Umzug innerhalb der Stadt - Kündigung?

Naute_

Lt. Junior Grade
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Hallo,

ich ziehe zum 1.12. zu meiner Freundin. Wir haben beide beim gleichen Anbieter einen Internet Vertrag und ich würde meinen jetzt gerne vorzeitig Kündigen. Dies geht, 3 Monatsfrist + 60€ Zahlung.

Jetzt meinte ein bekannter mal was davon gehört zu haben, das ich meinen außerordentlich kündigen kann, weil sie ja in die Wohnung meiner Freundin gar keine 2 Leitungen legen könnten - wenn ich zum beispiel mienen Mitnehmen wollen würde. Das geht ja nicht ?!

Könnt ihr mir da helfen? Oder bleibt mir nur die 3 Monatssache?


Gruß
Martin
 
wenn du eine verlässliche und schnelle Antwort haben willst...ruf bei deinem Telefon/Inet Anbieter an.
 
Sonderkündigungsrecht: 3 Monate wegen Umzug. 2 Leitungen können pro Wohnung gelegt werden.
 
Dort war ich und hab angeboten, dass wir meine Leitung anlegen, ich hab 50k, sie 16k. Aber da lassen sie mich dennoch nicht aus dem Vertrag.

Wie gesagt, ich würde gerne wissen, ob ihr was zu dieser Sonderregelung wisst, bzw. sie kennt und mir das nähere Infos geben könnt.
 
Blödsinn was dein Bekannter erzählt.

Der Liefervertrag besteht an der alten Lieferadresse. Nur weil du ausziehst und du die Lieferung an der alten Adresse nicht mehr in Anspruch nehmen willst, berechtigt dich das nicht, ausserordentlich zu kündigen.

Evtl. besteht ein Sonderkündigungsrecht, aber das musst du deinem Vertrag entnehmen.
Ansonsten kündige fristgerecht und zahle die 60EUR, dann ist es erledigt.
 
Frage deinen Provider, manche sind kulant, andere beharren auf der Erfüllung des Vertrages. Was dann so aussehen könnte, ihr für 2 Leitungen zahlt, aber nur eine geschaltet wird.

Ein Recht dazu hast du meiner Meinung nach nicht, da es ein Grundsatzurteil dazu gibt, was dem Provider das recht eingesteht, seine Kalkulation auf den gesamten Vertragszeitraum zu beziehen und du ihm diese Kalkulation zu nichte machen würdest durch vorzeitige Kündigung.
 
Naute_ schrieb:
Dort war ich und hab angeboten, dass wir meine Leitung anlegen, ich hab 50k, sie 16k. Aber da lassen sie mich dennoch nicht aus dem Vertrag.

Dann führt doch einfach Deinen Vertrag weiter und kündigt den von Deiner Freundin. Ruf einfach bei denen an und klär das ab oder lies die AGBs ;)

Viele Grüße
13inch
 
Ohne den obigen zu nahe zu treten:
Sonderkündigungsrecht hast Du dann, wenn Du den Dienst an der neuen Adresse nicht mehr in Anspruch nehmen kannst. Das war beispielsweise bei mir so, als ich ins Ausland gezogen bin. Wenn der Dienst an der neuen Adresse ebenfalls nutzbar ist, dann kommst Du aus dem Vertrag nicht raus.

Ch
 
Das stimmt NICHT chrga, ansonsten bitte die Rechtsgrundlage dafür nennen.
 
Beide Verträge laufen noch 9 bzw. 11 Monate

Dann werd ich wohl einfach Fristgerecht Kündigen... das ist so nen Privat anbeiter hier, der die Herrschaft hat, die kommen mir nicht entgegen :-D
 
Wenn im Vertrag mit deinem Provider keine passenden Sonderkündigungsrechte enthalten sind, dann bleibt dir nur die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten. Natürlich kannst du auch mit dem Provider in Verbindung treten und auf Kulanz hoffen. Das könnte funktionieren, wenn deine Freundin beim selben Provider bereits einen Anschluss besitzt und du weiterhin Kunde bleibst.

Eine andere Lösung gibt es in den meisten Fällen aber leider nicht. Dazu gibt es übrigens auch die eine oder andere Rechtsprechung, welche den Umzug als Verantwortung des Kunden sieht und deswegen keinen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellt. Nachlesen kann man das beispielsweise im BeRechTnend Rechts-Blog oder, wie schon verlinkt, auf Heise.
 
Naute_ schrieb:
weil sie ja in die Wohnung meiner Freundin gar keine 2 Leitungen legen könnten - wenn ich zum beispiel mienen Mitnehmen wollen würde. Das geht ja nicht ?!

Je nach vorhandener Infrastruktur ist das tatsächlich möglich. Es kommt darauf an, ob nur eine Kupfer-Doppelader zu deinem APL führt, oder zwei (drei etc). Siehe diesen Thread. Wenn es mindestens zwei sind, kann der Anschluß deiner Freundin bestehen bleiben und du kannst bei deinem aktuellen Provider einen normalen Umzugsantrag stellen. Er muß dir natürlich auch an der neuen Adresse seine Dienste anbieten können.

Aber wenn du schon nicht vorzeitig aus dem Vertrag kommst, kannst du so wenigstens noch das in Anspruch nehmen, wofür du auch bezahlst.
 
Danke für die Antworten. Dann werd ich den Vetrag einfach weiter laufen bis die 3 MOnate rum sind und meinen alten "MItbewohnern" so lange noch das Internet da lassen. Dann hab ich im Prinzip nur die 60€ als kosten.
 
Lies mal:

http://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php

Interessant wäre, ob - wenn Freundin die Dose nicht blockieren würde mit ihrem Anschluss - der alte VDSL Anbieter eine Anschluss mit mind gleicher Geschwindigkeit schalten könnte.

Wenn er es nicht könnte/kann, kannst du auf jeden Fall kündigen.

Wenn er es könnte ... wird es unangenehmer. Weil "2-ziehen-zusammen" ist bei der Gesetzesänderung am 12.5.2012 nicht wirklich berücksichtigt ... .zumindest nicht Klartext.

U.u. muss man abwarten was die Gerichte daraus machen....
 
das ich meinen außerordentlich kündigen kann, weil sie ja in die Wohnung meiner Freundin gar keine 2 Leitungen legen könnten

Ist doch dein Bier wenn du umziehst, zwingt dich ja keiner.
Also hast deinen Vertrag zu erfüllen bzw. die vom Anbieter genannte Strafzahlung zu bezahlen.
 
blackraven schrieb:
Das stimmt NICHT chrga, ansonsten bitte die Rechtsgrundlage dafür nennen.
Die News ist von 2010 und bereits veraltet. Seit Mai 2012 hat der Verbraucher nun endlich mehr Rechte bekommen:
http://www.dslweb.de/dsl-news-aktue...-sonderkuendigung-bei-dsl-umzug-12052502.html

Somit gibt es nur 3 Monate Kündigungsfrist, egal wielange der Vertrag läuft.
Gilt allerdings nur wenn der Anbieter die Leistung in der neuen Wohnung nicht anbieten kann.
Sofern er das kann, kommt man nicht aus dem Vertrag raus.
Wenn er es nicht kann, darf der aber auch nicht einfach 60€ verlangen. Die Agb sind an der Stelle ungültig.

Ist in der neuen Wohnung denn Dsl 50000 verfügbar? Wenn nicht, dann einfach kündigen und gegen die 60€ Rechnung Widerspruch einlegen. Wenn Dsl 50000 verfügbar ist, dann halt einfach kündigen und die 60€ bezahlen.
 
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