wenigen Stunden / Tagen merken. Dann sollte es noch keine großen Gebrauchsspuren haben. IdR wirst Du dann also mit ner Rücksendung keine Pronleme bekommen.
PS: Übrigens gilt selbiges nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm auch für geöffnete (!!) Musik-CDs - was bisher eben nicht so ausgelegt wurde! Die Crux an der Sache: Die zurückgesandten CD(s) hatten kein "Schutzband" auf der Schutzfolie, die auf den Verlust des Widerrufsrechts bei Öffnung hinwiesen!
Wer es also ausprobieren will...

[Ich übernehme selbstverständlich keine Gewähr

]
Gruß,
gogo